Öffnungszeiten Sekretariat
8.00 - 12.30 Uhr
14.00 - 18.30 Uhr

LEITER Rechtsanwaltskanzlei / Studio Legale
Graben / Via Bastioni 11, 39031 Bruneck / Brunico

TEL +39 0474 555356 FAX  0474 556030 MAIL info@avv-leiter.it 
MwSt. Nr. 02452430214 St. Nr. LTR NRS 80D13 B160I

Dr. Andreas Leiter
andreas.leiter@pec.avv-leiter.it 

Dr. Hanspeter Leiter
hanspeter.leiter@pec.avv-leiter.it 

Graben 11 Via Bastioni
39031 Bruneck-Brunico
Italien

+390474555356

Rechttsanwaltskanzlei der Familie Leiter am Gilmplatz in Bruneck. Seit 1883.

DEN2015001D0469.jpg

Rechtstipp

Halten Sie sich immer über neue Rechtsvorschriften aktualisiert

Schenken und Erben und Pflicht der Anrechnung: Ein Beispiel

Andreas Leiter

Monika W. ist verheiratet und hat drei Kinder. Schon vor zehn Jahren hat sie der jüngsten Tochter Mara, die als einzige in ihrer Nähe lebt und ihr oft bei Arztterminen und anderen Erledigungen hilft, ein Auto und 65.000 Euro geschenkt. In ihrem Testament möchte sie festhalten, dass Mara nach dem Tod der Mutter die Schenkungen ihrem Erbteil nicht anrechnen muss. Doch kann jemand überhaupt die Befreiung von der Pflicht der Anrechnung erhalten?

Dr. Andreas Leiter: In einem Schenkungsvertrag kann vorgesehen werden, dass der Beschenkte von der Pflicht der Anrechnung befreit wird. Doch was bedeutet das genau? 

Das Gesetz sieht vor, dass gewisse Personen, für die das Gesetz einen sog. Pflichterbteil vorsieht und sofern sie in der Erbfolge mit anderen Erben zusammentreffen, all das ihrem Erbteil anrechnen müssen, was sie vom Verstorbenen durch Schenkung erhalten haben. Demnach sind grundsätzlich sämtliche zu Lebzeiten erhaltenen Schenkungen wertmäßig der Erbmasse hinzuzufügen. Die Aufteilung der Güter des Verstorbenen erfolgt sodann unter Berücksichtigung der vom Einzelnen zu Lebzeiten erhaltenen Schenkungen. Mit gutem Grund: Hierdurch soll eine gerechte Aufteilung zwischen allen Miterben bzw. die Einhaltung der sog. Pflichterbquoten sichergestellt werden, da Schenkungen vom Gesetzgeber als eine Art vorgezogenes Erbe erachtet werden.

Der Schenkungsgeber kann den Beschenkten jedoch ausdrücklich von dieser Anrechnungspflicht befreien, indem er dies im Schenkungsvertrag oder auch später in seinem Testament ausdrücklich erklärt. In jedem Fall muss die Befreiung schriftlich erfolgen, da eine mündliche Befreiungserklärung keine Wirkung hat.

Die Auswirkungen einer Befreiung von der Anrechnungspflicht kann wie folgt veranschaulicht werden:

Eine Erbschaft kann man sich wie einen Kuchen vorstellen, von dem gewisse Personen (sog. Pflichtteilsberechtigten - nämlich der Ehegatte, die Kinder und die Eltern) mindestens ein Stück in einer ganz bestimmten Größe (sog. Pflichtquote) verlangen können. Die Summe der vom Gesetz vorgesehenen Pflichtquoten ist aber kleiner als der ganze Kuchen. Der Erblasser kann zumindest über ein Kuchenstück, also einen Teil seiner Hinterlassenschaft völlig frei verfügen; man spricht vom frei verfügbaren Teil der Erbschaft.

Stirbt eine Person, die zu Lebzeiten Schenkungen vorgenommen hat, so muss jeder Pflichtteilsberechtigte die erhaltenen Schenkungen fiktiv, also ihrem Wert nach, seiner Pflichtquote anrechnen. Die zu Lebzeiten des Erblassers erhaltenen Schenkungen werden also so behandelt, als wären sie ein Vorschuss auf das dem Einzelnen zustehende Kuchenstück an der Erbschaft.

