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Rechtstipp

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Das handgeschriebene Testament in Italien – eine persönliche und rechtlich bindende Angelegenheit

Andreas Leiter

Frau Viktoria Gesserit, Mutter zweier Töchter, hat ihre Kinder im Lauf der Jahre auf vielfältige Weise unterstützt: der einen Tochter stand sie beim Wohnungskauf finanziell bei, der anderen bot sie langfristig ein Zuhause in einer ihrer Wohnungen. Zusätzlich hat sie ihren Töchtern zu Lebzeiten unterschiedliche Geldbeträge gegeben. Nun möchte sie durch ein Testament sicherstellen, dass nach ihrem Ableben der familiäre Frieden gewahrt und ihre Töchter möglichst gleich behandelt werden. Ein handgeschriebenes Testament, in Italien als „testamento olografo" bekannt, scheint die Lösung zu sein. Doch worauf muss sie achten?


Einführung ins handgeschriebene Testament

Das handgeschriebene Testament ist  eine Möglichkeit, den letzten Willen festzulegen. Es ist einfach zu erstellen, erfordert jedoch die Erfüllung spezifischer formaler Vorgaben, um rechtsgültig zu sein:

Vollständig von Hand geschrieben:

Es ist entscheidend, dass das Testament komplett handgeschrieben vom Erblasser oder der Erblasserin, also der Person, die das Testament aufsetzt, verfasst wird. Ob Papier, Pergament oder eine Holztafel – das Schreibmaterial muss so gewählt werden, dass die Lesbarkeit und Beständigkeit des Testaments gewährleistet ist. Grundsätzlich ist wohl ein Bogen Papier anzuraten, auch wenn dieses Material nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Elektronische Speichermedien sind derzeit – Stand März  2024 – nicht zulässig. Man hat zwar bereits von einem elektronischen Testament in manchen Medien gelesen, das auf Blockchain-Technologie basieren soll, und für das Start-ups bereits Lösungen anbieten sollen. Aber auch bei diesen technischen Lösungen braucht es weiterhin ein handgeschriebenes und unterzeichnetes Testament als Grundlage. Mein Rat: Bleiben Sie weiter bei Papier und Stift.

Ort und Datum:

Die Angabe von Ort und Datum ist für die Gültigkeit wesentlich. Das Datum muss mit Tag, Monat und Jahr angegeben werden. Man könnte sich fragen, warum dies ein wesentliches Element ist. Nun, ein Erblasser kann verschiedene Testamente schreiben, das ist vollkommen zulässig. Tritt dies ein, kann man anhand des Datums die Aktualität eines Testaments gegenüber anderen bestätigen und Prioritäten zwischen mehreren Dokumenten festlegen. Zudem kann das Datum relevant sein, wenn die Testierfähigkeit bezweifelt wird, also die geistige Fähigkeit, sich der Tragweite des Testaments bewusst zu sein.

Unterschrift des Erblassers:

Die Unterschrift unter dem Testament bestätigt die Identität des Erblassers und dessen Absicht. Die Unterschrift hat am Ende des Textes zu erfolgen, nicht am Umschlag, auf der Hinterseite des Blattes oder zwischen den einzelnen Absätzen. Selbst eine Unterschrift mit einem Pseudonym kann gültig sein, sofern die Identität des Erblassers zweifelsfrei feststellbar ist.

Testierfähigkeit:

Der Erblasser muss volljährig, geistig klar und frei vom Druck Dritter sein. Zweifel an der Testierfähigkeit können zu komplexen Verfahren führen.

Übrigens:

Ein handgeschriebenes Testament erfordert keine Zeugen, was die Erstellung vereinfacht. Jedoch birgt dies auch Risiken und kann zu Unsicherheiten bezüglich der Echtheit und Gültigkeit führen.

Das Testament kann neben der Verteilung des Vermögens auch persönliche Nachrichten an die Erben oder spezifische Anweisungen enthalten, auch Wünsche zur Form der Bestattung können darin angeführt werden.


In a Nutshell: 

Das handgeschriebene Testament ist eine zugängliche Methode, um testamentarische Wünsche in Italien festzuhalten. Damit es rechtsgültig ist, gilt es einige Vorschriften zu beachten. Rechtliche Beratung kann helfen, den letzten Willen zu Papier zu bringen und zu sichern. 


Frau Viktoria Gesserit hat diese Möglichkeit dann auch genutzt. Sie verfügt über ihr Vermögen mit einem handgeschriebenen Testament und teilt die einzelnen Güter nach bestem Gewissen unter ihren Töchtern auf, kleinere Geldbeträge vermacht sie den drei Nichten. Sie führt der Vollständigkeit halber auch an, welche finanziellen Zuwendungen sie ihren Töchtern bereits zu Lebzeiten gemacht hat, sodass sich jeder daran erinnert und ihre Töchter so möglichst gleich behandelt werden. Und: Sie verwahrt das Testament  an einem sicheren Ort, wo das Original auch nach ihrem Tod gefunden wird. 




