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LEITER Rechtsanwaltskanzlei / Studio Legale
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Rechtstipp

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Mietverträge zu Wohnzwecken für kurze Zeit

Andreas Leiter

Maria T. stammt aus München und hat vor Kurzem in Bruneck ein befristetes Jobangebot angenommen. Da sie noch nicht weiß, ob ihr Arbeitsvertrag verlängert wird, möchte sie zunächst nur für einige Monate eine Wohnung mieten. Maria hat gelesen, dass die ital. Rechtsordnung unterschiedliche Vertragstypen für Mietverträge kennt und sie fragt sich: Welcher Mietvertrag passt am besten zu meiner Situation?

Der befristete Mietvertrag - contratto ad uso transitorio

Für die Notwendigkeit von Frau Maria T. gibt es ein bestimmtes Vertragsmodell von Mietvertrag: den befristeten Mietvertrag (ital: contratto di locazione ad uso transitorio). Dieser wird in Artikel 5 des Mietgesetzes 431/1998 geregelt.(ital. LEGGE 9 dicembre 1998, n. 431 Disciplina delle locazioni e del rilascio degli immobili adibiti ad uso abitativo. Er kann eine Laufzeit zwischen einem Monat (bzw. 30 Tagen) und 18 Monaten haben. Diese Vertragsform ist für zeitlich begrenzte Bedürfnisse vorgesehen, in der Regel wegen eines Arbeitsverhältnisses oder eines Studiums. Im Vertrag muss der konkrete vorübergehende Grund (also Arbeitsverhältnis oder Studienaufenthalt) klar benannt und auch schriftlich belegt werden. Fehlt diese Begründung oder erweist sie sich als unzutreffend, kann der Vertrag in einen regulären „4+4“-Vertrag umgewandelt werden. Dies erfolgt zum Schutz des Mieters. Durch diese drastische Regelung sollen Umgehungen gesetzlicher Schutzvorschriften zu Gunsten des Mieters verhindert werden.

Ein paar Details:

  • Für Studentenverträge besteht zudem die Möglichkeit, die Höchstdauer zwischen sechs Monaten und drei Jahren festzulegen und eine automatische Verlängerung vorzusehen.

  • Der Anwendungsbereich des contratto ad uso transitorio kann unter bestimmten Umständen etwas weiter gefasst werden, solange er zur Deckung eines vorübergehenden Bedarfs dient. Gesundheitliche Gründe könnten einen vorübergehenden Aufenthalt in einer anderen Stadt erfordern, ebenso besondere temporäre persönliche oder familiäre Umstände, wie die Notwendigkeit einer vorübergehenden Unterkunft während Bau- oder Renovierungsarbeiten am Hauptwohnsitz. In jedem Fall muss der vorübergehende Charakter des Mietverhältnisses im Vertrag ausdrücklich angegeben werden und dokumentarisch belegbar sein. Hier ist zu raten, dass der Einzelfall im Detail genau geprüft wird. 

  • Der Mietvertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Frist. Es ist keine zusätzliche Kündigung erforderlich.


Für Frau Maria T. ist somit der befristete Mietvertrag die ideale Lösung. Durch den temporären Arbeitsvertrag erfüllt sie die Voraussetzung, einen solchen Vertragstyp abschließen zu können. Nun gilt es für sie, auf dem Mietmarkt eine geeignete Immobilie zu finden und zu hoffen, dass auch der Vermieter ein Interesse daran hat, einen Mietvertrag nach dem Modell der locazione ad uso transitorio abzuschließen. Findet sie einen Vermieter, steht es ihr natürlich im Verhandlungsweg offen, dass sie mit dem Vermieter zudem die Möglichkeit vereinbart, den Vertrag auf ihren Wunsch hin in einen klassischen Mietvertrag 4+4 umzuwandeln. 

Haben Sie zu diesem Thema Fragen? Sie erreichen uns unter info@avv-leiter.it oder +39 (0)474 555356. Gerne kann ein Erstgespräch auch per Video erfolgen.

