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Rechtstipp

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Filtering by Tag: Unfall

1. Forum für alpine Sicherheit am Kronplatz (FAS)

Andreas Leiter

Sicherheit auf den Pisten ist eines der Kernthemen, mit denen sich Skigebiete befassen. Und doch passieren immer wieder Unfälle, die auch die Pistenbetreiber in die Verantwortung nehmen. Rechtsanwalt Andreas Leiter kennt solche Fälle aus der Praxis und weiß, welche Fragen für die Pistenbetreiber im Vordergrund stehen. In Zusammenarbeit mit dem Skirama Kronplatz hat Leiter nun das 1. Forum für alpine Sicherheit am Kronplatz (FAS) ins Leben gerufen – ein Treffen von Pistenbetreibern, das informieren und zum Austausch anregen soll.

 Wie ist die aktuelle Gesetzeslage? Wie werden die Bestimmungen ausgelegt? Und was können Pistenbetreiber beitragen, um die zivil- und strafrechtliche Verantwortung einzudämmen?

 Experten (darunter Staatsanwalt Igor Secco und Marwin Gschöpf, Sachverständiger für Skisport) rücken bei der Veranstaltung am 21. Dezember im neu eröffneten Fotografiemuseum LUMEN am Kronplatz Fragen wie diese in den Mittelpunkt und zeigen Fälle aus der Praxis auf. Getreu dem Motto: Aus den Fehlern der anderen lernt man am besten. 

 Das Thema Sicherheit auf den Pisten wird komplexer: Es sind mehr Fahrer unterwegs und es gibt laufend Veränderungen im Tätigkeitsfeld der Pistenbetreiber. Das wirft neue Fragen auf und erfordert eine Neubewertung der Risiken. Pistenbetreiber gestalten durch die  Umsetzung  von Innovation die Zukunft des Skisports. „Die Risikobewertung kommt dabei allzu oft zu kurz“, sagt Andreas Leiter. Gerade deshalb will er den Austausch unter den verschiedenen Betreibern fördern und das Bewusstsein für Maßnahmen schärfen, die Gefahrensituationen verringern sollen. Als leidenschaftlicher Skifahrer appelliert er auch an die Eigenverantwortung der Skifahrer. „Vielleicht gelingt es, in Zusammenarbeit mit den Betreibern eine Kommunikationsplattform zu entwickeln, die Skifahrern die Risiken ihres Sports besser vor Augen führen kann.“

Hier finden Sie das Programm zum 1. Forum für alpine Sicherheit (bitte klicken!)

Falls Sie dieser Rechtstipp interessiert hat, lesen Sie auch, wer Schadenersatzansprüche nach einem Skiunfall haben kann oder welches die Themen der Tagung der Sachverständigen für alpinen Skisport und Snowboard sind.

Wünschen Sie zum dargestellten Thema weitere Auskünfte? Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch unter info@avv-leiter.it oder +39 (0) 474 555356.

(Dezember 2018)

Protokoll: Verena Duregger

Sachverständige für alpinen Skisport und Snowboarden

Andreas Leiter

 

In ein paar Wochen starten die Skigebiete in den Alpen in die neue Wintersaison. Für Experten aus verschiedenen Fachbereichen genau der richtige Zeitpunkt, um sich über Wissenswertes und neue Entwicklungen auf dem Gebiet zu informieren. In Bad Hofgastein kamen Richter, Anwälte, Sachverständige,  Skilehrer, Bergführer und Hersteller zum 8. Treffen der Sachverständigen für alpinen Skisport und Snowboarden zusammen.  Der Kongress wurde organisiert von Dr. Peter Eichelter, Senatspräsident des OLG Graz und den Rechtsanwälten Dr. Herbert und Dr. Marwin Gschöpf.

Dr. Andreas Leiter, Rechtsanwalt in Bruneck, Südtirol, gehörte zu den Referenten. Er sprach in einem Impulsreferat über die in Italien und in Südtirol geltenden Gesetzesbestimmungen und deren Anwendung in der Praxis.