Benötigen Sie juristischen Beistand oder haben Sie zusätzliche Fragen? Zögern Sie nicht, uns in Bruneck zu kontaktieren: info@avv-leiter.it oder +39 (0)474 555356. Ich biete gern die Möglichkeit, das Erstgespräch über eine Videokonferenz abzuhalten.



(Stand März 2024)



Managementverträge im Sport – ein entscheidender Faktor für den Erfolg

Andreas Leiter


Maximilian Berger, ein junger Hockeyspieler aus dem Pustertal, steht an der Schwelle zu einer vielversprechenden Karriere im Profisport. Nach Jahren harter Arbeit, unzähligen Trainingsstunden und herausragenden Leistungen als junger Wolf in der Jugendliga hat er endlich den Sprung in den Profibereich geschafft. Mit der Unterstützung seiner Familie und Trainer hat Maximilian nicht nur seine Fähigkeiten auf dem Eis perfektioniert, sondern auch die Bedeutung eines starken Teams hinter sich erkannt. Er steht vor der Herausforderung, seine Karriere auf das nächste Level zu heben und sucht nach einem Managementpartner, der nicht nur seine sportlichen Erfolge maximiert, sondern auch seine Interessen außerhalb der Eisarena vertritt. In diesem entscheidenden Moment seiner Karriere stößt Maximilian auf die komplexe Welt der Managementverträge im Sport. 


RA Andreas Leiter: Im hochkompetitiven Sportumfeld sind Managementverträge mehr als nur eine Formalität – sie sind ein entscheidender Baustein für die Karriere von Athletinnen und Athleten. Diese Verträge legen nicht nur die finanziellen Aspekte der Zusammenarbeit zwischen Sportlern und Sportlerinnen und ihrem Management fest, sondern definieren auch die Grundlage für eine erfolgreiche und zielgerichtete Partnerschaft. In diesem Rechtstipp zum Vertragsrecht beleuchte ich die verschiedenen Facetten eines Managementvertrages.

Allgemeine Klauseln:

Die Basis eines jeden Managementvertrags bildet die Definition der Leistungen, die vom Manager erbracht werden sollen. Dazu gehören unter anderem Karriereplanung, Vertragsverhandlungen und Marketingstrategien. Es ist zudem notwendig, dass die Vertragsdauer, Kündigungsbedingungen und Vertraulichkeitsklauseln klar und fair für beide Parteien formuliert sind.

Vergütungsmodelle:

Die Vergütung des Managers kann unterschiedlich strukturiert sein – sei es durch einen festen Prozentsatz der Einnahmen des Sportlers, ein festgelegtes Jahresgehalt oder leistungsabhängige Bonuszahlungen. Eine transparente und faire Vergütungsstruktur ist fundamental für eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Sportler und Manager.

Exklusivitätsvereinbarungen:

Die Exklusivitätsvereinbarung regelt, inwiefern der Sportler berechtigt ist, neben dem Hauptmanager noch weitere Expertinnen und Experten für spezifische Bereiche zu engagieren. Diese Klausel schützt sowohl die Interessen des Managers als auch die des Sportlers, indem sie die Zusammenarbeit klar definiert. Es kann auch  für den Sportler und / oder die Managerin sinnvoll sein, zum Beispiel Agenten mit speziellen Kenntnissen in bestimmten Bereichen wie Marketing, Sponsoring oder Rechtsberatung mit einzubeziehen oder Partner ins Boot zu holen, die in anderen Ländern tätig sind, um den Sportler auf internationaler Ebene zu repräsentieren. Das gilt auch für die Zusammenarbeit mit Experten für die Aushandlung spezifischer Verträge, wie Werbe- oder Sponsoringverträge, Personen für die Medien- und Öffentlichkeitsarbeit und schließlich Experten für Karriereplanung und -entwicklung, insbesondere nach der aktiven Sportkarriere.

Kündigungsrecht des Sportlers:

Ein flexibles Kündigungsrecht gibt dem Sportler die notwendige Sicherheit, die Zusammenarbeit bei Unzufriedenheit oder sich bietenden neuen Möglichkeiten beenden zu können. Dies gewährleistet, dass der Athlet stets die Kontrolle über seine Karriere behält und im besten Interesse handeln kann.