(Stand April 2025)



Beendigung eines Mietverhältnisses in Italien: Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern

Andreas Leiter

Kündigung, Mietrückstände, Räumung – Themen, mit denen sowohl Mieter als auch Vermieter früher oder später konfrontiert werden können. Ob es um Eigenbedarf, unvorhersehbare Lebensumstände oder Zahlungsprobleme geht, das italienische Mietrecht gibt klare Regelungen vor, die Rechte und Pflichten beider Parteien bestimmen. Vom Eigenbedarf bis hin zur Zwangsräumung gibt es Vorgaben, die genau einzuhalten sind, um Streitigkeiten zu vermeiden und den eigenen Standpunkt rechtlich umzusetzen.

In diesem Rechtstipp erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen eine vorzeitige Kündigung eines Mietvertrages für Wohnzwecke  zulässig ist. 

vorzeitige Kündigung durch den Vermieter

Das italienische Mietrecht schützt Mieter grundsätzlich vor willkürlichen Kündigungen vor dem vorgesehenen Vertragsende. Zuerst gilt es zu klären, welcher Vertragstyp abgeschlossen wurde. Beim "4+4"-Vertrag beträgt die Mindestlaufzeit vier Jahre, die sich automatisch um weitere vier Jahre verlängert, sofern keine Kündigung erfolgt. Der "3+2"-Vertrag sieht eine anfängliche Laufzeit von drei Jahren vor, gefolgt von einer automatischen Verlängerung um zwei Jahre. 

Der Vermieter kann nach den ersten vier Jahren bei einem "4+4"-Vertrag oder nach drei Jahren bei einem "3+2"-Vertrag den Mietvertrag nur unter bestimmten Voraussetzungen mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist beenden. Die zulässigen Kündigungsgründe sind:

  1. Eigenbedarf: Der Vermieter benötigt die Immobilie für sich selbst, seinen Ehepartner, seine Eltern, Kinder oder nahe Verwandte (bis zum zweiten Grad).

  2. vorhandene alternative Immobilie im Eigentum des Mieters: Der Mieter besitzt eine andere geeignete Immobilie im selben Gemeindegebiet.

  3. Nichtnutzung der Immobilie durch den Mieter: der Mieter nutzt die Wohnung schlichtweg nicht, sodass sie de facto dauernd leer ist; 

  4. Umbau oder Abriss der Immobilie.

  5. Verkauf der Immobilie an Dritte, wobei der Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht hat.

Diese gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten, dass Mieter vor willkürlichen Kündigungen geschützt sind; gleichzeitig sind einige wesentliche Interessen des Eigentümers dennoch anerkannt. Es gilt jedoch in jedem Einzelfall zu prüfen, ob ein solcher Grund, wie hier angegeben, konkret vorliegt, denn zum Beispiel nicht jeder kleine Umbau begründet eine vorzeitigen Kündigung. 

Kündigung durch den Mieter

Auch Mieter können ein Mietverhältnis beenden, wenn sich ihre Lebensumstände unvorhersehbar ändern. Beispiele dafür sind unerwartete berufliche Veränderungen wie ein Arbeitsplatzwechsel in eine andere Stadt oder gesundheitliche Probleme, die den Verbleib in der bisherigen Wohnung unzumutbar machen. Ebenso familiäre Ereignisse wie die Geburt eines Kindes oder eine Trennung können wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung darstellen. Das italienische Recht räumt dem Mieter hierbei eine größere Flexibilität ein, um auf neue Situationen reagieren zu können.

Der Mieter kann demnach den Mietvertrag jederzeit aus "wichtigen Gründen" ("gravi motivi") mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist schriftlich beenden. Zu den wichtigen Gründen zählen:

  • Unvorhersehbare Umstände, die unabhängig vom Willen des Mieters eintreten,

  • Situationen, die nach Vertragsabschluss entstanden sind und vorher nicht absehbar waren,

  • Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung, wie z. B. unerwarteter Arbeitsplatzwechsel, Verlust des Arbeitsplatzes, gesundheitliche Einschränkungen oder familiäre Veränderungen (z. B. Geburt eines Kindes, Scheidung).

