Öffnungszeiten Sekretariat
8.00 - 12.30 Uhr
14.00 - 18.30 Uhr

LEITER Rechtsanwaltskanzlei / Studio Legale
Graben / Via Bastioni 11, 39031 Bruneck / Brunico

TEL +39 0474 555356 FAX  0474 556030 MAIL info@avv-leiter.it 
MwSt. Nr. 02452430214 St. Nr. LTR NRS 80D13 B160I

Dr. Andreas Leiter
andreas.leiter@pec.avv-leiter.it 

Dr. Hanspeter Leiter
hanspeter.leiter@pec.avv-leiter.it 

Graben 11 Via Bastioni
39031 Bruneck-Brunico
Italien

+390474555356

Rechttsanwaltskanzlei der Familie Leiter am Gilmplatz in Bruneck. Seit 1883.

DEN2015001D0469.jpg

Rechtstipp

Halten Sie sich immer über neue Rechtsvorschriften aktualisiert

Gartenmauer – kann ich eine errichten und wann die bestehende Gartenmauer erhöhen?

Andreas Leiter

Eigentlich verstehen sich Frau M. und ihr Nachbar gut. Nur wenn es um die Mauer geht, die das Grundstück der beiden voneinander trennt, sind sie sich uneins. Herr Z. wünscht sich mehr Sichtschutz und möchte die Mauer erhöhen. Frau M. ist mit der bisherigen Situation hingegen recht zufrieden. Nun fragt sich Herr Z., ob er die Mauer erhöhen darf und falls ja, wer die Kosten trägt?

Rechtsanwalt Dr. Andreas Leiter: Um auf die Frage eine Antwort geben zu können, ist von der Bestimmung des Art. 886 des ital. Zivilgesetzbuches auszugehen. Jeder der Nachbarn ist verpflichtet,, die Hälfte der Errichtungskosten einer Einfriedungsmauer zu tragen, sofern diese zwei Gärten in Wohngebieten voneinander trennt und eine Höhe von bis zu drei Metern aufweist, bzw. jene Höhe, wie diese  in den örtlichen Verordnungen (Bauleitpläne etc.) festgelegt ist. 

Der Sinn dieser Höhenangabe besteht laut Rechtsprechung darin, eine Obergrenze für die Beitragspflicht des Nachbarn festzulegen. Diese Pflicht besteht dann ,wenn die zu errichtende Mauer alle Merkmale einer Einfriedungsmauer aufweist und die gesetzlich vorgeschrieben Höhe nicht überschreitet.

Die Bestimmung des Art. 1108 ZGB sieht weiters vor, dass es den Miteigentümern jederzeit freisteht, Neuerungen und außerordentliche Veränderungen an der gemeinsamen Sache vorzunehmen (zum Beispiel eben einer Mauer), sofern dies durch Beschluss einer Mehrheit von Teilhabern geschieht, die mindestens zwei Drittel des Gesamtwertes der gemeinschaftlichen Sache verkörpert. Befindet sich die Sache im ungeteilten Miteigentum von lediglich zwei Teilhabern, braucht es das Einverständnis beider. Eine Mauer befindet sich in der Regel dann im Miteigentum, wenn sie entlang der gemeinsamen Grenze und hälftig auf jedem angrenzenden  Grundstück errichtet worden ist. 

Handelt es sich hingegen nicht um eine Einfriedungsmauer im vorgenannten Sinn, sondern um eine andere Mauer, die im Gemeinschaftseigentum liegt, zum Beispiel eine Mauer, die zwei Gebäude voneinander trennt, gelangt die Bestimmung des Art. 885 ZGB zur Anwendung. Dieser räumt jedem Miteigentümer die Möglichkeit ein, die gemeinschaftliche Mauer einseitig – d.h. auch ohne die Zustimmung des Angrenzers – und auf eigene Spesen zu erhöhen, wodurch auch das ausschließliche Eigentum am erhöhten Teilstück der Mauer erworben wird.