Wird die Schenkung hingegen mit der Befreiung von der Anrechnungspflicht vorgenommen, so muss der beschenkte Pflichtteilsberechtigte im Zuge der Erbschaft, zu der er gerufen ist, die Schenkung seinem Erbteil nicht anrechnen, sondern sie wird dem frei verfügbaren Teil angerechnet. Der Beschenkte, welcher auch Pflichtteilsberechtigter ist, kann somit zusätzlich zu den bereits zu Lebzeiten des Erblassers durch Schenkung erhaltenen Gütern auch noch so viele weitere Güter aus der Erbschaft verlangen, wie es seiner Pflichtquote entspricht.

Allerdings hat die Befreiung von der Anrechnungspflicht nur soweit Wirkung, als hierdurch wertmäßig nicht mehr als der frei verfügbare Teil der Erbschaft verschenkt und keiner der Pflichtteilsberechtigten in seiner Pflichtquote verletzt wurde (also weniger erhalten hat, als es das Gesetz ihm zusichert). Sollte eine solche Pflichtteilsverletzung vorliegen, kann der Pflichtteilsberechtigte dies mit einer sogenannten Kürzungsklage gerichtlich geltend machen.

Was bedeutet nun Kürzungsklage? Das Gesetz sieht vor, dass jene Güter, die zu Lebzeiten des Erblassers verschenkt wurden, jedoch den Wert des frei verfügbaren Teils überschreiten, in die Hinterlassenschaft zurück und dem in seinem Pflichtteil verletzten Erben gegeben werden müssen. Bei Vorliegen mehrerer Schenkungen ist für diesen Kürzungsvorgang eine klare chronologische Vorgehensweise vorgesehen.

Soviel als kurzen Einblick in eine doch sehr komplexe Materie. Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Befreiung des Beschenkten von der Anrechnungspflicht für diesen sicherlich von Vorteil ist, nachdem dieser, in den Grenzen des frei verfügbaren Vermögens des Erblassers bzw. unter Wahrung der Rechte der Pflichtteilsberechtigten, hierdurch einen Vorteil gegenüber den anderen Miterben erhält.

Dieses Thema hat Sie interessiert? Und Sie wünschen rechtliche Beratung zum italienischen Erbrecht, zur Erbschaftsplanung und Schenkungen – auch unter Berücksichtigung der steuerlichen Optimierung? Dann vereinbaren Sie einen Termin für eine Besprechung, gerne auch mit Videochat. Sie erreichen uns unter info@avv-leiter.it oder +39 (0)474 555356.

RA Andreas Leiter

(Stand August 2023)

Geschlossener Hof: Möglichkeit zur Auflösung

Andreas Leiter

Die Brüder S. sind Eigentümer je zur ungeteilten Hälfte eines geschlossenen Hofs. Auf dem Hof steht ein altes, baufälliges Bauernhaus, und sie betreiben keine Viehwirtschaft mehr. Die Felder haben sie seit Jahren an andere Bauern verpachtet. Das alte Haus ist nicht mehr bewohnbar und soll abgerissen werden, um Platz für ein neues Wohnhaus zu schaffen. Die Brüder wollen den geschlossenen Hof auflösen, aber wie geht das?


Rechtsanwalt Dr. Andreas Leiter: Der geschlossene Hof ist ein wichtiges Rechtsinstitut in Südtirol. Er ist eng mit der Identität und Kultur von Südtirol verbunden und hat großen Einfluss auf die Landwirtschaft und das Leben der Menschen. Er hat in der Vergangenheit eine bedeutende Rolle bei der Erhaltung und Entwicklung der bäuerlichen Strukturen gespielt und ich heute ein wesentliches Element, um der lokalen Landwirtschaft eine nachhaltige Bewirtschaftung des Bodens zu ermöglichen.  Der geschlossene Hof dient dazu, die landwirtschaftlichen Flächen und die bäuerlichen Strukturen zu schützen und eine sinnvolle Nutzung des Bodens zu gewährleisten.

