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LEITER Rechtsanwaltskanzlei / Studio Legale
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Rechttsanwaltskanzlei der Familie Leiter am Gilmplatz in Bruneck. Seit 1883.

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Rechtstipp

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Wenn der Mieter nicht mehr zahlt

Andreas Leiter

Mieter und Vermieter – eine Beziehung mit Rechten und Pflichten für beide Seiten. Den monatlich geschuldeten Mietzins und die Spesen zu begleichen, ist für den Mieter Pflicht. Mieter setzen dennoch die Zahlungen immer wieder aus oder begleichen die Beträge mit großer Verspätung. Welche Möglichkeiten hat der Vermieter in solchen Fällen?

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Wann ist ein Testament gültig?

Andreas Leiter

Plötzlich taucht ein Testament auf, das die Tante zur Alleinerbin bestimmt. Grund genug, um wichtige Fragen zu klären: Ist ein maschinengeschriebenes Testament gültig? Kann jeder über sein Erbe frei verfügen? Und wie ist das mit dem Pflichtteil? Die Antwort von RA Andreas Leiter lesen Sie hier.

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Das Wichtigste zur Sachwalterschaft

Andreas Leiter

Da fängt der betagte Vater plötzlich an, höhere Geldsummen vom Konto abzuheben und vermutlich zu verschenken oder er lässt die Einkäufe im Geschäft liegen. Wenn sich Ereignisse wie diese häufen, suchen Angehörige oft Hilfe. Der Beginn einer Sachwalterschaft. Was ist darunter genau zu verstehen?

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Mein letzter Wille

Andreas Leiter

Das eigene Testament zu verfassen, das schieben viele auf. Wenn es dann plötzlich schnell gehen muss, kommt Unsicherheit auf. Was muss ich beachten? Damit ein Testament gültig ist, müssen einige wenige Voraussetzungen klar erfüllt sein, sagt RA Andreas Leiter. Welche das sind, lesen Sie hier.

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Mein Foto auf Facebook – und nun?

Andreas Leiter

Da taucht das Bild des eigenen Kindes plötzlich auf einer Facebookseite auf. Es ist im Rahmen eines Schulausfluges entstanden. Nun fragt sich die Mutter, ob sie etwas dagegen unternehmen kann. Geht das überhaupt? Und was hat das damit zu tun, ob das Bild die Person eher zufällig darstellt oder nicht?

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Besteuerung von Dienstbarkeiten

Andreas Leiter

Die Kanzlei Leiter vertritt seit jeher Elektrizitäts- und Fernheizwerke sowie Skiliftgesellschaften in allen ihren Belangen. Wichtig ist die Besteuerung bei der notariellen Einräumung von Dienstbarkeiten zu Lasten landwirtschaftlicher Grundstücke. RA Peter Leiter hat ein vorteilhaftes Urteil beim Kassationsgericht erwirkt.

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1. Forum für alpine Sicherheit am Kronplatz (FAS)

Andreas Leiter

Sicherheit auf den Pisten ist eines der Kernthemen, mit denen sich Skigebiete befassen. Und doch passieren immer wieder Unfälle, die auch die Pistenbetreiber in die Verantwortung nehmen. Rechtsanwalt Andreas Leiter kennt solche Fälle aus der Praxis und weiß, welche Fragen für die Pistenbetreiber im Vordergrund stehen. In Zusammenarbeit mit dem Skirama Kronplatz hat Leiter nun das 1. Forum für alpine Sicherheit am Kronplatz (FAS) ins Leben gerufen – ein Treffen von Pistenbetreibern, das informieren und zum Austausch anregen soll.

 Wie ist die aktuelle Gesetzeslage? Wie werden die Bestimmungen ausgelegt? Und was können Pistenbetreiber beitragen, um die zivil- und strafrechtliche Verantwortung einzudämmen?

 Experten (darunter Staatsanwalt Igor Secco und Marwin Gschöpf, Sachverständiger für Skisport) rücken bei der Veranstaltung am 21. Dezember im neu eröffneten Fotografiemuseum LUMEN am Kronplatz Fragen wie diese in den Mittelpunkt und zeigen Fälle aus der Praxis auf. Getreu dem Motto: Aus den Fehlern der anderen lernt man am besten. 

 Das Thema Sicherheit auf den Pisten wird komplexer: Es sind mehr Fahrer unterwegs und es gibt laufend Veränderungen im Tätigkeitsfeld der Pistenbetreiber. Das wirft neue Fragen auf und erfordert eine Neubewertung der Risiken. Pistenbetreiber gestalten durch die  Umsetzung  von Innovation die Zukunft des Skisports. „Die Risikobewertung kommt dabei allzu oft zu kurz“, sagt Andreas Leiter. Gerade deshalb will er den Austausch unter den verschiedenen Betreibern fördern und das Bewusstsein für Maßnahmen schärfen, die Gefahrensituationen verringern sollen. Als leidenschaftlicher Skifahrer appelliert er auch an die Eigenverantwortung der Skifahrer. „Vielleicht gelingt es, in Zusammenarbeit mit den Betreibern eine Kommunikationsplattform zu entwickeln, die Skifahrern die Risiken ihres Sports besser vor Augen führen kann.“

Hier finden Sie das Programm zum 1. Forum für alpine Sicherheit (bitte klicken!)