Über die Klauseln hinaus:

In einem Managementvertrag zwischen einem Sportler und einem Manager sind zwar bestimmte Leistungen und Ziele definiert, doch ihre erfolgreiche Umsetzung beruht auf dem beidseitigen Engagement und Vertrauen. Eine offene und klare Kommunikation ist für eine fruchtbare Zusammenarbeit unerlässlich. Beide Parteien sollten auf die Karriereentwicklung des Sportlers abgestimmte Ziele verfolgen. Wichtig ist dabei die Transparenz in finanziellen Angelegenheiten, um Missverständnisse zu vermeiden. Der Manager sollte zudem die Privatsphäre des Sportlers respektieren und eine professionelle Distanz wahren.


Gerade in Krisenzeiten ist die emotionale und strategische Unterstützung des Managers entscheidend. Darüber hinaus sollte der Manager den Sportler bei der Karriereplanung über seine aktive Laufbahn hinaus unterstützen, etwa bei der Umorientierung oder Weiterbildung. Damit hängt ein weiterer wichtiger Aspekt zusammen: der Aufbau eines stabilen Netzwerks, das dem Sportler auch nach dem Ende seiner aktiven Karriere zugutekommen kann.


Fazit

Ein gut durchdachter Managementvertrag ist unerlässlich für die erfolgreiche Karriere eines Sportlers. Er bietet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern legt auch den Grundstein für eine vertrauensvolle und zielorientierte Zusammenarbeit. Sportler und Manager sollten daher großen Wert auf eine detaillierte Ausarbeitung und Verhandlung ihres Vertrags legen, um langfristigen Erfolg zu erzielen.




Brauchen Sie Hilfe bei einem rechtlichen Problem oder suchen Sie Antworten auf Ihre Fragen? Sprechen Sie mich an: info@avv-leiter.it oder +39 (0)474 555356. Und wenn Sie möchten, können wir uns auch gern in einer Videokonferenz austauschen.



(Stand März 2024)



Einblick ins Vertragsrecht: Der Sponsoringvertrag

Andreas Leiter

Entdecken Sie in unserem umfassenden Artikel alles über Sponsoringverträge im Sport. Lernen Sie die Schlüsselklauseln kennen, die Sportlerinnen, Sportler und Sponsoren beachten müssen, um rechtliche Risiken zu vermeiden und erfolgreiche Partnerschaften aufzubauen. Von finanzieller Unterstützung bis zu Bildrechten – wir decken alle wichtigen Aspekte ab, die Sie über Sponsoringverträge wissen müssen. Perfekt für Sportler, Sponsoren und alle, die sich für die rechtlichen Grundlagen des Sportsponsorings interessieren.

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Ratgeber zum Autorenvertrag: Wichtige Aspekte für Autorinnen und Autoren

Andreas Leiter

Autorin Veronika Dalsass hat eine moderne Sammlung zu Dolomitensagen erstellt, die nicht nur die Mythen aus der Vergangenheit lebendig werden lässt, sondern auch detaillierte Wanderwege und spezielle Fotopunkte in den Dolomiten beschreibt. Sie steht nun vor Verhandlungen mit mehreren Verlagen, die großes Interesse an der Publikation des Werks zeigen. Veronika möchte sicherstellen, dass ihr Buch angemessen vermarktet wird und sie faire Tantiemen für die umfassende Recherche und kreative Arbeit erhält.


Rechtsanwalt Andreas Leiter: Der Abschluss eines Autorenvertrags ist ein wichtiger Schritt in der Karriere eines jeden Schriftstellers. Dieser Vertrag regelt die Beziehung zwischen Autor und Verlag und legt die Rechte, Pflichten und finanziellen Konditionen fest. Um sicherzustellen, dass ein Autor seine Interessen bestmöglich wahren kann, sollte er in der Lage sein, die Schlüsselelemente eines Autorenvertrags zu verstehen.

Im Fall von Frau Dalsass ist sie die Urheberin des Werkes – und ihr Recht muss geschützt werden. Doch was ist dieses Urheberrecht überhaupt genau? Das Urheberrecht ist ein Rechtsbereich, der Kreativen wie Autorinnen, Künstlern und Musikerinnen das exklusive Recht zuspricht, ihre Werke zu nutzen und zu verbreiten. Es schützt ihre Schöpfungen vor unbefugter Nutzung durch Dritte, ermöglicht die Kontrolle über Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der Werke und sichert ihnen potenzielle Einnahmen zu.

Erfahren Sie alles über Autorenverträge zwischen Verlagen und Autoren, inklusive Urheberrechte, Tantiemen und Veröffentlichungsprozess.

Was regelt nun der Autorenvertrag? 