Einfach drauf loslegen kann der Miteigentümer im Falle einer einseitigen Erhöhung der Mauer jedoch auch nicht. Es gilt das generelle Verbot der Setzung von rein missbräuchlichen Handlungen (d.h. Handlungen, welche nur den Zweck haben, andere zu schädigen oder zu belästigen), sowie das Prinzip des Ausgleichs der gegenseitigen Interessen (d.h. die Erhöhung muss in derjenigen Weise erfolgen, dass dem Nachbarn der geringst mögliche Schaden zugefügt bzw. die Belästigung möglichst gering gehalten wird). Und dann sind natürlich die Grundprinzipien in Sachen Miteigentum zu beachten.

Was bedeutet dies nun im konkreten Fall? 

Herr Z. gedenkt, eine Einfriedungsmauer laut den gesetzlichen Vorgaben zu errichten. Somit ist Frau M. verpflichtet, die Hälfte der anfallenden Kosten zu tragen. Aufgrund der erzwungenen Kostenbeteiligung müsste in diesem Fall jedoch nach Möglichkeit eine einvernehmliche Entscheidung bezüglich Art und Aussehen der Mauer gefunden werden.

Weist die zu errichtende Mauer hingegen nicht die Merkmale einer Einfriedungsmauer auf, kann der Nachbar – zumindest sofern sich Frau M. nicht freiwillig an einer Errichtung oder Erhöhung beteiligen bzw. diese selbst vornehmen will – in der Tat ohne deren Einverständnis mit den Bauarbeiten beginnen. Auch in diesem Fall müsste jedoch insofern auf die Bedürfnisse von Frau M. Rücksicht genommen werden, als im Sinne des oben genannten Interessenausgleichs das gegenwärtige Erscheinungsbild der Mauer – zumindest für den Frau M. zugewandten Teil – nicht einseitig verändert werden darf.

Zusammengefasst: 

  • Handelt es sich um eine Gartenmauer, die auf der gemeinsamen Grenze und somit im Miteigentum steht, kann diese im Einverständnis beider Miteigentümer auf gemeinsame Kosten errichtet bzw. erhöht werden, wobei über die technischen Details ein Einvernehmen gefunden werden muss;

  • Wenn einer der Miteigentümer kein Interesse zeigt, so könnte der andere Miteigentümer die Erhöhung auch einseitig durchführen und das exklusive Eigentum am so erhöhten Teilstück der Mauer erwerben bzw., im Falle der Errichtung einer Einfriedungsmauer, vom Nachbarn die Rückerstattung der Kosten in halber Höhe verlangen.

In beiden Fällen ist es jedoch nicht erlaubt, diese Bauarbeiten vollkommen losgelöst vom bisherigen Erscheinungsbild der Mauer zu betreiben.

Ihre Fragen und Anliegen sind uns wichtig! Zögern Sie nicht, uns in Bruneck zu kontaktieren: info@avv-leiter.it oder +39 (0)474 555356.

(Stand 27. Juli 2023)

Das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht – eine Zusammenfassung:

Andreas Leiter

Es gehört zu den wichtigsten Bestandteilen des italienischen Agrarrechts. Denn das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht spielt eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, die landwirtschaftliche Produktionsfähigkeit zu erhalten und Landzersplitterung zu verhindern. Es bietet verschiedenen Personen eine besondere, privilegierte Position bei der Übertragung von Eigentumsrechten. Das ermöglicht Personen, die Landwirtschaft betreiben, einen landwirtschaftlichen Betrieb in seinem Bestand zu sichern, zu erweitern, zu optimieren und weiterzuführen.


Für welche Personengruppen ist das Thema wichtig: Da sind zum einen jene, die verkaufen wollen, jene, die (auch Nicht-Landwirte) gut und sicher kaufen wollen und nicht zuletzt jene, die als Pächter oder Grenznachbarn das Vorkaufsrecht geltend machen können. 

1. Was ist das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht in Italien?

Das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht ist in Italien ein zentraler Bestandteil des Agrarrechts. Es erlaubt verschiedenen Personen, die landwirtschaftlich tätig sind, bei der Übertragung von Eigentumsrechten an einem landwirtschaftlichen Grundstück vorrangig behandelt zu werden. 

2. In welchen Situationen gilt das Vorkaufsrecht?

Das Vorkaufsrecht tritt in Kraft, wenn ein landwirtschaftliches Grundstück zum Verkauf steht. Die Einschränkung der Vertragsfreiheit, sobald ein Eigentümer das Vorkaufsrecht berücksichtigen muss, wird durch ein allgemeines Interesse gerechtfertigt: die Effizienz, Kontinuität und gute Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen.