Falls Sie dieser Rechtstipp interessiert hat, lesen Sie auch, wer Schadenersatzansprüche nach einem Skiunfall haben kann oder welches die Themen der Tagung der Sachverständigen für alpinen Skisport und Snowboard sind.

Wünschen Sie zum dargestellten Thema weitere Auskünfte? Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch unter info@avv-leiter.it oder +39 (0) 474 555356.

(Dezember 2018)

Protokoll: Verena Duregger

Strafanzeige - Eintrag ins Strafregister verhindern?

Andreas Leiter

Anzeige - Gewährungsprobe: Wie kann ich eine Eintragung ins Strafregister verhindern?

Mit ein paar Freunden will Philipp K. den Maturaabschluss feiern und trifft eine fatale Entscheidung: Über einen Bekannten besorgt er für seine drei Kumpels und sich ein paar Ecstasy-Pillen. Schon auf der Hinfahrt zur Party geraten sie in eine Polizeikontrolle. Weil die jungen Männer auffällig nervös reagieren, schöpfen die Beamten Verdacht und führen eine Personenkontrolle durch. Sie finden die Pillen. Am nächsten Tag sucht Philipp K. in Begleitung seines Vaters einen Rechtsanwalt auf. Der junge Mann ist gerade auf der Suche nach einer Arbeitsstelle. Wird diese Sache eine Auswirkung darauf haben?

Strafverteidiger Marco Lo Buono: Eine strafrechtliche Verurteilung bringt eine Eintragung ins Strafregister mit sich. Diese kann, wie im Fall von Philipp K., aufgrund des Besitzes von Drogen erfolgen. Für den jungen Mann hätte das nicht unwesentliche Folgen. Viele Arbeitnehmer schrecken davor zurück, jemanden einzustellen, der wegen Drogenbesitzes oder Trunkenheit am Steuer verurteilt wurde – selbst wenn es sich um eine einmalige Jugendsünde handelt.

Es ist in diesem Fall ratsam, eine so genannte Gewährungsprobe in Betracht zu ziehen. Diese sog. messa alla prova ist laut Art. 168-bis des italienischen Strafgesetzbuches vorgesehen und zieht die Aussetzung des Strafverfahrens nach sich. Während der Aussetzung muss der Beschuldigte die negativen Folgen seiner Tat nach Möglichkeit beseitigen, Schadenersatz zahlen, sowie, in der Substanz, gemeinnützige Tätigkeit ableisten.

Was heißt das konkret?

Mit der Zulassung zur Gewährungsprobe – die der Anwalt beantragen kann - wird das eingeleitete Strafverfahren also ausgesetzt und der Angeklagte dem UEPE (ufficio di esecuzione penale esterna) anvertraut, damit dieses ein für ihn zugeschnittenes Programm ausarbeitet. Die Gewährungsprobe beinhaltet zum Beispiel Tätigkeiten, die darauf ausgelegt sind, die Folgen der Straftat zu reduzieren oder zu beseitigen (im Fall von Philipp K. könnte dies etwa durch den Besuch eines Kurses zur Drogenprävention passieren – dies wird jedoch nicht von jedem Richter verlangt). Andere Maßnahmen sind etwa gemeinnützige kostenlose Arbeit (zwischen 20 bis 360 Stunden), die Entschädigung etwaig entstandenen Schadens (Beispiel: ein Unternehmer, der wegen eines Arbeitsunfalls eines Angestellten strafrechtlich verurteilt wird, müsste diesem den entstandenen biologischen Schaden ersetzen), gegebenenfalls eine Mediation mit dem Opfer der Straftat. Möglich sind auch eine Reihe von Auflagen (etwa das Verbot gewisse Lokale zu besuchen).

Bei positiver Ablegung dieser Gewährungsprobe, wird die Straftat als erloschen erklärt, das heißt es wird keine negative Eintragung ins Strafregister vorgenommen.

Die messa alla prova ist nur dann anwendbar, wenn die Straftat nicht mit einer Haftstrafe von über vier Jahren geahndet wird. Das heißt, dass der Richter nach Beantragung derselben zuerst abstrakt prüfen wird, ob die zur Last gelegte Straftat konkret mit weniger als vier Jahren Haftstrafe geahndet wird). Auch kann sie nur ein einziges Mal gewährt werden.

Eile ist geboten: Der Antrag muss innerhalb der vorgesehenen Fristen im laufenden Strafverfahren gestellt werden, bei Zustellung eines Strafdekretes innerhalb der Frist von 15 Tagen für den Widerspruch.

Und: Sollte sich jemand nicht an die Auflagen des ausgearbeiteten Programms halten, kann der Richter jederzeit die Gewährungsprobe widerrufen.

 Falls Sie dieser Rechtstipp interessiert hat, lesen Sie auch, welches die Folgen von Führerscheinentzug wegen Trunkenheit am Steuer sind oder  wie man den Punktestand des Führerscheins schnell in Erfahrung bringt.