Der Autorenvertrag überträgt nun einige Teilaspekte des Urheberrechts an den Verlag – wobei die Autorin weiterhin Urheberin bleibt. Folgende Klauseln sind in einem Autorenvertrag gängig: 

1. Urheberrecht und Rechteübertragung

Das Urheberrecht schützt den Schöpfer des Werks und gewährt ihm das exklusive Recht zur Veröffentlichung und Verwertung. In einem Autorenvertrag wird festgelegt, welche Rechte genau an den Verlag übertragen werden und unter welchen Bedingungen. Typischerweise räumt der Autor dem Verlag das Recht zur Veröffentlichung, Verbreitung und Vermarktung des Buches ein. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass die Rechteübertragung nicht zu weit gefasst ist und der Autor weiterhin Kontrolle über sein Werk behält. So gilt es zu entscheiden, ob die Übertragung auch für Übersetzungen in andere Sprachen, die digitale Nutzung, Filmrechte usw. … erfolgt beziehungsweise gesondert vereinbart wird. 

2. Vergütung und Tantiemen

Die finanziellen Konditionen sind ein Kernstück des Autorenvertrags. Vereinbart werden unter anderem:

  1. Der Vorschuss: Eine einmalige Zahlung vor Veröffentlichung des Buches.

  2. Die Tantiemen: Laufende Einnahmen, die sich in der Regel nach dem Verkaufserfolg richten. Jeder Autor sollte auf die genaue Definition der Berechnungsgrundlage für Tantiemen und auf faire Prozentsätze achten.

  3. Andere Einnahmequellen: Dazu können Einnahmen aus der Lizenzierung für Übersetzungen, Hörbücher oder Verfilmungen zählen.

3. Pflichten des Verlags

Der Vertrag sollte auch die Verpflichtungen des Verlags klar definieren. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen im Bereich Marketing und Vertrieb, um den Erfolg des Buches zu fördern. Interessant sind Details zu geplanten Marketingaktivitäten und der Distribution des Buches, um sicherzustellen, dass der Verlag sich angemessen für das Werk einsetzt.


4. Manuskriptabgabe und Veröffentlichungstermine

Fristen für die Abgabe des Manuskripts und geplante Veröffentlichungstermine sind wesentliche Elemente des Vertrags. Diese Termine sollten realistisch gesetzt sein und dem Autor und der Autorin genügend Zeit für die Fertigstellung eines Werks lassen. Unbedingt zu beachten: mögliche Konsequenzen einer verzögerten Abgabe. 


5. Klauseln zu nachfolgenden Werken

Einige Verträge enthalten Klauseln, die sich auf zukünftige Werke des Autors beziehen. Solche Bestimmungen können beispielsweise dem Verlag das Recht einräumen, bei einem Folgebuch ein Angebot abzugeben. 


6. Vertragsdauer und Kündigungsrechte

Die Laufzeit des Vertrags bestimmt, wie lange das Buch beim Verlag im Vertrieb verbleibt. Wichtig sind auch die Bedingungen, unter denen der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden kann. 


Fazit : Ein gut erstellter Autorenvertrag ist die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Autor und Verlag. Es lohnt sich, den Vertrag, den der Verlag dem Autor meist als Vordruck vorlegt, sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen, um Rechte und Interessen des Autors zu wahren. Ob für bessere Bedingungen, mehr Marketingbudget oder breitere Verteilung – Verhandlungen sind immer möglich. 


Benötigen Sie juristischen Beistand oder haben Sie zusätzliche Fragen? Zögern Sie nicht, uns in Bruneck zu kontaktieren: info@avv-leiter.it oder +39 (0)474 555356. Ich biete gern die Möglichkeit, das Erstgespräch über eine Videokonferenz abzuhalten.

(Stand Februar 2024)

Schenken und Erben und Pflicht der Anrechnung: Ein Beispiel

Andreas Leiter

Monika W. ist verheiratet und hat drei Kinder. Schon vor zehn Jahren hat sie der jüngsten Tochter Mara, die als einzige in ihrer Nähe lebt und ihr oft bei Arztterminen und anderen Erledigungen hilft, ein Auto und 65.000 Euro geschenkt. In ihrem Testament möchte sie festhalten, dass Mara nach dem Tod der Mutter die Schenkungen ihrem Erbteil nicht anrechnen muss. Doch kann jemand überhaupt die Befreiung von der Pflicht der Anrechnung erhalten?

Dr. Andreas Leiter: In einem Schenkungsvertrag kann vorgesehen werden, dass der Beschenkte von der Pflicht der Anrechnung befreit wird. Doch was bedeutet das genau? 