Es gilt aber auch hier, dass im Einzelfall - und bestenfalls vorab - geklärt werden muss, ob die Schwere (ital. gravità) des Kündigungsgrundes effektiv vorliegt oder nicht. Andernfalls kann der Vermieter die vermeintliche Kündigung anfechten und das Gericht prüft, ob die Bedingung erfüllt ist oder nicht.

Aber unabhängig davon, ob Sie als Mieter oder Vermieter betroffen sind – die Beendigung eines Mietverhältnisses kann komplex und rechtlich anspruchsvoll sein. Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft, Ihre Rechte zu sichern und unnötige Konflikte zu vermeiden. Unsere Kanzlei steht Ihnen für alle Fragen rund um Mietrecht und Räumungen zur Verfügung.

Haben Sie zu diesem Thema Fragen? Sie erreichen uns unter info@avv-leiter.it oder +39 (0)474 555356. Gerne kann ein Erstgespräch auch per Video erfolgen.

(Stand März 2025)

Rechtstipp: Erbe oder Vermächtnis? Die richtige Gestaltung des Testaments

Andreas Leiter

Frau Steger überlegt schon länger, endlich die Sache mit dem Testament anzugehen. Sie hat bereits viele Informationen gesammelt und weiß, dass bestimmte Formvorschriften notwendig sind. Allerdings stellt sie sich nun die Frage, ob ein Testament auch inhaltlich gewisse zwingende Elemente enthalten muss und was es mit der Unterscheidung zwischen Erbe und Vermächtnis auf sich hat. 

Mögliche Inhalte eines Testaments

Die italienische Rechtsordnung schreibt keinen zwingenden Inhalt für ein Testament vor. Der Erblasser hat grundsätzlich freie Hand, den Inhalt des Testaments zu bestimmen. Wenn er vermögensrechtliche Regelungen vorsieht, kann er  seinen Nachlass nach seinen Wünschen grundsätzlich frei verteilen. Es gibt jedoch einige Punkte, die im Testament geregelt werden können:

  • Einsetzung von Erben: Der Erblasser kann bestimmen, wer sein Erbe sein soll.

  • Vermächtnisse: Der Erblasser kann bestimmten Personen oder Organisationen Vermächtnisse (z. B. Geldgeschenke oder Sachwerte) zukommen lassen.

  • Auflagen: Der Erblasser kann Auflagen für die Erben oder Vermächtnisnehmer festlegen (z. B. die Erfüllung bestimmter Aufgaben).

  • Testamentarische Vormundschaft: Der Erblasser kann einen Vormund für minderjährige Kinder einsetzen.

Es ist wichtig, dass der Text im Testament klar und unmissverständlich formuliert ist, um Unklarheiten und spätere Streitigkeiten zu vermeiden. 


Erbe und Vermächtnis im italienischen Erbrecht – Definition und Unterschiede 

Im italienischen Erbrecht wird eine klare Unterscheidung zwischen einem Erben und einem Vermächtnisnehmer getroffen. Beide Rollen haben unterschiedliche rechtliche Bedeutungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Begünstigten haben.

Erbe (ital. erede)

Ein Erbe ist der Rechtsnachfolger des Verstorbenen in Bezug auf das gesamte Vermögen oder eine bestimmte Quote davon. Der Erbe tritt nicht nur in die Rechte des Erblassers ein, sondern übernimmt auch dessen Verpflichtungen. Das bedeutet, dass der Erbe auch für etwaige Schulden des Nachlasses haftet. Mit anderen Worten:, Der Erbe übernimmt sowohl das Aktiv- als auch das Passivvermögen des Erblassers. Ein Erbe kann die Erbschaft annehmen, entweder ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln. Er kann die Erbschaft aber auch ausschlagen, oder mit Inventar annehmen. 

