
Unternehmen
Rechtlicher Beistand für Einzelunternehmer, Handwerksbetriebe
und mittelständische Unternehmen.
Rechtsanwaltskanzlei Leiter –
Ihr Partner für die Ausübung unternehmerischer Tätigkeit.
Seit Gründung im fernen Jahr 1883 vertritt die Kanzlei Einzelunternehmer, Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen aus Bruneck und dem Pustertal. In der Ausübung ihrer Tätigkeit sind Unternehmer ständig vor neue Herausforderungen gestellt. Die geeignete rechtliche Handhabe kann helfen, Probleme mit Geschäftspartnern, Konkurrenten und Institutionen zu vermeiden und möglichen gerichtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen. Dies gilt sowohl im Tagesgeschäft der unternehmerischen Tätigkeit als auch bei grundlegenden Entscheidungen in der Unternehmensführung: Darunter fallen Abtretungs- und Pachtverträge für Betriebe oder Betriebszweige, Abfassung und Anpassung allgemeiner Geschäftsbedingungen, Liegenschaftskauf oder die Bewältigung eines Liquiditätsengpasses.
Wir vertreten Unternehmer durch außergerichtliche Beratung, etwa bei Vertragsverhandlungen mit Geschäftspartnern. Aus unserer langjährigen Erfahrung zeigt sich, dass durch umfassende Beratung und Abwägen aller Möglichkeiten ein Rechtsstreit, zum Vorteil aller Beteiligten, oft vermieden werden kann. Haben sich die Fronten verhärtet und bestehen bereits gegenseitige Forderungen, kann durch einen außergerichtlichen Vergleich eine Lösung gefunden werden. Alternativ zu einem Gerichtsverfahren, das sich schon alleine durch die Dauer nachteilig auswirken kann, stehen wir als Schiedsrichter oder als Anwaltsbeistand in einem Schiedsverfahren bei.
Darüber hinaus übernehmen wir vor Gerichten in ganz Italien und über alle Instanzen die anwaltschaftliche Vertretung. Verfahren betreffen dabei hauptsächlich das Vertrags- und das Gesellschaftsrecht. Wir vertreten Mandanten aber auch vor dem Wassermagistrat und der Authority ( ital: autorità per l’energia elettrica ed il gas).
Bei Arbeitsunfällen, Vergehen gegen die Umwelt und/oder anderen Vergehen, welche Unternehmern angelastet werden, bieten wir strafrechtlichen Beistand.
Wir übernehmen für Betriebe im In- und Ausland Forderungseintreibungen, vom Mahnbrief bis zur Immobiliarexekution, Mobiliarvollstreckung oder Drittpfändung.
Ein Tätigkeitsfeld, welches sich in den letzten Jahren ausgeweitet hat, betrifft Konkurse und Konkordate, bei denen wir für unsere Klienten die Forderungen anmelden oder sie in dieser schwierigen Phase begleiten.
Außerdem vertreten wir österreichische und deutsche Unternehmen bei außergerichtlichen Verhandlungen mit ihren Geschäftspartnern und Behörden und bei Gerichtsstreitigkeiten vor Gerichten in ganz Italien. Unsere Mandanten profitieren dabei von der Zweisprachigkeit aller Mitarbeiter der Kanzlei. Sie können ihr Anliegen in ihrer Muttersprache vorbringen und werden vor italienischen Gerichten trotzdem bestens vertreten. Umgekehrt vollstrecken wir für unsere Klienten auch Rechtstitel im Ausland.
In der Beratung von Unternehmen setzen wir uns zum Ziel, neben den rein juristischen Fragen auch die praktischen und wirtschaftlich wichtigen Aspekte zu berücksichtigen.
Rechtsanwalt Hans Peter Leiter ist seit über 30 Jahren Überwachungsrat in verschiedenen Unternehmen. Neben dem rechtlichen Wissen bringen Hans Peter Leiter und Andreas Leiter einen großen Erfahrungsschatz im Rahmen der Unternehmerkultur mit.
Unter 0474/555356 oder info@avv-leiter.it können Sie jederzeit ein unverbindliches Orientierungsgespräch vereinbaren.
Außergerichtliche Beratung für Unternehmen:
Gerichtliche Beratung für Unternehmen:
Vertragsrecht, insbesondere Werk- und Lieferverträge, Kaufverträge, Rahmenabkommen, Vereinbarungen für Vertragsverhandlungen und für langfristige Geschäftsbeziehungen
Bankbürgschaften, Zahlungsgarentieen
- Abtretung von Vertragspositionen
Abtretung von Betrieben und Betriebszweigen
Gesellschaftsrecht, Gründung von Gesellschaften, Abfassung von Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen, Auflösung von Gesellschaften.
- Registrierung von Marken
- Geltendmachung von Forderungen aus Verträgen
Schadenersatz wegen vertraglicher Nichterfüllung
- Schadenersatz wegen vertraglicher Nichterfüllung
Forderungseintreibung
Zahlungsbefehle
- Verfahren betreffend das Arbeitsverhältnis mit Mitarbeitern
- Exekutionsverfahren: Immobiliar- und Mobiliarexekution, Drittpfändung
Drittpfändungen, Zahlungsbefehl, auch im europäischen Ausland
Strafrecht, darunter Arbeitsunfälle und Umweltvergehen, Steuervergehen
Vertretung vor Schiedsgericht