Das Gesetz sieht vor, dass gewisse Personen, für die das Gesetz einen sog. Pflichterbteil vorsieht und sofern sie in der Erbfolge mit anderen Erben zusammentreffen, all das ihrem Erbteil anrechnen müssen, was sie vom Verstorbenen durch Schenkung erhalten haben. Demnach sind grundsätzlich sämtliche zu Lebzeiten erhaltenen Schenkungen wertmäßig der Erbmasse hinzuzufügen. Die Aufteilung der Güter des Verstorbenen erfolgt sodann unter Berücksichtigung der vom Einzelnen zu Lebzeiten erhaltenen Schenkungen. Mit gutem Grund: Hierdurch soll eine gerechte Aufteilung zwischen allen Miterben bzw. die Einhaltung der sog. Pflichterbquoten sichergestellt werden, da Schenkungen vom Gesetzgeber als eine Art vorgezogenes Erbe erachtet werden.

Der Schenkungsgeber kann den Beschenkten jedoch ausdrücklich von dieser Anrechnungspflicht befreien, indem er dies im Schenkungsvertrag oder auch später in seinem Testament ausdrücklich erklärt. In jedem Fall muss die Befreiung schriftlich erfolgen, da eine mündliche Befreiungserklärung keine Wirkung hat.

Die Auswirkungen einer Befreiung von der Anrechnungspflicht kann wie folgt veranschaulicht werden:

Eine Erbschaft kann man sich wie einen Kuchen vorstellen, von dem gewisse Personen (sog. Pflichtteilsberechtigten - nämlich der Ehegatte, die Kinder und die Eltern) mindestens ein Stück in einer ganz bestimmten Größe (sog. Pflichtquote) verlangen können. Die Summe der vom Gesetz vorgesehenen Pflichtquoten ist aber kleiner als der ganze Kuchen. Der Erblasser kann zumindest über ein Kuchenstück, also einen Teil seiner Hinterlassenschaft völlig frei verfügen; man spricht vom frei verfügbaren Teil der Erbschaft.

Stirbt eine Person, die zu Lebzeiten Schenkungen vorgenommen hat, so muss jeder Pflichtteilsberechtigte die erhaltenen Schenkungen fiktiv, also ihrem Wert nach, seiner Pflichtquote anrechnen. Die zu Lebzeiten des Erblassers erhaltenen Schenkungen werden also so behandelt, als wären sie ein Vorschuss auf das dem Einzelnen zustehende Kuchenstück an der Erbschaft.

Wird die Schenkung hingegen mit der Befreiung von der Anrechnungspflicht vorgenommen, so muss der beschenkte Pflichtteilsberechtigte im Zuge der Erbschaft, zu der er gerufen ist, die Schenkung seinem Erbteil nicht anrechnen, sondern sie wird dem frei verfügbaren Teil angerechnet. Der Beschenkte, welcher auch Pflichtteilsberechtigter ist, kann somit zusätzlich zu den bereits zu Lebzeiten des Erblassers durch Schenkung erhaltenen Gütern auch noch so viele weitere Güter aus der Erbschaft verlangen, wie es seiner Pflichtquote entspricht.

Allerdings hat die Befreiung von der Anrechnungspflicht nur soweit Wirkung, als hierdurch wertmäßig nicht mehr als der frei verfügbare Teil der Erbschaft verschenkt und keiner der Pflichtteilsberechtigten in seiner Pflichtquote verletzt wurde (also weniger erhalten hat, als es das Gesetz ihm zusichert). Sollte eine solche Pflichtteilsverletzung vorliegen, kann der Pflichtteilsberechtigte dies mit einer sogenannten Kürzungsklage gerichtlich geltend machen.

Was bedeutet nun Kürzungsklage? Das Gesetz sieht vor, dass jene Güter, die zu Lebzeiten des Erblassers verschenkt wurden, jedoch den Wert des frei verfügbaren Teils überschreiten, in die Hinterlassenschaft zurück und dem in seinem Pflichtteil verletzten Erben gegeben werden müssen. Bei Vorliegen mehrerer Schenkungen ist für diesen Kürzungsvorgang eine klare chronologische Vorgehensweise vorgesehen.

Soviel als kurzen Einblick in eine doch sehr komplexe Materie. Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Befreiung des Beschenkten von der Anrechnungspflicht für diesen sicherlich von Vorteil ist, nachdem dieser, in den Grenzen des frei verfügbaren Vermögens des Erblassers bzw. unter Wahrung der Rechte der Pflichtteilsberechtigten, hierdurch einen Vorteil gegenüber den anderen Miterben erhält.

Dieses Thema hat Sie interessiert? Und Sie wünschen rechtliche Beratung zum italienischen Erbrecht, zur Erbschaftsplanung und Schenkungen – auch unter Berücksichtigung der steuerlichen Optimierung? Dann vereinbaren Sie einen Termin für eine Besprechung, gerne auch mit Videochat. Sie erreichen uns unter info@avv-leiter.it oder +39 (0)474 555356.