Das sogenannte Skipistengesetz ist ein italienisches Alleinstellungsmerkmal: In allen anderen Alpenländern gelten bei Unfällen auf Skipisten die internationalen FIS-Regeln. In Italien wurde 2003 hingegen ein eigenes Gesetz erlassen, das die Verantwortungskriterien bei Skiunfällen festlegt. Hauptaugenmerk des Referates von Andreas Leiter war aufzuzeigen, welche Auswirkungen das Gesetz in der  Anwendung durch die italienischen Gerichte in der Praxis hat und welche Abweichungen sich von den geltenden FIS-Regeln ergeben.

Einleitend zeichnete Leiter ein Bild der aktuellen Gesetzeslage. Zum einen ist in Italien das Staatsgesetz Nr. 363/2003 gültig. In Südtirol gilt darüber hinaus noch das Landesgesetz Nr. 14/2010. Dieses bestimmt die Verantwortung von Skipistenbetreibern zu allgemeinen Verpflichtung, die Sicherheit auf der Piste und am Pistenrand herzustellen, genauer. Skipistenbetreiber haben die spezifische Pflicht, die Benutzer vor Hindernissen auf der Piste und entlang des Pistenrandes zu schützen, auf Gefahrensituationen etwa durch Schilder aufmerksam zu machen und Sicherheitsvorrichtungen anzubringen. Skipisten müssen instand gehalten werden, auch temporäre Gefahrenquellen müssen angezeigt oder abgegrenzt werden, bei sonstiger Verantwortung des Betreibers für den Unfall eines Skifahrers. Tourengehern ist das Benützen der Pisten für den Aufstieg grundsätzlich nicht erlaubt, weder zu Betriebszeiten noch außerhalb dieser, etwa bei Nacht.

Das italienische Skipistengesetz sieht unter anderem gegenüber den FIS-Regeln, welche die Verantwortung bei Skiunfällen zwischen Skifahrern regeln, als Besonderheit vor, dass an Kreuzungen von Rechts kommende Skifahrer Vorfahrt haben (ähnlich dem Straßenverkehr). Im Falle eines Zusammenstoßes zweier Skifahrer wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass jeder im gleichen Ausmaß zur Verursachung des entstandenen Schadens beigetragen hat. Diese beide angeführten Regelungen stehen im Widerspruch zu den in Europa bzw. weltweit geltenden Fis-Regeln.

Im Anschluss an den Vortrag entwickelte sich eine rege Diskussion über dieses Thema. Die meisten Teilnehmer sahen darin einen Nachteil, da sich ein einzelner Staat durch seine Eigenregelung vom Regelwerk der FIS abkoppelt. In allen anderen Ländern, in denen Ski gefahren wird, gilt gerade dieses als internationaler Standard bei Haftungsfragen in einem Skiunfall. Positiv bewertet wurde hingegen der Umstand, dass in Italien durch ein Gesetz die Pflichten des Skipistenbetreibers detailliert geregelt werden.

Neben der Frage um die Besonderheit der italienischen Skigesetzgebung standen auch weitere Themen auf dem Programm :. Dr. Veit Senner, Professor an der TU München, sprach zum Thema „Aufklärung von Skiunfällen“ und ging auf die modernen Ansätze in der Rekonstruktion einer Unfalldynamik ein. Dr. Thomas Christian Gasser, Professor an der KTH Stockholm, hielt ein Impulsreferat zum Thema „Helme und Protektoren – biomechanische Auswirkungen bei Anprall und Sturz“. Dabei unterstrich er, dass jede Art von Protektor einen bestimmten Zweck erfüllt und passgenau sein muss, andernfalls kann der Schutz selbst sogar eine Gefahrenquelle darstellen. Der Sachverständige für Wintersportgeräte, Dr. Egon Zveglic, hielt ein Impulsreferat zum Thema „Konstruktion von Alpinskiern und ihre Eigenschaften“ und gab einen Ausblick, in welche Richtung sich die Technik von Ski, Bindung und Skischuh entwickeln wird.

Dr. Marwin Gschöpf, Rechtsanwalt und Skisachverständiger mit Kanzlei in Velden (A) hat das Resultat der Tagung in einem Bericht zusammengefasst, welcher in der Ausgabe Nr. 16/2017 der Zeitschrift ZVR erschienen ist.

 

Auf dem Foto v.l.n.r.:  Herbert Gschöpf, Thomas Christian Gasser, Andreas Leiter, Egon Zveglic, Marwin Gschöpf, Veit Senner.

 

Protokoll: Dr. Verena Duregger

(November 2016)