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Trennung, Unterhalt und Sorgerecht

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Trennung, Unterhalt und Sorgerecht

Andreas Leiter

Im Interview erklärt Rechtsanwalt Andreas Leiter das Wichtigste zum Thema Familienrecht

Was ist unter Familienrecht zu verstehen?

Andreas Leiter: Das Familienrecht umfasst die Fragen, die sich aus Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft ergeben. Konkret betrifft das vor allem Ehetrennung und Ehescheidung oder den Trennungsunterhalt für den anderen Ehepartner. Und natürlich regelt es auch die vielfältigen Fragen, die aus einer Beziehung hervorgehende Kinder betreffen: ihre Obsorge etwa und zwar unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind/waren, das Besuchsrecht, Unterhaltsfragen, Fragen zum Umgang und gemeinsame Entscheidungen des Alltags sowie richtungsweisende Entscheidungen (Wahl der Schule) für das Kind.

Wie hat sich das Familienrecht im Laufe der Jahrzehnte entwickelt?

Lange Zeit war das System patriarchalisch geprägt. Erst 1970 wurden im katholischen Italien Trennung und Scheidung eingeführt. Bis ein Paar geschieden werden konnte, musste es nach der Trennung zwei Jahre warten - die Trennung wurde als ein vorläufiger Status angesehen, mit der Möglichkeit, diese rückgängig zu machen. Der Staat wollte die Ehe dadurch in besonderer Weise schützen - aber in der Praxis funktionierte das nicht. Ist eine Ehe heute unkittbar zerbrochen, ist es einfacher und schneller möglich, die Scheidung durchzuziehen. Rechtliche Unterstützung brauchen Betroffene aber nicht nur bei Fragen zu Scheidung. Heutzutage gibt es viele nichteheliche Partnerschaften, in denen über Jahre ein gemeinsames Vermögen angehäuft wird. Geht dann die Partnerschaft zu Bruch, sind vielfältige Fragen da, die Laien komplett überfordern.

Fragen können auch schon vor der Trennung auftreten - wenn ein Paar beschließt, gemeinsam eine Wohnung zu kaufen oder zu heiraten.  

Auch hier besteht Beratungsbedarf, damit im Nachhinein, für den Fall einer Trennung, Schwierigkeiten präventiv vermieden werden können. Eine Situation, die zum Beispiel immer wieder auftritt: Ein Partner bekommt von den Eltern als Schenkung einen größeren Geldbetrag und steuert diesen dem Wohnungskauf bei. Wie regelt man das? Und dann kommen Paare ja oft mit den klassischen Fragen zu Gütertrennung und Gütergemeinschaft und allem, was damit zusammenhängt.  

Nicht nur die Scheidung ist einfacher geworden, auch der Schutz der Kinder ist vom Gesetzgeber verstärkt worden.

Ja. Bei Trennung, Scheidung oder gescheiterter Lebenspartnerschaft sind die Interessen der Kinder vorrangig vor dem Interesse der Eltern. Die Familienwohnung wird in der Regel dem Elternteil zugewiesen, bei dem die Kinder am häufigsten sind. Im Fokus steht, für die Kinder möglichst wenig Veränderung in einer sonst schon belastenden Situation hervorzurufen.

Wie wird der monatliche Unterhalt für die Kinder festgesetzt?

Nicht pauschal, sondern an die Bedürfnisse der Kinder und an die Möglichkeiten der Eltern angepasst. Das bedeutet, dass beide Elternteile einen “gerechten” Beitrag leisten müssen und zwar nicht nur in finanzieller Hinsicht. Beide Elternteile haben das Recht, aber auch die Pflicht, sich regelmäßig um die Obsorge der Kinder zu kümmern - unabhängig davon, wo die Kinder leben.

Welche Herangehensweise empfehlen Sie bei Streitigkeiten?

Grundsätzlich hat es sich unsere Kanzlei auf die Fahnen geschrieben, eine friedliche, also einvernehmliche Lösung anzustreben. Um diese zu erreichen, stecken wir zuerst mit unseren Mandanten ab, welche Lösungen in puncto Kinder, Unterhalt, Trennungsunterhalt, Wohnung und Aufteilung des gemeinsamen Vermögens möglich sind. Dann treten wir in Gespräche mit der Gegenpartei und versuchen, anhand der geltenden Gesetzeslage, eine Lösung zu verhandeln. Führen diese Verhandlungen zu einer einvernehmlichen Lösung,  unterbreiten wir diese dem Gericht, das sie auf ihre Korrektheit überprüft, besonders, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind. Sicher muss in solchen Vorab-Gesprächen jede Partei Kompromisse eingehen, aus Erfahrung kann ich sagen, dass dies aber meistens die besseren Lösungen sind, als jene, die “nur” durch ein Urteil nach einem vollständigen Verfahren vor dem Landesgericht zustande kommen.

Eine einvernehmliche Lösung wird trotzdem manchmal nicht möglich sein?

Nein, manchmal ist das aufgrund verschiedener Umstände schlicht nicht möglich. Hier geht es darum, in einem Verfahren die Rechte des Mandanten entschlossen durchzusetzen, indem der Richter von der eigenen Position überzeugt wird. Dazu überprüfen wir zunächst eingehend die Sachlage, um vorab festzustellen, welche Ansprüche gegenüber der Gegenseite bestehen. Dazu gehört die Rekonstruktion der Vermögens- und Einkommenssituation, um für den Ehepartner den Anspruch auf monatliche Unterhaltszahlungen oder eine einmalige Auszahlung gerichtlich einfordern zu können. Und dann geht es auch darum, die „Verfehlungen” der Gegenseite namhaft zu machen, da das Gericht anhand die Frage der Schuld an Trennung und Scheidung einer Seite anlasten kann.

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(Stand März 2019)

Protokoll: Dr. Verena Duregger