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Rechtstipp

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Filtering by Tag: ital. Straßenverkehrsordnung

Handy am Steuer, Fahren unter Alkoholeinfluss – vieles ist neu in puncto Straßenverkehrsordnung. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick 

Andreas Leiter

1. Was ist der legale Blutalkoholgehalt beim Fahren in Italien?

Der maximal zulässige Blutalkoholgehalt beim Fahren in Italien beträgt 0,5 g/Liter. 

2. Was passiert, wenn ich mit einem Blutalkoholgehalt zwischen 0,5 und 0,8 Promille erwischt werde?

Wer mit einem Blutalkoholgehalt zwischen 0,5 und 0,8 Promille fährt, muss mit einer Verwaltungsstrafe und einem Führerscheinentzug zwischen drei und sechs Monaten rechnen.

3. Welche Konsequenzen hat das Fahren mit mehr als 0,8 Promille?

Wenn Ihr Blutalkoholgehalt zwischen 0,8 und 1,5 Promille liegt, wird dies strafrechtlich verfolgt. Die Folge sind eine Geld- und eine Freiheitsstrafe. Der  Führerschein wird in der Regel für sechs Monate bis ein Jahr entzogen. 

4. Welche Konsequenzen hat das Fahren mit einem Blutalkoholgehalt von über 1,5 Promille?

Falls Ihr Blutalkoholgehalt über 1,5 Promille liegt, drohen noch härtere Strafen – zusätzlich wird das Fahrzeug eingezogen und versteigert. Der Führerschein wird in der Regel für ein bis zwei Jahre entzogen.

5. Was passiert, wenn ich unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursache?

In diesem Fall verdoppeln sich die Strafen. Es wird voraussichtlich der Einzug des Führerscheins erfolgen. Für italienische Führerscheine kann auch der Widerruf erfolgen, also der definitive Einzug der Fahrerlaubnis. 

6. Gibt es beim Fahren unter Alkoholeinfluss spezielle Regelungen für nächtliches Fahren?

Ja, wenn eine Trunkenheitsfahrt zwischen 22 Uhr und 7 Uhr festgestellt wird, erhöhen sich die Geldbußen.

7. Was sollte ich tun, wenn mir der Führerschein entzogen wurde?

Sie sollten sich umgehend an einen Anwalt wenden. Ein Rechtsanwalt kann die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen die Anklage wegen Trunkenheit am Steuer bewerten und weitere Schritte einleiten. In gewissen Fällen sind sog. “alternative Verfahren” möglich, die für den Betroffenen Vorteile bringen.

8. Gibt es Möglichkeiten, die Dauer des Führerscheinentzugs zu verkürzen?

Ja, in bestimmten Fällen kann die Geld- und Haftstrafe in gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden, was die Dauer des Führerscheinentzugs halbiert.

9. Gibt es spezielle Regelungen in Bezug auf bestimmte Fahrergruppen?

Ja – diese betreffen Führerscheinneulinge (in den ersten drei Jahren ab Erhalt der Fahrerlaubnis), Berufsfahrer des Waren- und Personentransports und Fahrer eines Fahrzeugs von über 3,5 Tonnen. Für sie alle gilt die 0,0 Promille-Grenze! 

10. Was passiert, wenn ich mein Handy während der Fahrt benutze?

Die Benutzung des Handys während der Fahrt kann zu einer Geldstrafe von 161 bis 647 Euro führen und bei Wiederholungstätern innerhalb von zwei Jahren zu einem Führerscheinentzug von einem bis drei Monaten. Die Tat liegt – ganz allgemein gesagt – dann vor, wenn der Fahrer eine Hand vom Lenkrad nimmt und zum Mobiltelefon greift. Das gilt auch, wenn die Freisprechfunktion eingeschaltet ist, der Fahrer aber das Handy in der Hand hält. 


Jeder Fall ist anders und braucht individuelle Lösungen. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben – kontaktieren Sie uns mich unter info@avv-leiter.it oder +39 (0)474 555356 für eine Erstberatung. Wir sind flexibel und sind auch per Videochat erreichbar.


Rechtsanwalt Dr. Andreas Leiter

(Stand Juni 2023).


Strafanzeige - Eintrag ins Strafregister verhindern?

Andreas Leiter

Anzeige - Gewährungsprobe: Wie kann ich eine Eintragung ins Strafregister verhindern?