Die Zustimmung zur Hofauflösung eines geschlossenen Hofes muss auf Antrag zuerst von der örtlichen Höfekommission erteilt werden. Erst dann kann das Ansuchen der Landeshöfekommission vorgelegt werden.

Ein geschlossener Hof wird niemals von Amts wegen aufgelöst. Sollten die Bauten auf dem geschlossenen Hof ganz oder teilweise wegfallen und es gibt schwerwiegende Gründe, die eine Wiedererrichtung auf Dauer ausschließen, so kann die Kommission den Widerruf der Einstufung als geschlossener Hof veranlassen. Die Einstellung der Bewirtschaftung des Hofes oder die Nutzung der Grundstücke für nicht-landwirtschaftliche Zwecke reichen nicht aus, um die Qualifikation als geschlossener Hof aufzuheben. Jedoch, wenn der Ertrag des Hofes aufgrund von Teilungen oder anderen Umständen dauerhaft so stark gemindert wird, dass dieser nicht einmal mehr die Hälfte des vorgesehenen Jahresdurchschnittsertrages erbringt, können die Eigentümer oder andere interessierte Parteien den Widerruf des Status als geschlossener Hof beantragen.

Grundsätzlich wird die Höfekommission alles daran setzen, eine ausreichend große Hofstelle zu erhalten. Nur in Ausnahmefällen bewertet die Kommission eine prekäre finanzielle Situation des Hofeigentümers. Zudem: die Genehmigung zur Hofauflösung erfolgt meist unter der Bedingung, dass die landwirtschaftlich genutzten Flächen anderen geschlossenen Höfen zugeschrieben werden. So werden die bestehenden landwirtschaftlichen Flächen erhalten und fallen nicht dem feien Markt und der Bauspekulation anheim.

Somit müssen also potenzielle Käufer für die landwirtschaftlichen Flächen gefunden werden. Diese müssen die Voraussetzungen erfüllen, selbst einen geschlossenen Hof zu besitzen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, jemanden zu finden, der einen neuen geschlossenen Hof gründen möchte.

Im Normalfall schließt der Eigentümer zuerst einen Kaufvorvertrag mit den potenziell interessierten Käufern der Felder ab. Wenn jemand kaufen möchte, der bereits einen geschlossenen Hof besitzt, muss die Höfekommission der Zuschreibung zum geschlossenen Hof zustimmen. Dabei wird geprüft, ob die Arbeitsleistung des Erwerbers (und ggf. seiner Familienmitglieder) ausreicht, um auch die neu erworbene Fläche selbst zu bewirtschaften.

Finden sich interessierte Käufer, müssen auch mögliche Vorkaufsrechte für die landwirtschaftlichen Flächen berücksichtigt werden. Dem Pächter der Fläche oder dem Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks, das von ihm selbst bewirtschaftet wird, kann ein Vorkaufsrecht zustehen. Der Beweis für das Bestehen der genannten Bedingungen liegt beim genannten Eigentümer oder Pächter.

Wird das Vorkaufsrecht nicht berücksichtigt, kann die interessierte Person den Verkauf auch nach Abschluss des notariellen Vertrags gerichtlich anfechten und ihr Rückkaufrecht geltend machen. Deshalb ist es ratsam, den möglichen Vorkaufsberechtigten den beabsichtigten Verkauf schriftlich mitzuteilen

Übt dann keiner der Vorkaufsberechtigten innerhalb der vorgesehenen Frist sein Recht aus - oder er bestätigt schriftlich, sein Recht nicht ausüben zu wollen - kann der notarielle Vertrag zum Verkauf der Flächen vorbereitet werden. Neben den wesentlichen Klauseln zum Verkauf können verschiedene weitere Klauseln enthalten sein, etwa solche, die den möglichen Erwerber berechtigen, steuerliche Begünstigungen geltend zu machen, weil er im Hauptberuf Bauer ist, oder solche, die besagen, dass die Bank im Moment der Eigentumsübertragung auf eine einverleibte Hypothek verzichtet, damit der Käufer lastenfrei erwirbt.

