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Das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht – eine Zusammenfassung:

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Das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht – eine Zusammenfassung:

Andreas Leiter

Es gehört zu den wichtigsten Bestandteilen des italienischen Agrarrechts. Denn das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht spielt eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, die landwirtschaftliche Produktionsfähigkeit zu erhalten und Landzersplitterung zu verhindern. Es bietet verschiedenen Personen eine besondere, privilegierte Position bei der Übertragung von Eigentumsrechten. Das ermöglicht Personen, die Landwirtschaft betreiben, einen landwirtschaftlichen Betrieb in seinem Bestand zu sichern, zu erweitern, zu optimieren und weiterzuführen.


Für welche Personengruppen ist das Thema wichtig: Da sind zum einen jene, die verkaufen wollen, jene, die (auch Nicht-Landwirte) gut und sicher kaufen wollen und nicht zuletzt jene, die als Pächter oder Grenznachbarn das Vorkaufsrecht geltend machen können. 

1. Was ist das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht in Italien?

Das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht ist in Italien ein zentraler Bestandteil des Agrarrechts. Es erlaubt verschiedenen Personen, die landwirtschaftlich tätig sind, bei der Übertragung von Eigentumsrechten an einem landwirtschaftlichen Grundstück vorrangig behandelt zu werden. 

2. In welchen Situationen gilt das Vorkaufsrecht?

Das Vorkaufsrecht tritt in Kraft, wenn ein landwirtschaftliches Grundstück zum Verkauf steht. Die Einschränkung der Vertragsfreiheit, sobald ein Eigentümer das Vorkaufsrecht berücksichtigen muss, wird durch ein allgemeines Interesse gerechtfertigt: die Effizienz, Kontinuität und gute Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen.

3. Wer ist berechtigt, das Vorkaufsrecht auszuüben?

In erster Linie steht dem Pächter des zum Verkauf stehenden Grundstücks ein Vorkaufsrecht zu. Auch den Bauern, die an das zum Verkauf stehende Grundstück mit eigenen Grundstücken angrenzen und diese selbst bewirtschaften, steht das Vorkaufsrecht zu. Beide Gruppen von Personen müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllen.

4. Was passiert, wenn mehrere Personen das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht beanspruchen?

Es kann sein, dass sowohl der Pächter als auch ein angrenzender selbstbebauender Landwirt das Vorkaufsrecht geltend machen wollen. Zudem kann ein Miteigentum an einem landwirtschaftlichen Grundstück bestehen, und es muss geklärt werden, ob der Miteigentümer beim Verkauf bevorzugt wird. Hier gilt es, den Einzelfall zu prüfen, da jede Konstellation anders ist. 

5. Was sind die Bedingungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts?

Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. Es steht dem Pächter des zu erwerbenden Grundstücks zu oder dem, der Landwirtschaft auf den angrenzenden Feldern betreibt. Das Grundstück muss landwirtschaftlichen Charakter aufweisen und die landwirtschaftliche Nutzung beibehalten. Zudem muss überprüft werden, ob der Vorkaufsberechtigte in der Vergangenheit bereits Grundverkäufe getätigt hat und schließlich, ob die Hofstelle des Vorkaufsberechtigten durch den weiteren Erwerb nicht überdimensional groß wird.

6. Was passiert, wenn der Verkäufer und der Käufer das Vorkaufsrecht nicht berücksichtigen?

Ist eine Person berechtigt, das Vorkaufsrecht auszuüben, wird aber von Verkäufer übergangen, dann kann der Vorkaufsberechtigte das Grundstück zurückkaufen. Wenn der Käufer das Rückkaufsrecht nicht freiwillig anerkennt, ist ein Gerichtsverfahren notwendig. Wesentlich: Es besteht nur eine kurze Frist, in welcher der Übergangene sein Recht geltend machen kann!

7. Kann das Vorkaufsrecht vererbt werden?

Das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht ist persönlicher Natur und kann daher nicht vererbt werden. Es erlischt mit dem Tod. Ganz anders gelagert ist das Vorkaufsrecht, das sich aus einer Erbengemeinschaft ergibt. Denn auch zwischen Erben, die gemeinsam und jeder von ihnen zu einer Quote ein Grundstück erben, besteht ein Vorkaufsrecht. Hier wird es dann wirklich spannend, welche Art von Vorkaufsrecht beim Verkauf eines Ackers überwiegt, das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht, oder jenes, das aus der Erbengemeinschaft stammt.

8. Wie kann ich mein Vorkaufsrecht geltend machen?

Die Geltendmachung des Vorkaufsrechts erfolgt unbedingt schriftlich und muss innerhalb einer bestimmten Frist geschehen. Reagiert der Verkäufer nicht darauf, ist es ratsam, dass man selbst aktiv wird.

9. Kann das Vorkaufsrecht abgetreten oder verkauft werden?

Das Vorkaufsrecht ist ein persönliches Recht und kann daher in der Regel nicht abgetreten oder verkauft werden. 

10. Wie wirkt sich das Vorkaufsrecht auf den Verkaufspreis eines Grundstücks aus?

Das Vorkaufsrecht ist an sich kein Nachteil für den Verkäufer. Er kann mit jeder Person einen Kaufvorvertrag abschließen und darin den Verkaufspreis des Grundstücks und die anderen Bedingungen frei vereinbaren. Vor Abschluss des endgültigen Kaufvertrages muss der Verkäufer dem Vorkaufsberechtigten das Grundstück zum gleichen Preis und zu denselben Bedingungen anbieten, wie sie im Kaufvorvertrag vereinbart sind. Wirtschaftlich ist das Vorkaufsrecht somit in der Regel kein Nachteil für den Verkäufer.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder einen Beratungstermin vereinbaren möchten, können Sie uns gerne kontaktieren: info@avv-leiter.it oder +39 (0)474 555356. Gern stehen wir auch für ein Videogespräch zur Verfügung. 


Rechtsanwalt Dr. Andreas Leiter

(Stand Juli 2023)