RA Andreas Leiter

(Stand August 2023)

Geschlossener Hof: Möglichkeit zur Auflösung

Andreas Leiter

Die Brüder S. sind Eigentümer je zur ungeteilten Hälfte eines geschlossenen Hofs. Auf dem Hof steht ein altes, baufälliges Bauernhaus, und sie betreiben keine Viehwirtschaft mehr. Die Felder haben sie seit Jahren an andere Bauern verpachtet. Das alte Haus ist nicht mehr bewohnbar und soll abgerissen werden, um Platz für ein neues Wohnhaus zu schaffen. Die Brüder wollen den geschlossenen Hof auflösen, aber wie geht das?


Rechtsanwalt Dr. Andreas Leiter: Der geschlossene Hof ist ein wichtiges Rechtsinstitut in Südtirol. Er ist eng mit der Identität und Kultur von Südtirol verbunden und hat großen Einfluss auf die Landwirtschaft und das Leben der Menschen. Er hat in der Vergangenheit eine bedeutende Rolle bei der Erhaltung und Entwicklung der bäuerlichen Strukturen gespielt und ich heute ein wesentliches Element, um der lokalen Landwirtschaft eine nachhaltige Bewirtschaftung des Bodens zu ermöglichen.  Der geschlossene Hof dient dazu, die landwirtschaftlichen Flächen und die bäuerlichen Strukturen zu schützen und eine sinnvolle Nutzung des Bodens zu gewährleisten.

Die Zustimmung zur Hofauflösung eines geschlossenen Hofes muss auf Antrag zuerst von der örtlichen Höfekommission erteilt werden. Erst dann kann das Ansuchen der Landeshöfekommission vorgelegt werden.

Ein geschlossener Hof wird niemals von Amts wegen aufgelöst. Sollten die Bauten auf dem geschlossenen Hof ganz oder teilweise wegfallen und es gibt schwerwiegende Gründe, die eine Wiedererrichtung auf Dauer ausschließen, so kann die Kommission den Widerruf der Einstufung als geschlossener Hof veranlassen. Die Einstellung der Bewirtschaftung des Hofes oder die Nutzung der Grundstücke für nicht-landwirtschaftliche Zwecke reichen nicht aus, um die Qualifikation als geschlossener Hof aufzuheben. Jedoch, wenn der Ertrag des Hofes aufgrund von Teilungen oder anderen Umständen dauerhaft so stark gemindert wird, dass dieser nicht einmal mehr die Hälfte des vorgesehenen Jahresdurchschnittsertrages erbringt, können die Eigentümer oder andere interessierte Parteien den Widerruf des Status als geschlossener Hof beantragen.

Grundsätzlich wird die Höfekommission alles daran setzen, eine ausreichend große Hofstelle zu erhalten. Nur in Ausnahmefällen bewertet die Kommission eine prekäre finanzielle Situation des Hofeigentümers. Zudem: die Genehmigung zur Hofauflösung erfolgt meist unter der Bedingung, dass die landwirtschaftlich genutzten Flächen anderen geschlossenen Höfen zugeschrieben werden. So werden die bestehenden landwirtschaftlichen Flächen erhalten und fallen nicht dem feien Markt und der Bauspekulation anheim.

Somit müssen also potenzielle Käufer für die landwirtschaftlichen Flächen gefunden werden. Diese müssen die Voraussetzungen erfüllen, selbst einen geschlossenen Hof zu besitzen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, jemanden zu finden, der einen neuen geschlossenen Hof gründen möchte.

Im Normalfall schließt der Eigentümer zuerst einen Kaufvorvertrag mit den potenziell interessierten Käufern der Felder ab. Wenn jemand kaufen möchte, der bereits einen geschlossenen Hof besitzt, muss die Höfekommission der Zuschreibung zum geschlossenen Hof zustimmen. Dabei wird geprüft, ob die Arbeitsleistung des Erwerbers (und ggf. seiner Familienmitglieder) ausreicht, um auch die neu erworbene Fläche selbst zu bewirtschaften.

Finden sich interessierte Käufer, müssen auch mögliche Vorkaufsrechte für die landwirtschaftlichen Flächen berücksichtigt werden. Dem Pächter der Fläche oder dem Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks, das von ihm selbst bewirtschaftet wird, kann ein Vorkaufsrecht zustehen. Der Beweis für das Bestehen der genannten Bedingungen liegt beim genannten Eigentümer oder Pächter.