Mit ein paar Freunden will Philipp K. den Maturaabschluss feiern und trifft eine fatale Entscheidung: Über einen Bekannten besorgt er für seine drei Kumpels und sich ein paar Ecstasy-Pillen. Schon auf der Hinfahrt zur Party geraten sie in eine Polizeikontrolle. Weil die jungen Männer auffällig nervös reagieren, schöpfen die Beamten Verdacht und führen eine Personenkontrolle durch. Sie finden die Pillen. Am nächsten Tag sucht Philipp K. in Begleitung seines Vaters einen Rechtsanwalt auf. Der junge Mann ist gerade auf der Suche nach einer Arbeitsstelle. Wird diese Sache eine Auswirkung darauf haben?

Strafverteidiger Marco Lo Buono: Eine strafrechtliche Verurteilung bringt eine Eintragung ins Strafregister mit sich. Diese kann, wie im Fall von Philipp K., aufgrund des Besitzes von Drogen erfolgen. Für den jungen Mann hätte das nicht unwesentliche Folgen. Viele Arbeitnehmer schrecken davor zurück, jemanden einzustellen, der wegen Drogenbesitzes oder Trunkenheit am Steuer verurteilt wurde – selbst wenn es sich um eine einmalige Jugendsünde handelt.

Es ist in diesem Fall ratsam, eine so genannte Gewährungsprobe in Betracht zu ziehen. Diese sog. messa alla prova ist laut Art. 168-bis des italienischen Strafgesetzbuches vorgesehen und zieht die Aussetzung des Strafverfahrens nach sich. Während der Aussetzung muss der Beschuldigte die negativen Folgen seiner Tat nach Möglichkeit beseitigen, Schadenersatz zahlen, sowie, in der Substanz, gemeinnützige Tätigkeit ableisten.

Was heißt das konkret?

Mit der Zulassung zur Gewährungsprobe – die der Anwalt beantragen kann - wird das eingeleitete Strafverfahren also ausgesetzt und der Angeklagte dem UEPE (ufficio di esecuzione penale esterna) anvertraut, damit dieses ein für ihn zugeschnittenes Programm ausarbeitet. Die Gewährungsprobe beinhaltet zum Beispiel Tätigkeiten, die darauf ausgelegt sind, die Folgen der Straftat zu reduzieren oder zu beseitigen (im Fall von Philipp K. könnte dies etwa durch den Besuch eines Kurses zur Drogenprävention passieren – dies wird jedoch nicht von jedem Richter verlangt). Andere Maßnahmen sind etwa gemeinnützige kostenlose Arbeit (zwischen 20 bis 360 Stunden), die Entschädigung etwaig entstandenen Schadens (Beispiel: ein Unternehmer, der wegen eines Arbeitsunfalls eines Angestellten strafrechtlich verurteilt wird, müsste diesem den entstandenen biologischen Schaden ersetzen), gegebenenfalls eine Mediation mit dem Opfer der Straftat. Möglich sind auch eine Reihe von Auflagen (etwa das Verbot gewisse Lokale zu besuchen).

Bei positiver Ablegung dieser Gewährungsprobe, wird die Straftat als erloschen erklärt, das heißt es wird keine negative Eintragung ins Strafregister vorgenommen.

Die messa alla prova ist nur dann anwendbar, wenn die Straftat nicht mit einer Haftstrafe von über vier Jahren geahndet wird. Das heißt, dass der Richter nach Beantragung derselben zuerst abstrakt prüfen wird, ob die zur Last gelegte Straftat konkret mit weniger als vier Jahren Haftstrafe geahndet wird). Auch kann sie nur ein einziges Mal gewährt werden.

Eile ist geboten: Der Antrag muss innerhalb der vorgesehenen Fristen im laufenden Strafverfahren gestellt werden, bei Zustellung eines Strafdekretes innerhalb der Frist von 15 Tagen für den Widerspruch.

Und: Sollte sich jemand nicht an die Auflagen des ausgearbeiteten Programms halten, kann der Richter jederzeit die Gewährungsprobe widerrufen.

 Falls Sie dieser Rechtstipp interessiert hat, lesen Sie auch, welches die Folgen von Führerscheinentzug wegen Trunkenheit am Steuer sind oder  wie man den Punktestand des Führerscheins schnell in Erfahrung bringt.

Wünschen Sie zur dargestellten Fragestellung weitere Auskünfte? Oder haben Sie ein ähnliches Problem? Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch unter info@avv-leiter.it oder +39 (0) 474 555356.

(Stand Juli 2018)

Protokoll: Verena Duregger

 

 

 

Trunkenheit am Steuer - Führerscheinentzug: Was sind die Folgen?