Wünschen Sie zur dargestellten Fragestellung weitere Auskünfte? Oder haben Sie ein ähnliches Problem? Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch unter info@avv-leiter.it oder +39 (0) 474 555356.

(Stand Juli 2018)

Protokoll: Verena Duregger

 

 

 

Trunkenheit am Steuer - Führerscheinentzug: Was sind die Folgen?

Andreas Leiter

 

Mit einem befreundeten Ehepaar besuchen Georg Z. und seine Frau ein Konzert. Im Anschluss beschließen sie, auf den schönen Abend anzustoßen. Es bleibt nicht bei einem Getränk. Trotzdem setzt sich Georg Z. hinters Steuer. Weit kommt er nicht: Nur ein Dorf weiter gerät er in eine Polizeikontrolle. Die Beamten veranlassen einen Test. Ergebnis: 0,85 Promille. Was kommt jetzt auf ihn zu? Gleich am Montag sucht Georg Z.  seinen Rechtsanwalt auf.

Rechtsanwalt Andreas Leiter: Trunkenheit am Steuer liegt ab einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille im Blut vor. Welche Konsequenzen nun auf den Fahrzeuglenker zukommen, hängt wesentlich vom festgestellten Alkoholgehalt fest. Liegt er im Bereich zwischen 0,5 und 0,8 Promille wird eine Verwaltungsstrafe ausgestellt und der Führerschein zwischen drei und sechs Monate entzogen.

Im Fall von Georg Z. greift die nächste Stufe: Denn ab einem Alkoholgehalt von über 0,8 Promille wird auch strafrechtlich ermittelt. Liegt er zwischen 0,8 und 1,5 Promille wird die Übertretung mit einer Geldbuße und einer Haftstrafe geahndet. Zudem wird der Führerschein grundsätzlich für die Dauer zwischen sechs Monaten und einem Jahr entzogen.

Strafrechtliche Relevanz hat die Übertretung auch bei einem festgestellten Alkoholgehalt von über 1,5 Promille (mit empfindlicheren Strafen natürlich und einem Führerscheinentzug von grundsätzlich einem Jahr bis zwei Jahren) – hier wird als Zusatzstrafe jedoch auch das Fahrzeug im Eigentum des Verurteilten eingezogen und zur Versteigerung freigegeben. Hat der Verurteilte die Übertretung nicht am Steuer seines eigenen Fahrzeugs begangen, wird stattdessen die Dauer des Führerscheinentzuges verdoppelt.

Dann gibt es noch eine Reihe von Maßnahmen, die der italienische Gesetzgeber zum Eindämmen von so genannten Disko-Unfällen gesetzt hat: Verursacht ein Fahrer im Zustand der Trunkenheit einen Unfall, werden die Strafen verdoppelt. Wird die Übertretung zwischen 22 Uhr und 7 Uhr festgestellt, werden die Geldbußen erhöht. Georg Z. hat zwar keinen Unfall verursacht, die Kontrolle wurde aber um 23.30 Uhr durchgeführt. Auch das gilt es zu berücksichtigen.

Georg Z. hat gut daran getan, sich zeitnah bei seinem Anwalt zu melden. Dieser kann, noch während bei der Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren behängt, bewerten, ob ein Widerspruch gegen die Vorhaltung von Trunkenheit am Steuer eingelegt werden kann und welche Erfolgsaussichten gegebenenfalls bestehen. Es ist in keinem Fall ratsam, die strafrechtliche Verurteilung einfach abzuwarten.

Für viele Betroffene ist der Entzug der Fahrerlaubnis das Hauptproblem. Gerade deshalb lohnt sich die Prüfung, ob die Geld- und Haftstrafe in gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden kann. Mit dem zusätzlichen Vorteil, dass die Dauer des Führerscheinentzuges halbiert wird und dem Fahrer das konfiszierte Fahrzeug zurückgegeben werden kann.

Übrigens: Eine Besonderheit betrifft die Führerscheinneulinge (neopatentati) in den ersten drei Jahren nach Erlangen des Führerscheins, Berufsfahrer des Waren- und Personentransports sowie Fahrer eines Fahrzeugs von über 3,5 Tonnen: Sie dürfen die 0,0 Promille-Grenze nicht überschreiten. In anderen Worten: Sie dürfen überhaupt keinen Alkohol zu sich nehmen und dann ins Fahrzeug steigen, wenn sie ihren Schein nicht verlieren wollen.

Falls Sie dieser Rechtstipp interessiert hat, lesen Sie auch, wie man den Punktestand des Führerscheins schnell in Erfahrung bringt, oder in welchem Fällen man bei Vorliegen einer Straftat die sog. Bewährungsprobe als Alternative in Betracht ziehen sollte.

Wünschen Sie zur dargestellten Fragestellung weitere Auskünfte? Oder haben Sie ein ähnliches Problem? Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch unter info@avv-leiter.it oder +39 (0) 474 555356.

 (Stand Juli 2018)

Protokoll: Verena Duregger