Möchten Sie mehr über den geschlossenen Hof erfahren oder planen Sie Veränderungen an Ihrem Hof? Setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung! Sie erreichen mich unter info@avv-leiter.it oder +39 (0)474 555356.

RA Andreas Leiter

(Stand Juni 2023)


Wohnung vermieten: aber richtig!

Andreas Leiter

Sie wollen als Eigentümer eine Wohnung vermieten? Dann sollten Sie diese Vertragsklauseln kennen, um eine effiziente Vermietung sicherzustellen und Ihre Interessen zu wahren: 

1. Beschreibung der Immobilie: Eine detaillierte Beschreibung der vermieteten Immobilie ist unerlässlich, dazu gehören auch Informationen zur Lage, zu den Katasterwerten und besonderen Merkmalen. Dadurch können mögliche Missverständnisse ausgeräumt oder zukünftige Streitigkeiten verhindert werden.

2. Laufzeit des Vertrags: Der Mietvertrag muss die Dauer der Vermietung klar definieren. Es gibt Vier-Jahres-Verträge mit der Option der Verlängerung auf weitere vier Jahre oder auch  Verträge mit einer kürzeren Laufzeit. Die Bedingungen für eine eventuelle automatische Verlängerung sowie die Kündigungsmodalitäten sollten im Vertrag angegeben werden. Vertragsdauer und Kündigungsfrist werden weitgehend  von den gesetzlichen Bestimmungen vorgegeben.

3. Mietzins: Nicht nur die Höhe des Mietzinses, sondern auch die Zahlungsmodalitäten müssen festgelegt werden. Hierbei kann zum Beispiel bestimmt werden, dass die Zahlung monatlich, vierteljährlich oder nach anderen vereinbarten Bedingungen zu erfolgen hat. Gut zu wissen: Bei einigen Vertragstypen können die Parteien nicht vollständig autonom über die Höhe der Miete entscheiden.

4. Kaution: Der Vermieter kann vom Mieter eine Kaution als Sicherheit für mögliche Schäden oder Vertragsbruch verlangen. Der Betrag der Kaution (für gewöhnlich drei Monatsmieten) und die Modalitäten für deren Rückgabe sollten im Vertrag festgelegt werden.

5. Nebenkosten und Kondominiumskosten: Es ist empfehlenswert zu klären, wie die Nebenkosten und die Kondominiumskosten für die Immobilie geregelt werden. Es kann bestimmt werden, ob diese im Mietzins enthalten sind oder zusätzlich zu diesem vom Mieter zu entrichten sind. Zudem kann der Vermieter eine monatliche Vorauszahlung für die Nebenkosten verlangen. Die definitive Abrechnung erfolgt dann jährlich, ggf. mit einer Ausgleichszahlung. 

6. Instandhaltung und Reparaturen: Es ist ratsam, eine klare Regelung für die ordentliche und außerordentliche Instandhaltung der Immobilie vorzusehen. So kann zum Beispiel definiert werden, ob der Mieter für kleinere Reparaturen verantwortlich ist oder ob diese vom Vermieter getragen werden.

7. Kündigungs- und Rücktrittsklauseln: Diese Klauseln legen die Bedingungen fest, unter welchen die Parteien das Mietverhältnis beenden können. Die Vertragsfreiheit ist hier stark von den gesetzlichen Bestimmungen eingeschränkt, insbesondere zu Lasten des Vermieters.

8. Rückgabe der Immobilie: Besenrein? Frisch geweißelt? Es ist empfehlenswert zu definieren, in welchem Zustand die Immobilie am Ende des Mietverhältnisses zurückgegeben werden muss. Neben der Reinigung und dem Zustand der Wände kann eine solche Regelung auch Einrichtungsgegenstände betreffen. 

9. Möblierte Wohnung: Sollte eine Wohnung samt Einrichtung vermietet werden, ist es ratsam, eine detaillierte Beschreibung der in der Wohnung enthaltenen Möbel im Vertrag aufzulisten. Dies kann Möbel, Haushaltsgeräte, technische Installationen und Vorkehrungen und andere in der Wohneinheit vorhandene Gegenstände einschließen. Eine detaillierte Inventarliste der Möbel sollte dem Vertrag beigefügt und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

10. Versicherung: Um Streit hinsichtlich der Verantwortung zu vermeiden, empfiehlt sich für den Mieter der Abschluss einer Haftpflicht- oder Hausratsversicherungum seine persönlichen Gegenstände zu schützen und eventuelle Schäden an der Wohnung abzudecken.