Beispiel:
Anton S., alleinstehend und ohne Kinder, hinterlässt ein Testament, in dem er Karl W. als Alleinerben einsetzt. Karl erhält das gesamte Vermögen, übernimmt aber auch alle Schulden des Erblassers.

Erbe kann man entweder gemäß Nennung in einem Testament werden oder, wenn kein Testament vorliegt, nach der gesetzlichen Erbfolge. Diese sieht vor, welche nahen – und bei deren Fehlen – entfernten Verwandten die Erbschaft als Erben annehmen können.

Vermächtnis (ital. legato)

Ein Vermächtnisnehmer ist eine Person, die einen bestimmten Vermögensgegenstand oder ein bestimmtes Recht vom Erblasser zugewiesen bekommt. Im Unterschied zum Erben tritt der Vermächtnisnehmer nicht in die allgemeine Rechtsnachfolge des Verstorbenen ein und haftet in der Regel nicht für die Schulden des Nachlasses. Das Vermächtnis wird automatisch mit dem Tod des Erblassers wirksam, wobei der Vermächtnisnehmer das Recht hat, das Vermächtnis abzulehnen.

Beispiel:
Peter K. bestimmt in seinem Testament, dass sein langjähriger Freund Clemens R. seine Sammlung von Gemälden erhalten soll. Clemens R. ist somit Vermächtnisnehmer dieser spezifischen Sache. Erben können andere Personen des Peter K. sein, zum Beispiel dessen Kinder.

Persönlicher Inhalt des Testaments

Im italienischen Erbrecht ist es zudem zulässig, dass der Verfasser in seinem Testament persönliche Gedanken, Wünsche oder Botschaften an die Erben oder Begünstigten richtet. Solche persönlichen Mitteilungen können dazu beitragen, den Willen des Erblassers klarer zu verstehen und eventuelle Missverständnisse zu vermeiden. Wichtig ist jedoch, dass diese persönlichen Nachrichten die formalen Anforderungen an ein handschriftliches Testament nicht beeinträchtigen. Das Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben sein, um gültig zu sein. Persönliche Mitteilungen sollten so eingefügt werden, dass sie die Klarheit und Rechtmäßigkeit der testamentarischen Verfügungen nicht beeinträchtigen.

Es wird empfohlen, bei der Abfassung eines Testaments, im Besonderen, wenn Sie darin vermögensrechtliche Regelungen abfassen, rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und Ihr letzter Wille korrekt umgesetzt wird.


Das handgeschriebene Testament in Italien – eine persönliche und rechtlich bindende Angelegenheit

Andreas Leiter

Frau Viktoria Gesserit, Mutter zweier Töchter, hat ihre Kinder im Lauf der Jahre auf vielfältige Weise unterstützt: der einen Tochter stand sie beim Wohnungskauf finanziell bei, der anderen bot sie langfristig ein Zuhause in einer ihrer Wohnungen. Zusätzlich hat sie ihren Töchtern zu Lebzeiten unterschiedliche Geldbeträge gegeben. Nun möchte sie durch ein Testament sicherstellen, dass nach ihrem Ableben der familiäre Frieden gewahrt und ihre Töchter möglichst gleich behandelt werden. Ein handgeschriebenes Testament, in Italien als „testamento olografo" bekannt, scheint die Lösung zu sein. Doch worauf muss sie achten?


Einführung ins handgeschriebene Testament

Das handgeschriebene Testament ist  eine Möglichkeit, den letzten Willen festzulegen. Es ist einfach zu erstellen, erfordert jedoch die Erfüllung spezifischer formaler Vorgaben, um rechtsgültig zu sein:

Vollständig von Hand geschrieben:

Es ist entscheidend, dass das Testament komplett handgeschrieben vom Erblasser oder der Erblasserin, also der Person, die das Testament aufsetzt, verfasst wird. Ob Papier, Pergament oder eine Holztafel – das Schreibmaterial muss so gewählt werden, dass die Lesbarkeit und Beständigkeit des Testaments gewährleistet ist. Grundsätzlich ist wohl ein Bogen Papier anzuraten, auch wenn dieses Material nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Elektronische Speichermedien sind derzeit – Stand März  2024 – nicht zulässig. Man hat zwar bereits von einem elektronischen Testament in manchen Medien gelesen, das auf Blockchain-Technologie basieren soll, und für das Start-ups bereits Lösungen anbieten sollen. Aber auch bei diesen technischen Lösungen braucht es weiterhin ein handgeschriebenes und unterzeichnetes Testament als Grundlage. Mein Rat: Bleiben Sie weiter bei Papier und Stift.

