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Das Wichtigste zur Sachwalterschaft

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Das Wichtigste zur Sachwalterschaft

Andreas Leiter

Da fängt der betagte Vater plötzlich an, höhere Geldsummen vom Konto abzuheben und zu verschenken oder lässt die Einkäufe im Geschäft liegen. Wenn sich Ereignisse wie diese häufen, suchen Angehörige oft Hilfe: der Beginn einer Sachwalterschaft. Was ist darunter zu verstehen?

Andreas Leiter: Der Sachwalter unterstützt eine Person, die nicht in der Lage ist, die alltäglichen Geschäfte zu erledigen, und dabei ihre Interessen zu wahren. Etwa wenn die Person ihre Geldgeschäfte nicht mehr mit der notwendigen Sorgfalt erledigen kann. Die Einschränkung kann von einer körperlichen oder von einer geistigen Einschränkung herrühren oder schlichtweg aufgrund des Alters verursacht sein. In der Regel handelt es sich um eine dauerhafte Einschränkung, bei der es keine Aussicht auf Verbesserung gibt, wie beim Krankheitsverlauf einer Demenz. Aber die Sachwalterschaft hilft auch, wenn die Notwendigkeit möglicherweise vorläufig ist, wie es bei einer Alkoholerkrankung, Drogensucht oder einer akuten psychischen Belastungen der Fall sein kann.

Die Hauptaufgabe des Sachwalters besteht darin, die betroffene Person zu unterstützen. Deren Handlungsfähigkeit darf dabei nur in dem Maß eingeschränkt werden, wie es für den Schutz ihrer Interessen notwendig ist. Dabei gibt der Vormundschaftsrichter die Richtlinien vor, wie diese Interessen gewahrt werden.

Dies ist der wesentliche Unterschied zur Entmündigung, bei welcher die persönlichen Rechte der betroffenen Person sehr viel tiefgreifender und dauerhafter eingeschränkt werden. 

Der Sachwalter wird von einem Vormundschaftsrichter per Dekret ernannt. In der Regel erfolgt dies auf Antrag einer Person aus dem Umfeld des Betroffenen. Das Dekret des Richters bestimmt, bei welchen Handlungen und Tätigkeiten der Sachwalter dem Begünstigten unterstützend beisteht. 

Sachwalter kann ein Familienangehöriger oder aber eine externe Person sein. Oftmals einigen sich die Verwandten im Vorfeld darauf, wer von ihnen diese Rolle übernimmt. Der Vorschlag der Verwandten wird vom Vormundschaftsrichter überprüft, wobei das Interesse des Besachwalteten das einzige Kriterium für die Wahl ist. Hat dieser keine Verwandten, erfüllen diese die Voraussetzungen nicht oder bestehen innerhalb der Familie Konflikte, kann der Vormundschaftsrichter eine außenstehende Person als Sachwalter ernennen. In der Regel handelt es sich hier um Sachwalter, die sich im Verein für die Sachwalterschaft zusammengeschlossen haben, oder um einen Rechtsanwalt. Diese werden oftmals dann ernannt, wenn bei der Sachwalterschaft komplexere rechtliche Fragen zu lösen sind, Verfahren anhängig sind, oder bewertet werden muss, ob ein Verfahren zum Schutz der Interessen den Betroffenen eingeleitet werden soll. 

Ganz allgemein gilt: Zeichnen sich in einer Familie Herausforderungen dieser Art ab, lohnt es sich, möglichst frühzeitig Informationen einzuholen. 

Haben Sie weitere Fragen zum dargestellten Thema, oder wünschen Sie zu ähnlichen Fragen weitere Auskünfte? Dann vereinbaren Sie gerne mit mir ein ein Beratungsgespräch unter info@avv-leiter.it oder +39 (0)474 555356.

(Stand Mai 2020)

Protokoll: Dr. Verena Duregger

(Photo: Cristian Newman - unsplash)