Wird das Vorkaufsrecht nicht berücksichtigt, kann die interessierte Person den Verkauf auch nach Abschluss des notariellen Vertrags gerichtlich anfechten und ihr Rückkaufrecht geltend machen. Deshalb ist es ratsam, den möglichen Vorkaufsberechtigten den beabsichtigten Verkauf schriftlich mitzuteilen

Übt dann keiner der Vorkaufsberechtigten innerhalb der vorgesehenen Frist sein Recht aus - oder er bestätigt schriftlich, sein Recht nicht ausüben zu wollen - kann der notarielle Vertrag zum Verkauf der Flächen vorbereitet werden. Neben den wesentlichen Klauseln zum Verkauf können verschiedene weitere Klauseln enthalten sein, etwa solche, die den möglichen Erwerber berechtigen, steuerliche Begünstigungen geltend zu machen, weil er im Hauptberuf Bauer ist, oder solche, die besagen, dass die Bank im Moment der Eigentumsübertragung auf eine einverleibte Hypothek verzichtet, damit der Käufer lastenfrei erwirbt.

Möchten Sie mehr über den geschlossenen Hof erfahren oder planen Sie Veränderungen an Ihrem Hof? Setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung! Sie erreichen mich unter info@avv-leiter.it oder +39 (0)474 555356.

RA Andreas Leiter

(Stand Juni 2023)


Wohnung vermieten: aber richtig!

Andreas Leiter

Sie wollen als Eigentümer eine Wohnung vermieten? Dann sollten Sie diese Vertragsklauseln kennen, um eine effiziente Vermietung sicherzustellen und Ihre Interessen zu wahren: 

1. Beschreibung der Immobilie: Eine detaillierte Beschreibung der vermieteten Immobilie ist unerlässlich, dazu gehören auch Informationen zur Lage, zu den Katasterwerten und besonderen Merkmalen. Dadurch können mögliche Missverständnisse ausgeräumt oder zukünftige Streitigkeiten verhindert werden.

2. Laufzeit des Vertrags: Der Mietvertrag muss die Dauer der Vermietung klar definieren. Es gibt Vier-Jahres-Verträge mit der Option der Verlängerung auf weitere vier Jahre oder auch  Verträge mit einer kürzeren Laufzeit. Die Bedingungen für eine eventuelle automatische Verlängerung sowie die Kündigungsmodalitäten sollten im Vertrag angegeben werden. Vertragsdauer und Kündigungsfrist werden weitgehend  von den gesetzlichen Bestimmungen vorgegeben.

3. Mietzins: Nicht nur die Höhe des Mietzinses, sondern auch die Zahlungsmodalitäten müssen festgelegt werden. Hierbei kann zum Beispiel bestimmt werden, dass die Zahlung monatlich, vierteljährlich oder nach anderen vereinbarten Bedingungen zu erfolgen hat. Gut zu wissen: Bei einigen Vertragstypen können die Parteien nicht vollständig autonom über die Höhe der Miete entscheiden.

4. Kaution: Der Vermieter kann vom Mieter eine Kaution als Sicherheit für mögliche Schäden oder Vertragsbruch verlangen. Der Betrag der Kaution (für gewöhnlich drei Monatsmieten) und die Modalitäten für deren Rückgabe sollten im Vertrag festgelegt werden.

5. Nebenkosten und Kondominiumskosten: Es ist empfehlenswert zu klären, wie die Nebenkosten und die Kondominiumskosten für die Immobilie geregelt werden. Es kann bestimmt werden, ob diese im Mietzins enthalten sind oder zusätzlich zu diesem vom Mieter zu entrichten sind. Zudem kann der Vermieter eine monatliche Vorauszahlung für die Nebenkosten verlangen. Die definitive Abrechnung erfolgt dann jährlich, ggf. mit einer Ausgleichszahlung. 

6. Instandhaltung und Reparaturen: Es ist ratsam, eine klare Regelung für die ordentliche und außerordentliche Instandhaltung der Immobilie vorzusehen. So kann zum Beispiel definiert werden, ob der Mieter für kleinere Reparaturen verantwortlich ist oder ob diese vom Vermieter getragen werden.

7. Kündigungs- und Rücktrittsklauseln: Diese Klauseln legen die Bedingungen fest, unter welchen die Parteien das Mietverhältnis beenden können. Die Vertragsfreiheit ist hier stark von den gesetzlichen Bestimmungen eingeschränkt, insbesondere zu Lasten des Vermieters.

8. Rückgabe der Immobilie: Besenrein? Frisch geweißelt? Es ist empfehlenswert zu definieren, in welchem Zustand die Immobilie am Ende des Mietverhältnisses zurückgegeben werden muss. Neben der Reinigung und dem Zustand der Wände kann eine solche Regelung auch Einrichtungsgegenstände betreffen. 

9. Möblierte Wohnung: Sollte eine Wohnung samt Einrichtung vermietet werden, ist es ratsam, eine detaillierte Beschreibung der in der Wohnung enthaltenen Möbel im Vertrag aufzulisten. Dies kann Möbel, Haushaltsgeräte, technische Installationen und Vorkehrungen und andere in der Wohneinheit vorhandene Gegenstände einschließen. Eine detaillierte Inventarliste der Möbel sollte dem Vertrag beigefügt und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

10. Versicherung: Um Streit hinsichtlich der Verantwortung zu vermeiden, empfiehlt sich für den Mieter der Abschluss einer Haftpflicht- oder Hausratsversicherungum seine persönlichen Gegenstände zu schützen und eventuelle Schäden an der Wohnung abzudecken.