Ort und Datum:

Die Angabe von Ort und Datum ist für die Gültigkeit wesentlich. Das Datum muss mit Tag, Monat und Jahr angegeben werden. Man könnte sich fragen, warum dies ein wesentliches Element ist. Nun, ein Erblasser kann verschiedene Testamente schreiben, das ist vollkommen zulässig. Tritt dies ein, kann man anhand des Datums die Aktualität eines Testaments gegenüber anderen bestätigen und Prioritäten zwischen mehreren Dokumenten festlegen. Zudem kann das Datum relevant sein, wenn die Testierfähigkeit bezweifelt wird, also die geistige Fähigkeit, sich der Tragweite des Testaments bewusst zu sein.

Unterschrift des Erblassers:

Die Unterschrift unter dem Testament bestätigt die Identität des Erblassers und dessen Absicht. Die Unterschrift hat am Ende des Textes zu erfolgen, nicht am Umschlag, auf der Hinterseite des Blattes oder zwischen den einzelnen Absätzen. Selbst eine Unterschrift mit einem Pseudonym kann gültig sein, sofern die Identität des Erblassers zweifelsfrei feststellbar ist.

Testierfähigkeit:

Der Erblasser muss volljährig, geistig klar und frei vom Druck Dritter sein. Zweifel an der Testierfähigkeit können zu komplexen Verfahren führen.

Übrigens:

Ein handgeschriebenes Testament erfordert keine Zeugen, was die Erstellung vereinfacht. Jedoch birgt dies auch Risiken und kann zu Unsicherheiten bezüglich der Echtheit und Gültigkeit führen.

Das Testament kann neben der Verteilung des Vermögens auch persönliche Nachrichten an die Erben oder spezifische Anweisungen enthalten, auch Wünsche zur Form der Bestattung können darin angeführt werden.


In a Nutshell: 

Das handgeschriebene Testament ist eine zugängliche Methode, um testamentarische Wünsche in Italien festzuhalten. Damit es rechtsgültig ist, gilt es einige Vorschriften zu beachten. Rechtliche Beratung kann helfen, den letzten Willen zu Papier zu bringen und zu sichern. 


Frau Viktoria Gesserit hat diese Möglichkeit dann auch genutzt. Sie verfügt über ihr Vermögen mit einem handgeschriebenen Testament und teilt die einzelnen Güter nach bestem Gewissen unter ihren Töchtern auf, kleinere Geldbeträge vermacht sie den drei Nichten. Sie führt der Vollständigkeit halber auch an, welche finanziellen Zuwendungen sie ihren Töchtern bereits zu Lebzeiten gemacht hat, sodass sich jeder daran erinnert und ihre Töchter so möglichst gleich behandelt werden. Und: Sie verwahrt das Testament  an einem sicheren Ort, wo das Original auch nach ihrem Tod gefunden wird. 




Benötigen Sie juristischen Beistand oder haben Sie zusätzliche Fragen? Zögern Sie nicht, uns in Bruneck zu kontaktieren: info@avv-leiter.it oder +39 (0)474 555356. Ich biete gern die Möglichkeit, das Erstgespräch über eine Videokonferenz abzuhalten.