Was Sie wissen sollten: Es gibt nicht den einen für alles gültigen Mietvertrag – einzelne Vertragsklauseln können auf Präferenzen des Eigentümers oder andere Umstände angepasst werden. Es empfiehlt sich daher die Konsultation eines auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalts, der einen maßgeschneiderten Vertrag ausarbeiten kann. Das gewährleistet die Einhaltung geltender Gesetze und den Schutz Ihrer Interessen als Vermieter.

Haben Sie zu diesem Thema Fragen? Sie erreichen uns unter info@avv-leiter.it oder +39 (0)474 555356. Für ein erstes informatives Gespräch fallen keine Kosten an. Gerne können wir auch ein Videogespräch vereinbaren.

(Stand August 2023)

Geschlossener Hof und Vorkaufsrecht: Was das Höfegesetz vorsieht – ein praktisches Beispiel

Andreas Leiter

Der Bergbauernhof von Bauer K., hoch gelegen auf 1.300 Metern, ist ein geschlossener Hof. Angrenzend an den Hof von Bauer K. befindet sich ein weiterer geschlossener Hof. Der Nachbar hat diesen bislang als selbstbebauender Landwirt  selbst bewirtschaftet. Nun aber hat er unerwartet den gesamten Hof an eine ortsfremde Familie verkauft. Bauer K., der Interesse an der Erweiterung seiner landwirtschaftlichen Nutzfläche hatte, fragt nun, ob ihm das Höfegesetz nicht ein Vorkaufsrecht zuerkennt.

Rechtsanwalt Andreas Leiter: Ein geschlossener Hof ist eine Einheit aus Wohn- und Wirtschaftsgebäude samt landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücken. Das Höfegesetz zielt darauf ab, diese Einheit zu bewahren und die Zersplitterung der Agrarflächen zu verhindern. Das Vorkaufsrecht bei Agrarflächen ist ein allgemeines Rechtsinstrument. Es gilt für ganz Italien und ist nicht eine “südtiroler” Besonderheit. Es soll die Zusammenführung von Agrarflächen begünstigen, um so die Bebauung und Bewirtschaftung zu vereinfachen und effizienter zu gestalten. Daher wird ein Vorkaufsrecht beim Verkauf eines Feldes zum Beispiel dem Pächter oder dem angrenzenden Nachbarn zugestanden. 

Somit schränken das Höfegesetz einerseits und das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht andererseits den freien Verkauf von Grundstücken ein, um die Landwirtschaft und den Erhalt von Agrarflächen zu fördern.

Wer kann zum Beispiel ein Vorkaufsrecht ausüben? Ein mitarbeitendes Familienmitglied hat Vorrang vor anderen potenziellen Käufern. Ein Pächter eines geschlossenen Hofes hat auch dann ein Vorkaufsrecht, wenn er nur einen Teil des Hofes gepachtet hat. Bei mehreren Pächtern, die das Vorkaufsrecht geltend machen könnten, gibt das Höfegesetz Kriterien vor, welchem Pächter der Vorzug zu geben ist. Gibt es keinen Pächter, kann unter bestimmten Umständen der angrenzende Nachbar ein Vorkaufsrecht haben. Er muss jedoch ein selbstbebauender Landwirt sein und sein angrenzendes Grundstück konkret landwirtschaftlich nutzen.

Wichtig: Ein Vorkaufsrecht gilt in jedem Fall auch nur bei einem Kauf, nicht bei anderen Verträgen wie Tausch oder Schenkung.