Was Sie wissen sollten: Es gibt nicht den einen für alles gültigen Mietvertrag – einzelne Vertragsklauseln können auf Präferenzen des Eigentümers oder andere Umstände angepasst werden. Es empfiehlt sich daher die Konsultation eines auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalts, der einen maßgeschneiderten Vertrag ausarbeiten kann. Das gewährleistet die Einhaltung geltender Gesetze und den Schutz Ihrer Interessen als Vermieter.

Haben Sie zu diesem Thema Fragen? Sie erreichen uns unter info@avv-leiter.it oder +39 (0)474 555356. Für ein erstes informatives Gespräch fallen keine Kosten an. Gerne können wir auch ein Videogespräch vereinbaren.

(Stand August 2023)

Geschlossener Hof und Vorkaufsrecht: Was das Höfegesetz vorsieht – ein praktisches Beispiel

Andreas Leiter

Der Bergbauernhof von Bauer K., hoch gelegen auf 1.300 Metern, ist ein geschlossener Hof. Angrenzend an den Hof von Bauer K. befindet sich ein weiterer geschlossener Hof. Der Nachbar hat diesen bislang als selbstbebauender Landwirt  selbst bewirtschaftet. Nun aber hat er unerwartet den gesamten Hof an eine ortsfremde Familie verkauft. Bauer K., der Interesse an der Erweiterung seiner landwirtschaftlichen Nutzfläche hatte, fragt nun, ob ihm das Höfegesetz nicht ein Vorkaufsrecht zuerkennt.

Rechtsanwalt Andreas Leiter: Ein geschlossener Hof ist eine Einheit aus Wohn- und Wirtschaftsgebäude samt landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücken. Das Höfegesetz zielt darauf ab, diese Einheit zu bewahren und die Zersplitterung der Agrarflächen zu verhindern. Das Vorkaufsrecht bei Agrarflächen ist ein allgemeines Rechtsinstrument. Es gilt für ganz Italien und ist nicht eine “südtiroler” Besonderheit. Es soll die Zusammenführung von Agrarflächen begünstigen, um so die Bebauung und Bewirtschaftung zu vereinfachen und effizienter zu gestalten. Daher wird ein Vorkaufsrecht beim Verkauf eines Feldes zum Beispiel dem Pächter oder dem angrenzenden Nachbarn zugestanden. 

Somit schränken das Höfegesetz einerseits und das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht andererseits den freien Verkauf von Grundstücken ein, um die Landwirtschaft und den Erhalt von Agrarflächen zu fördern.

Wer kann zum Beispiel ein Vorkaufsrecht ausüben? Ein mitarbeitendes Familienmitglied hat Vorrang vor anderen potenziellen Käufern. Ein Pächter eines geschlossenen Hofes hat auch dann ein Vorkaufsrecht, wenn er nur einen Teil des Hofes gepachtet hat. Bei mehreren Pächtern, die das Vorkaufsrecht geltend machen könnten, gibt das Höfegesetz Kriterien vor, welchem Pächter der Vorzug zu geben ist. Gibt es keinen Pächter, kann unter bestimmten Umständen der angrenzende Nachbar ein Vorkaufsrecht haben. Er muss jedoch ein selbstbebauender Landwirt sein und sein angrenzendes Grundstück konkret landwirtschaftlich nutzen.

Wichtig: Ein Vorkaufsrecht gilt in jedem Fall auch nur bei einem Kauf, nicht bei anderen Verträgen wie Tausch oder Schenkung.

Die Regelungen des Höfegesetzes und das Vorkaufsrecht sind komplexe Themen, bei denen jeder Einzelfall individuell geprüft werden muss. Im speziellen Fall von Bauer K. jedoch kann eine eindeutige und klare Antwort gegeben werden: das das Höfegesetz sieht leider ausdrücklich kein Vorkaufsrecht vor, wenn sein Nachbar den gesamten geschlossenen Hof verkauft hat. Denn die Bestimmung des Art. 10 Abs. 5 des Höfegesetzes sieht vor, dass bei Verkauf eines geschlossenen Hofes kein Vorkaufsrecht für angrenzende Nachbarn besteht.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema oder wünschen Sie eine detaillierte Beratung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren unter info@avv-leiter.it oder +39 (0)474 555356. Für ein erstes informatives Gespräch fallen keine Kosten an. Gerne können wir auch ein Videogespräch vereinbaren.

(Stand 1. August 2023)