(Stand März 2024)



Managementverträge im Sport – ein entscheidender Faktor für den Erfolg

Andreas Leiter


Maximilian Berger, ein junger Hockeyspieler aus dem Pustertal, steht an der Schwelle zu einer vielversprechenden Karriere im Profisport. Nach Jahren harter Arbeit, unzähligen Trainingsstunden und herausragenden Leistungen als junger Wolf in der Jugendliga hat er endlich den Sprung in den Profibereich geschafft. Mit der Unterstützung seiner Familie und Trainer hat Maximilian nicht nur seine Fähigkeiten auf dem Eis perfektioniert, sondern auch die Bedeutung eines starken Teams hinter sich erkannt. Er steht vor der Herausforderung, seine Karriere auf das nächste Level zu heben und sucht nach einem Managementpartner, der nicht nur seine sportlichen Erfolge maximiert, sondern auch seine Interessen außerhalb der Eisarena vertritt. In diesem entscheidenden Moment seiner Karriere stößt Maximilian auf die komplexe Welt der Managementverträge im Sport. 


RA Andreas Leiter: Im hochkompetitiven Sportumfeld sind Managementverträge mehr als nur eine Formalität – sie sind ein entscheidender Baustein für die Karriere von Athletinnen und Athleten. Diese Verträge legen nicht nur die finanziellen Aspekte der Zusammenarbeit zwischen Sportlern und Sportlerinnen und ihrem Management fest, sondern definieren auch die Grundlage für eine erfolgreiche und zielgerichtete Partnerschaft. In diesem Rechtstipp zum Vertragsrecht beleuchte ich die verschiedenen Facetten eines Managementvertrages.

Allgemeine Klauseln:

Die Basis eines jeden Managementvertrags bildet die Definition der Leistungen, die vom Manager erbracht werden sollen. Dazu gehören unter anderem Karriereplanung, Vertragsverhandlungen und Marketingstrategien. Es ist zudem notwendig, dass die Vertragsdauer, Kündigungsbedingungen und Vertraulichkeitsklauseln klar und fair für beide Parteien formuliert sind.

Vergütungsmodelle:

Die Vergütung des Managers kann unterschiedlich strukturiert sein – sei es durch einen festen Prozentsatz der Einnahmen des Sportlers, ein festgelegtes Jahresgehalt oder leistungsabhängige Bonuszahlungen. Eine transparente und faire Vergütungsstruktur ist fundamental für eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Sportler und Manager.

Exklusivitätsvereinbarungen:

Die Exklusivitätsvereinbarung regelt, inwiefern der Sportler berechtigt ist, neben dem Hauptmanager noch weitere Expertinnen und Experten für spezifische Bereiche zu engagieren. Diese Klausel schützt sowohl die Interessen des Managers als auch die des Sportlers, indem sie die Zusammenarbeit klar definiert. Es kann auch  für den Sportler und / oder die Managerin sinnvoll sein, zum Beispiel Agenten mit speziellen Kenntnissen in bestimmten Bereichen wie Marketing, Sponsoring oder Rechtsberatung mit einzubeziehen oder Partner ins Boot zu holen, die in anderen Ländern tätig sind, um den Sportler auf internationaler Ebene zu repräsentieren. Das gilt auch für die Zusammenarbeit mit Experten für die Aushandlung spezifischer Verträge, wie Werbe- oder Sponsoringverträge, Personen für die Medien- und Öffentlichkeitsarbeit und schließlich Experten für Karriereplanung und -entwicklung, insbesondere nach der aktiven Sportkarriere.

Kündigungsrecht des Sportlers:

Ein flexibles Kündigungsrecht gibt dem Sportler die notwendige Sicherheit, die Zusammenarbeit bei Unzufriedenheit oder sich bietenden neuen Möglichkeiten beenden zu können. Dies gewährleistet, dass der Athlet stets die Kontrolle über seine Karriere behält und im besten Interesse handeln kann.


Über die Klauseln hinaus:

In einem Managementvertrag zwischen einem Sportler und einem Manager sind zwar bestimmte Leistungen und Ziele definiert, doch ihre erfolgreiche Umsetzung beruht auf dem beidseitigen Engagement und Vertrauen. Eine offene und klare Kommunikation ist für eine fruchtbare Zusammenarbeit unerlässlich. Beide Parteien sollten auf die Karriereentwicklung des Sportlers abgestimmte Ziele verfolgen. Wichtig ist dabei die Transparenz in finanziellen Angelegenheiten, um Missverständnisse zu vermeiden. Der Manager sollte zudem die Privatsphäre des Sportlers respektieren und eine professionelle Distanz wahren.


