Öffnungszeiten Sekretariat
8.00 - 12.30 Uhr
14.00 - 18.30 Uhr

LEITER Rechtsanwaltskanzlei / Studio Legale
Graben / Via Bastioni 11, 39031 Bruneck / Brunico

TEL +39 0474 555356 FAX  0474 556030 MAIL info@avv-leiter.it 
MwSt. Nr. 02452430214 St. Nr. LTR NRS 80D13 B160I

Dr. Andreas Leiter
andreas.leiter@pec.avv-leiter.it 

Dr. Hanspeter Leiter
hanspeter.leiter@pec.avv-leiter.it 

Graben 11 Via Bastioni
39031 Bruneck-Brunico
Italien

+390474555356

Rechttsanwaltskanzlei der Familie Leiter am Gilmplatz in Bruneck. Seit 1883.

Wenn der Mieter nicht mehr zahlt

Rechtstipp

Halten Sie sich immer über neue Rechtsvorschriften aktualisiert

Wenn der Mieter nicht mehr zahlt

Andreas Leiter

Mein Mieter hat seit Sommer 2019 die monatlichen Zahlungen immer mit Verspätung vorgenommen und fünf Monatsmieten überhaupt nicht beglichen. Auch die Zahlung der Kondominiumsspesen hat er einfach ausgesetzt. Was kann ich tun?

 Wenn ein Mieter die Miete über mehrere Monate unregelmäßig und in Teilen gar nicht bezahlt, auf Erinnerungen und Mahnungen nicht oder ausweichend reagiert, rate ich dem Vermieter zur Einleitung der Räumung. Denn aus Erfahrung lässt sich sagen, dass der Mieter sich immer schwerer tun wird, die ausständigen Mietbeiträge zu zahlen und der Vermieter diese Forderungen somit nicht mehr kassieren wird. Zudem hat der Vermieter die Wohnung in diesem Zeitraum nicht zur Verfügung und muss die Kondominiumspesen dennoch übernehmen und auf die nicht kassierten Mieten bis zur Kündigung des Vertragsverhältnisses weiterhin Steuern bezahlen.

Also gilt es, den Mietvertrag vor der vertraglich festgesetzten Dauer zu kündigen. Die Bestimmung des Art. 658 des italienischen Zivilgesetzbuchs sieht diese Möglichkeit vor und zwar mit einer gerichtlichen Aufforderung zur Räumung wegen Mietverzugs. Dazu wird vor dem Gericht eine Verhandlung festgesetzt. Dem Mieter wird dieser Gerichtstermin mitgeteilt. Erscheint der Mieter nicht zur Verhandlung oder erhebt keinen Widerspruch, bestätigt das Gericht die gerichtliche Kündigung und setzt eine Frist, innerhalb welcher der Mieter ausziehen muss. Hält er sich nicht daran, kann mit dem Gerichtsvollzieher die Räumung der Wohnung eingeleitet werden.

Zudem wird das Gericht auf Antrag des Vermieters einen Zahlungsbefehl für die rückständigen Mieten und die weiteren anfallenden Mieten bis zur Räumung erlassen. Sollte der Mieter auch dann nicht freiwillig zahlen, besteht die Möglichkeit, im Vollstreckungswege gegen ihn vorzugehen und zum Beispiel das Guthaben auf einem Kontokorrent zu pfänden, sein Fahrzeug oder Teile des Lohns, wenn er einer Arbeit nachgeht.

 Haben Sie weitere Fragen zum Immobilienrecht oder zum Mietrecht, oder wünschen Sie zu ähnlichen Themen weitere Auskünfte? Dann vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch unter info@avv-leiter.it oder +39 (0)474 555356.

(Stand Jänner 2021)

Protokoll: Dr. Verena Duregger

Foto: unsplash