Die Regelungen des Höfegesetzes und das Vorkaufsrecht sind komplexe Themen, bei denen jeder Einzelfall individuell geprüft werden muss. Im speziellen Fall von Bauer K. jedoch kann eine eindeutige und klare Antwort gegeben werden: das das Höfegesetz sieht leider ausdrücklich kein Vorkaufsrecht vor, wenn sein Nachbar den gesamten geschlossenen Hof verkauft hat. Denn die Bestimmung des Art. 10 Abs. 5 des Höfegesetzes sieht vor, dass bei Verkauf eines geschlossenen Hofes kein Vorkaufsrecht für angrenzende Nachbarn besteht.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema oder wünschen Sie eine detaillierte Beratung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren unter info@avv-leiter.it oder +39 (0)474 555356. Für ein erstes informatives Gespräch fallen keine Kosten an. Gerne können wir auch ein Videogespräch vereinbaren.

(Stand 1. August 2023)


Gartenmauer – kann ich eine errichten und wann die bestehende Gartenmauer erhöhen?

Andreas Leiter

Eigentlich verstehen sich Frau M. und ihr Nachbar gut. Nur wenn es um die Mauer geht, die das Grundstück der beiden voneinander trennt, sind sie sich uneins. Herr Z. wünscht sich mehr Sichtschutz und möchte die Mauer erhöhen. Frau M. ist mit der bisherigen Situation hingegen recht zufrieden. Nun fragt sich Herr Z., ob er die Mauer erhöhen darf und falls ja, wer die Kosten trägt?

Rechtsanwalt Dr. Andreas Leiter: Um auf die Frage eine Antwort geben zu können, ist von der Bestimmung des Art. 886 des ital. Zivilgesetzbuches auszugehen. Jeder der Nachbarn ist verpflichtet,, die Hälfte der Errichtungskosten einer Einfriedungsmauer zu tragen, sofern diese zwei Gärten in Wohngebieten voneinander trennt und eine Höhe von bis zu drei Metern aufweist, bzw. jene Höhe, wie diese  in den örtlichen Verordnungen (Bauleitpläne etc.) festgelegt ist. 

Der Sinn dieser Höhenangabe besteht laut Rechtsprechung darin, eine Obergrenze für die Beitragspflicht des Nachbarn festzulegen. Diese Pflicht besteht dann ,wenn die zu errichtende Mauer alle Merkmale einer Einfriedungsmauer aufweist und die gesetzlich vorgeschrieben Höhe nicht überschreitet.

Die Bestimmung des Art. 1108 ZGB sieht weiters vor, dass es den Miteigentümern jederzeit freisteht, Neuerungen und außerordentliche Veränderungen an der gemeinsamen Sache vorzunehmen (zum Beispiel eben einer Mauer), sofern dies durch Beschluss einer Mehrheit von Teilhabern geschieht, die mindestens zwei Drittel des Gesamtwertes der gemeinschaftlichen Sache verkörpert. Befindet sich die Sache im ungeteilten Miteigentum von lediglich zwei Teilhabern, braucht es das Einverständnis beider. Eine Mauer befindet sich in der Regel dann im Miteigentum, wenn sie entlang der gemeinsamen Grenze und hälftig auf jedem angrenzenden  Grundstück errichtet worden ist. 

Handelt es sich hingegen nicht um eine Einfriedungsmauer im vorgenannten Sinn, sondern um eine andere Mauer, die im Gemeinschaftseigentum liegt, zum Beispiel eine Mauer, die zwei Gebäude voneinander trennt, gelangt die Bestimmung des Art. 885 ZGB zur Anwendung. Dieser räumt jedem Miteigentümer die Möglichkeit ein, die gemeinschaftliche Mauer einseitig – d.h. auch ohne die Zustimmung des Angrenzers – und auf eigene Spesen zu erhöhen, wodurch auch das ausschließliche Eigentum am erhöhten Teilstück der Mauer erworben wird.

Einfach drauf loslegen kann der Miteigentümer im Falle einer einseitigen Erhöhung der Mauer jedoch auch nicht. Es gilt das generelle Verbot der Setzung von rein missbräuchlichen Handlungen (d.h. Handlungen, welche nur den Zweck haben, andere zu schädigen oder zu belästigen), sowie das Prinzip des Ausgleichs der gegenseitigen Interessen (d.h. die Erhöhung muss in derjenigen Weise erfolgen, dass dem Nachbarn der geringst mögliche Schaden zugefügt bzw. die Belästigung möglichst gering gehalten wird). Und dann sind natürlich die Grundprinzipien in Sachen Miteigentum zu beachten.

