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Ein Logo registrieren – Schutz als Marke

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Ein Logo registrieren – Schutz als Marke

Andreas Leiter

Unternehmerin Frau K. will demnächst mit ihrer neuen Produktlinie durchstarten. In der Vergangenheit hat der von ihr geleitete mittelständische Betrieb vor allem im näheren Umfeld Kunden erreicht, nun will sie ihr Angebot auch über das Internet vertreiben und neue Zielgruppen ansprechen. Frau K. fragt sich, ob es sinnvoll ist, das bis zu diesem Zeitpunkt verwendete Logo registrieren zu lassen. Sie lässt sich dazu von ihrem Anwalt beraten. 

Rechtsanwalt Dr. Andreas Leiter: Was ist eigentlich ein Logo? Es handelt sich dabei um ein alphabetisches, numerisches, grafisches oder aus allen drei Elementen kombiniertes Erkennungsmerkmal. Es dient dazu, die Waren und / oder die Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. In anderen Worten, das Logo ist ein erkennbares Zeichen, oft ein Mix aus Farbe, einem besonders geschriebenen Buchstaben oder einem Schriftzug oder ein Symbol. 

Um ein Logo gegenüber einer missbräuchlichen Nutzung seitens Dritter zu schützen, ist eine Anmeldung des Logos als Marke bzw. Markenzeichen ratsam. Passiert das nicht, spricht man von einem einfachen Logo, das nur sehr beschränkt geschützt ist. Ein sehr beschränkter Schutz gilt auch für ein grafisches Zeichen, das zum Beispiel am Firmenschild oder auf dem Briefpapier der Gesellschaft genutzt wird. 

Eine Anmeldung des Logos erfolgt durch dessen Registrierung als Marke. Ist die Marke registriert worden, hat der Inhaber das ausschließliche Recht, diese nach seinem Gutdünken zu nutzen und jedwede unbefugte Benutzung seitens Dritter, welcher Art auch immer, zu unterbinden. Die Registrierung einer Marke bietet somit die Möglichkeiten sicherzustellen, dass kein unbefugter Dritter nachfolgend das Recht erwerben kann, die eigenen Waren und Dienstleistungen auf diese Weise zu kennzeichnen bzw. von Konkurrenten abzugrenzen. 

Die Registrierung der Marke kann auf nationaler Ebene oder auf europäischer Ebene erfolgen.

In Italien wird der Schutz der Marke im GvD. 30/2005 geregelt, dem sog. „codice della proprietà industriale“: Der Inhaber eines gewerblichen Eigentumsrechtes, der in der ausschließlichen Ausübung seines Rechtes gestört wurde, hat die Möglichkeit, im Dringlichkeitswege eine vorläufige gerichtliche Unterlassungsverfügung gegenüber dem Verantwortlichen zu erwirken. Es kann auch der Ersatz des erlittenen Schadens eingeklagt werden. Die Registrierung einer eingetragenen Marke gilt in Italien für zehn Jahre. Sie kann in der Folge unbeschränkt für diesen Zeitraum verlängert werden.

Eine Marke kann auch gemäß der EG-Verordnung Nr. 40/94 (sog. „Gemeinschaftsmarkenverordnung“) auch auf europäischer Ebene geschützt werden. In diesem Zusammenhang spricht man von einer Gemeinschaftsmarke, die in der gesamten Europäischen Union gültig ist und deren Anwendungsbereich sich nicht auf den Schutz in einzelnen Mitgliedstaaten beschränken lässt. 

Laut Ansicht des europäischen Gerichtshofes liegt die Hauptfunktion der Marke darin, dem Verbraucher zu ermöglichen, die Herkunft der gekennzeichneten Produkte gegenüber anderen Produkten zu erkennen. Es gilt deshalb vor der Anmeldung der eigenen Marke zu prüfen, dass man mit dieser nicht die Markenrechte eines Dritten verletzt, welcher seine Marke bereits registriert hat. Aus diesem Grund sollte vor Anmeldung einer Marke eine Markenrecherche durchgeführt werden. Das heißt, es soll überprüft werden, ob der gewählte Name hinreichende Unterscheidungskraft zu bereits registrierten Markennamen hat, wobei im Rahmen der Prüfung der Verwechslungsgefahr aufgrund  von Ähnlichkeit alle relevanten Umstände des Einzelfalles zu beurteilen sind. Dabei ist zu beachten, dass in diesem Zusammenhang nicht nur namentliche oder bildliche Übereinstimmungen relevant sind, sondern auch die eventuelle Zugehörigkeit zu derselben Branche.

Zur Erinnerung: ist das Logo als Marke registriert, so gilt es in Schritten von 10 Jahren die Registrierung zu erneuern, andernfalls verfällt man vom Schutz, den eben die Registrierung bietet.

Haben Sie zum Thema weitere Fragen oder wünschen Sie eine detaillierte Beratung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren unter info@avv-leiter.it oder +39 (0)474 555356. Für ein erstes informatives Gespräch fallen keine Kosten an. Gerne können wir auch ein Videogespräch vereinbaren.

(Stand 15. Mai 2023)