3. Wer ist berechtigt, das Vorkaufsrecht auszuüben?

In erster Linie steht dem Pächter des zum Verkauf stehenden Grundstücks ein Vorkaufsrecht zu. Auch den Bauern, die an das zum Verkauf stehende Grundstück mit eigenen Grundstücken angrenzen und diese selbst bewirtschaften, steht das Vorkaufsrecht zu. Beide Gruppen von Personen müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllen.

4. Was passiert, wenn mehrere Personen das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht beanspruchen?

Es kann sein, dass sowohl der Pächter als auch ein angrenzender selbstbebauender Landwirt das Vorkaufsrecht geltend machen wollen. Zudem kann ein Miteigentum an einem landwirtschaftlichen Grundstück bestehen, und es muss geklärt werden, ob der Miteigentümer beim Verkauf bevorzugt wird. Hier gilt es, den Einzelfall zu prüfen, da jede Konstellation anders ist. 

5. Was sind die Bedingungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts?

Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. Es steht dem Pächter des zu erwerbenden Grundstücks zu oder dem, der Landwirtschaft auf den angrenzenden Feldern betreibt. Das Grundstück muss landwirtschaftlichen Charakter aufweisen und die landwirtschaftliche Nutzung beibehalten. Zudem muss überprüft werden, ob der Vorkaufsberechtigte in der Vergangenheit bereits Grundverkäufe getätigt hat und schließlich, ob die Hofstelle des Vorkaufsberechtigten durch den weiteren Erwerb nicht überdimensional groß wird.

6. Was passiert, wenn der Verkäufer und der Käufer das Vorkaufsrecht nicht berücksichtigen?

Ist eine Person berechtigt, das Vorkaufsrecht auszuüben, wird aber von Verkäufer übergangen, dann kann der Vorkaufsberechtigte das Grundstück zurückkaufen. Wenn der Käufer das Rückkaufsrecht nicht freiwillig anerkennt, ist ein Gerichtsverfahren notwendig. Wesentlich: Es besteht nur eine kurze Frist, in welcher der Übergangene sein Recht geltend machen kann!

7. Kann das Vorkaufsrecht vererbt werden?

Das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht ist persönlicher Natur und kann daher nicht vererbt werden. Es erlischt mit dem Tod. Ganz anders gelagert ist das Vorkaufsrecht, das sich aus einer Erbengemeinschaft ergibt. Denn auch zwischen Erben, die gemeinsam und jeder von ihnen zu einer Quote ein Grundstück erben, besteht ein Vorkaufsrecht. Hier wird es dann wirklich spannend, welche Art von Vorkaufsrecht beim Verkauf eines Ackers überwiegt, das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht, oder jenes, das aus der Erbengemeinschaft stammt.

8. Wie kann ich mein Vorkaufsrecht geltend machen?

Die Geltendmachung des Vorkaufsrechts erfolgt unbedingt schriftlich und muss innerhalb einer bestimmten Frist geschehen. Reagiert der Verkäufer nicht darauf, ist es ratsam, dass man selbst aktiv wird.

9. Kann das Vorkaufsrecht abgetreten oder verkauft werden?

Das Vorkaufsrecht ist ein persönliches Recht und kann daher in der Regel nicht abgetreten oder verkauft werden. 

10. Wie wirkt sich das Vorkaufsrecht auf den Verkaufspreis eines Grundstücks aus?

Das Vorkaufsrecht ist an sich kein Nachteil für den Verkäufer. Er kann mit jeder Person einen Kaufvorvertrag abschließen und darin den Verkaufspreis des Grundstücks und die anderen Bedingungen frei vereinbaren. Vor Abschluss des endgültigen Kaufvertrages muss der Verkäufer dem Vorkaufsberechtigten das Grundstück zum gleichen Preis und zu denselben Bedingungen anbieten, wie sie im Kaufvorvertrag vereinbart sind. Wirtschaftlich ist das Vorkaufsrecht somit in der Regel kein Nachteil für den Verkäufer.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder einen Beratungstermin vereinbaren möchten, können Sie uns gerne kontaktieren: info@avv-leiter.it oder +39 (0)474 555356. Gern stehen wir auch für ein Videogespräch zur Verfügung. 