Andreas Leiter

 

Mit einem befreundeten Ehepaar besuchen Georg Z. und seine Frau ein Konzert. Im Anschluss beschließen sie, auf den schönen Abend anzustoßen. Es bleibt nicht bei einem Getränk. Trotzdem setzt sich Georg Z. hinters Steuer. Weit kommt er nicht: Nur ein Dorf weiter gerät er in eine Polizeikontrolle. Die Beamten veranlassen einen Test. Ergebnis: 0,85 Promille. Was kommt jetzt auf ihn zu? Gleich am Montag sucht Georg Z.  seinen Rechtsanwalt auf.

Rechtsanwalt Andreas Leiter: Trunkenheit am Steuer liegt ab einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille im Blut vor. Welche Konsequenzen nun auf den Fahrzeuglenker zukommen, hängt wesentlich vom festgestellten Alkoholgehalt fest. Liegt er im Bereich zwischen 0,5 und 0,8 Promille wird eine Verwaltungsstrafe ausgestellt und der Führerschein zwischen drei und sechs Monate entzogen.

Im Fall von Georg Z. greift die nächste Stufe: Denn ab einem Alkoholgehalt von über 0,8 Promille wird auch strafrechtlich ermittelt. Liegt er zwischen 0,8 und 1,5 Promille wird die Übertretung mit einer Geldbuße und einer Haftstrafe geahndet. Zudem wird der Führerschein grundsätzlich für die Dauer zwischen sechs Monaten und einem Jahr entzogen.

Strafrechtliche Relevanz hat die Übertretung auch bei einem festgestellten Alkoholgehalt von über 1,5 Promille (mit empfindlicheren Strafen natürlich und einem Führerscheinentzug von grundsätzlich einem Jahr bis zwei Jahren) – hier wird als Zusatzstrafe jedoch auch das Fahrzeug im Eigentum des Verurteilten eingezogen und zur Versteigerung freigegeben. Hat der Verurteilte die Übertretung nicht am Steuer seines eigenen Fahrzeugs begangen, wird stattdessen die Dauer des Führerscheinentzuges verdoppelt.

Dann gibt es noch eine Reihe von Maßnahmen, die der italienische Gesetzgeber zum Eindämmen von so genannten Disko-Unfällen gesetzt hat: Verursacht ein Fahrer im Zustand der Trunkenheit einen Unfall, werden die Strafen verdoppelt. Wird die Übertretung zwischen 22 Uhr und 7 Uhr festgestellt, werden die Geldbußen erhöht. Georg Z. hat zwar keinen Unfall verursacht, die Kontrolle wurde aber um 23.30 Uhr durchgeführt. Auch das gilt es zu berücksichtigen.

Georg Z. hat gut daran getan, sich zeitnah bei seinem Anwalt zu melden. Dieser kann, noch während bei der Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren behängt, bewerten, ob ein Widerspruch gegen die Vorhaltung von Trunkenheit am Steuer eingelegt werden kann und welche Erfolgsaussichten gegebenenfalls bestehen. Es ist in keinem Fall ratsam, die strafrechtliche Verurteilung einfach abzuwarten.

Für viele Betroffene ist der Entzug der Fahrerlaubnis das Hauptproblem. Gerade deshalb lohnt sich die Prüfung, ob die Geld- und Haftstrafe in gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden kann. Mit dem zusätzlichen Vorteil, dass die Dauer des Führerscheinentzuges halbiert wird und dem Fahrer das konfiszierte Fahrzeug zurückgegeben werden kann.

Übrigens: Eine Besonderheit betrifft die Führerscheinneulinge (neopatentati) in den ersten drei Jahren nach Erlangen des Führerscheins, Berufsfahrer des Waren- und Personentransports sowie Fahrer eines Fahrzeugs von über 3,5 Tonnen: Sie dürfen die 0,0 Promille-Grenze nicht überschreiten. In anderen Worten: Sie dürfen überhaupt keinen Alkohol zu sich nehmen und dann ins Fahrzeug steigen, wenn sie ihren Schein nicht verlieren wollen.

Falls Sie dieser Rechtstipp interessiert hat, lesen Sie auch, wie man den Punktestand des Führerscheins schnell in Erfahrung bringt, oder in welchem Fällen man bei Vorliegen einer Straftat die sog. Bewährungsprobe als Alternative in Betracht ziehen sollte.

Wünschen Sie zur dargestellten Fragestellung weitere Auskünfte? Oder haben Sie ein ähnliches Problem? Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch unter info@avv-leiter.it oder +39 (0) 474 555356.

 (Stand Juli 2018)

Protokoll: Verena Duregger