Gerade in Krisenzeiten ist die emotionale und strategische Unterstützung des Managers entscheidend. Darüber hinaus sollte der Manager den Sportler bei der Karriereplanung über seine aktive Laufbahn hinaus unterstützen, etwa bei der Umorientierung oder Weiterbildung. Damit hängt ein weiterer wichtiger Aspekt zusammen: der Aufbau eines stabilen Netzwerks, das dem Sportler auch nach dem Ende seiner aktiven Karriere zugutekommen kann.


Fazit

Ein gut durchdachter Managementvertrag ist unerlässlich für die erfolgreiche Karriere eines Sportlers. Er bietet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern legt auch den Grundstein für eine vertrauensvolle und zielorientierte Zusammenarbeit. Sportler und Manager sollten daher großen Wert auf eine detaillierte Ausarbeitung und Verhandlung ihres Vertrags legen, um langfristigen Erfolg zu erzielen.




Brauchen Sie Hilfe bei einem rechtlichen Problem oder suchen Sie Antworten auf Ihre Fragen? Sprechen Sie mich an: info@avv-leiter.it oder +39 (0)474 555356. Und wenn Sie möchten, können wir uns auch gern in einer Videokonferenz austauschen.



(Stand März 2024)



Einblick ins Vertragsrecht: Der Sponsoringvertrag

Andreas Leiter

Entdecken Sie in unserem umfassenden Artikel alles über Sponsoringverträge im Sport. Lernen Sie die Schlüsselklauseln kennen, die Sportlerinnen, Sportler und Sponsoren beachten müssen, um rechtliche Risiken zu vermeiden und erfolgreiche Partnerschaften aufzubauen. Von finanzieller Unterstützung bis zu Bildrechten – wir decken alle wichtigen Aspekte ab, die Sie über Sponsoringverträge wissen müssen. Perfekt für Sportler, Sponsoren und alle, die sich für die rechtlichen Grundlagen des Sportsponsorings interessieren.

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Ratgeber zum Autorenvertrag: Wichtige Aspekte für Autorinnen und Autoren

Andreas Leiter

Autorin Veronika Dalsass hat eine moderne Sammlung zu Dolomitensagen erstellt, die nicht nur die Mythen aus der Vergangenheit lebendig werden lässt, sondern auch detaillierte Wanderwege und spezielle Fotopunkte in den Dolomiten beschreibt. Sie steht nun vor Verhandlungen mit mehreren Verlagen, die großes Interesse an der Publikation des Werks zeigen. Veronika möchte sicherstellen, dass ihr Buch angemessen vermarktet wird und sie faire Tantiemen für die umfassende Recherche und kreative Arbeit erhält.


Rechtsanwalt Andreas Leiter: Der Abschluss eines Autorenvertrags ist ein wichtiger Schritt in der Karriere eines jeden Schriftstellers. Dieser Vertrag regelt die Beziehung zwischen Autor und Verlag und legt die Rechte, Pflichten und finanziellen Konditionen fest. Um sicherzustellen, dass ein Autor seine Interessen bestmöglich wahren kann, sollte er in der Lage sein, die Schlüsselelemente eines Autorenvertrags zu verstehen.

Im Fall von Frau Dalsass ist sie die Urheberin des Werkes – und ihr Recht muss geschützt werden. Doch was ist dieses Urheberrecht überhaupt genau? Das Urheberrecht ist ein Rechtsbereich, der Kreativen wie Autorinnen, Künstlern und Musikerinnen das exklusive Recht zuspricht, ihre Werke zu nutzen und zu verbreiten. Es schützt ihre Schöpfungen vor unbefugter Nutzung durch Dritte, ermöglicht die Kontrolle über Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der Werke und sichert ihnen potenzielle Einnahmen zu.