Rechtsanwalt Dr. Andreas Leiter

(Stand Juli 2023)


Handy am Steuer, Fahren unter Alkoholeinfluss – vieles ist neu in puncto Straßenverkehrsordnung. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick 

Andreas Leiter

1. Was ist der legale Blutalkoholgehalt beim Fahren in Italien?

Der maximal zulässige Blutalkoholgehalt beim Fahren in Italien beträgt 0,5 g/Liter. 

2. Was passiert, wenn ich mit einem Blutalkoholgehalt zwischen 0,5 und 0,8 Promille erwischt werde?

Wer mit einem Blutalkoholgehalt zwischen 0,5 und 0,8 Promille fährt, muss mit einer Verwaltungsstrafe und einem Führerscheinentzug zwischen drei und sechs Monaten rechnen.

3. Welche Konsequenzen hat das Fahren mit mehr als 0,8 Promille?

Wenn Ihr Blutalkoholgehalt zwischen 0,8 und 1,5 Promille liegt, wird dies strafrechtlich verfolgt. Die Folge sind eine Geld- und eine Freiheitsstrafe. Der  Führerschein wird in der Regel für sechs Monate bis ein Jahr entzogen. 

4. Welche Konsequenzen hat das Fahren mit einem Blutalkoholgehalt von über 1,5 Promille?

Falls Ihr Blutalkoholgehalt über 1,5 Promille liegt, drohen noch härtere Strafen – zusätzlich wird das Fahrzeug eingezogen und versteigert. Der Führerschein wird in der Regel für ein bis zwei Jahre entzogen.

5. Was passiert, wenn ich unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursache?

In diesem Fall verdoppeln sich die Strafen. Es wird voraussichtlich der Einzug des Führerscheins erfolgen. Für italienische Führerscheine kann auch der Widerruf erfolgen, also der definitive Einzug der Fahrerlaubnis. 

6. Gibt es beim Fahren unter Alkoholeinfluss spezielle Regelungen für nächtliches Fahren?

Ja, wenn eine Trunkenheitsfahrt zwischen 22 Uhr und 7 Uhr festgestellt wird, erhöhen sich die Geldbußen.

7. Was sollte ich tun, wenn mir der Führerschein entzogen wurde?

Sie sollten sich umgehend an einen Anwalt wenden. Ein Rechtsanwalt kann die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen die Anklage wegen Trunkenheit am Steuer bewerten und weitere Schritte einleiten. In gewissen Fällen sind sog. “alternative Verfahren” möglich, die für den Betroffenen Vorteile bringen.

8. Gibt es Möglichkeiten, die Dauer des Führerscheinentzugs zu verkürzen?

Ja, in bestimmten Fällen kann die Geld- und Haftstrafe in gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden, was die Dauer des Führerscheinentzugs halbiert.

9. Gibt es spezielle Regelungen in Bezug auf bestimmte Fahrergruppen?

Ja – diese betreffen Führerscheinneulinge (in den ersten drei Jahren ab Erhalt der Fahrerlaubnis), Berufsfahrer des Waren- und Personentransports und Fahrer eines Fahrzeugs von über 3,5 Tonnen. Für sie alle gilt die 0,0 Promille-Grenze! 

10. Was passiert, wenn ich mein Handy während der Fahrt benutze?

Die Benutzung des Handys während der Fahrt kann zu einer Geldstrafe von 161 bis 647 Euro führen und bei Wiederholungstätern innerhalb von zwei Jahren zu einem Führerscheinentzug von einem bis drei Monaten. Die Tat liegt – ganz allgemein gesagt – dann vor, wenn der Fahrer eine Hand vom Lenkrad nimmt und zum Mobiltelefon greift. Das gilt auch, wenn die Freisprechfunktion eingeschaltet ist, der Fahrer aber das Handy in der Hand hält. 


Jeder Fall ist anders und braucht individuelle Lösungen. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben – kontaktieren Sie uns mich unter info@avv-leiter.it oder +39 (0)474 555356 für eine Erstberatung. Wir sind flexibel und sind auch per Videochat erreichbar.


Rechtsanwalt Dr. Andreas Leiter

(Stand Juni 2023).