Erfahren Sie alles über Autorenverträge zwischen Verlagen und Autoren, inklusive Urheberrechte, Tantiemen und Veröffentlichungsprozess.

Was regelt nun der Autorenvertrag? 

Der Autorenvertrag überträgt nun einige Teilaspekte des Urheberrechts an den Verlag – wobei die Autorin weiterhin Urheberin bleibt. Folgende Klauseln sind in einem Autorenvertrag gängig: 

1. Urheberrecht und Rechteübertragung

Das Urheberrecht schützt den Schöpfer des Werks und gewährt ihm das exklusive Recht zur Veröffentlichung und Verwertung. In einem Autorenvertrag wird festgelegt, welche Rechte genau an den Verlag übertragen werden und unter welchen Bedingungen. Typischerweise räumt der Autor dem Verlag das Recht zur Veröffentlichung, Verbreitung und Vermarktung des Buches ein. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass die Rechteübertragung nicht zu weit gefasst ist und der Autor weiterhin Kontrolle über sein Werk behält. So gilt es zu entscheiden, ob die Übertragung auch für Übersetzungen in andere Sprachen, die digitale Nutzung, Filmrechte usw. … erfolgt beziehungsweise gesondert vereinbart wird. 

2. Vergütung und Tantiemen

Die finanziellen Konditionen sind ein Kernstück des Autorenvertrags. Vereinbart werden unter anderem:

  1. Der Vorschuss: Eine einmalige Zahlung vor Veröffentlichung des Buches.

  2. Die Tantiemen: Laufende Einnahmen, die sich in der Regel nach dem Verkaufserfolg richten. Jeder Autor sollte auf die genaue Definition der Berechnungsgrundlage für Tantiemen und auf faire Prozentsätze achten.

  3. Andere Einnahmequellen: Dazu können Einnahmen aus der Lizenzierung für Übersetzungen, Hörbücher oder Verfilmungen zählen.

3. Pflichten des Verlags

Der Vertrag sollte auch die Verpflichtungen des Verlags klar definieren. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen im Bereich Marketing und Vertrieb, um den Erfolg des Buches zu fördern. Interessant sind Details zu geplanten Marketingaktivitäten und der Distribution des Buches, um sicherzustellen, dass der Verlag sich angemessen für das Werk einsetzt.


4. Manuskriptabgabe und Veröffentlichungstermine

Fristen für die Abgabe des Manuskripts und geplante Veröffentlichungstermine sind wesentliche Elemente des Vertrags. Diese Termine sollten realistisch gesetzt sein und dem Autor und der Autorin genügend Zeit für die Fertigstellung eines Werks lassen. Unbedingt zu beachten: mögliche Konsequenzen einer verzögerten Abgabe. 


5. Klauseln zu nachfolgenden Werken

Einige Verträge enthalten Klauseln, die sich auf zukünftige Werke des Autors beziehen. Solche Bestimmungen können beispielsweise dem Verlag das Recht einräumen, bei einem Folgebuch ein Angebot abzugeben. 


6. Vertragsdauer und Kündigungsrechte

Die Laufzeit des Vertrags bestimmt, wie lange das Buch beim Verlag im Vertrieb verbleibt. Wichtig sind auch die Bedingungen, unter denen der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden kann. 


Fazit : Ein gut erstellter Autorenvertrag ist die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Autor und Verlag. Es lohnt sich, den Vertrag, den der Verlag dem Autor meist als Vordruck vorlegt, sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen, um Rechte und Interessen des Autors zu wahren. Ob für bessere Bedingungen, mehr Marketingbudget oder breitere Verteilung – Verhandlungen sind immer möglich. 


Benötigen Sie juristischen Beistand oder haben Sie zusätzliche Fragen? Zögern Sie nicht, uns in Bruneck zu kontaktieren: info@avv-leiter.it oder +39 (0)474 555356. Ich biete gern die Möglichkeit, das Erstgespräch über eine Videokonferenz abzuhalten.

(Stand Februar 2024)