Was bedeutet dies nun im konkreten Fall? 

Herr Z. gedenkt, eine Einfriedungsmauer laut den gesetzlichen Vorgaben zu errichten. Somit ist Frau M. verpflichtet, die Hälfte der anfallenden Kosten zu tragen. Aufgrund der erzwungenen Kostenbeteiligung müsste in diesem Fall jedoch nach Möglichkeit eine einvernehmliche Entscheidung bezüglich Art und Aussehen der Mauer gefunden werden.

Weist die zu errichtende Mauer hingegen nicht die Merkmale einer Einfriedungsmauer auf, kann der Nachbar – zumindest sofern sich Frau M. nicht freiwillig an einer Errichtung oder Erhöhung beteiligen bzw. diese selbst vornehmen will – in der Tat ohne deren Einverständnis mit den Bauarbeiten beginnen. Auch in diesem Fall müsste jedoch insofern auf die Bedürfnisse von Frau M. Rücksicht genommen werden, als im Sinne des oben genannten Interessenausgleichs das gegenwärtige Erscheinungsbild der Mauer – zumindest für den Frau M. zugewandten Teil – nicht einseitig verändert werden darf.

Zusammengefasst: 

  • Handelt es sich um eine Gartenmauer, die auf der gemeinsamen Grenze und somit im Miteigentum steht, kann diese im Einverständnis beider Miteigentümer auf gemeinsame Kosten errichtet bzw. erhöht werden, wobei über die technischen Details ein Einvernehmen gefunden werden muss;

  • Wenn einer der Miteigentümer kein Interesse zeigt, so könnte der andere Miteigentümer die Erhöhung auch einseitig durchführen und das exklusive Eigentum am so erhöhten Teilstück der Mauer erwerben bzw., im Falle der Errichtung einer Einfriedungsmauer, vom Nachbarn die Rückerstattung der Kosten in halber Höhe verlangen.

In beiden Fällen ist es jedoch nicht erlaubt, diese Bauarbeiten vollkommen losgelöst vom bisherigen Erscheinungsbild der Mauer zu betreiben.

Ihre Fragen und Anliegen sind uns wichtig! Zögern Sie nicht, uns in Bruneck zu kontaktieren: info@avv-leiter.it oder +39 (0)474 555356.

(Stand 27. Juli 2023)

Das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht – eine Zusammenfassung:

Andreas Leiter

Es gehört zu den wichtigsten Bestandteilen des italienischen Agrarrechts. Denn das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht spielt eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, die landwirtschaftliche Produktionsfähigkeit zu erhalten und Landzersplitterung zu verhindern. Es bietet verschiedenen Personen eine besondere, privilegierte Position bei der Übertragung von Eigentumsrechten. Das ermöglicht Personen, die Landwirtschaft betreiben, einen landwirtschaftlichen Betrieb in seinem Bestand zu sichern, zu erweitern, zu optimieren und weiterzuführen.


Für welche Personengruppen ist das Thema wichtig: Da sind zum einen jene, die verkaufen wollen, jene, die (auch Nicht-Landwirte) gut und sicher kaufen wollen und nicht zuletzt jene, die als Pächter oder Grenznachbarn das Vorkaufsrecht geltend machen können. 

1. Was ist das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht in Italien?

Das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht ist in Italien ein zentraler Bestandteil des Agrarrechts. Es erlaubt verschiedenen Personen, die landwirtschaftlich tätig sind, bei der Übertragung von Eigentumsrechten an einem landwirtschaftlichen Grundstück vorrangig behandelt zu werden. 

2. In welchen Situationen gilt das Vorkaufsrecht?

Das Vorkaufsrecht tritt in Kraft, wenn ein landwirtschaftliches Grundstück zum Verkauf steht. Die Einschränkung der Vertragsfreiheit, sobald ein Eigentümer das Vorkaufsrecht berücksichtigen muss, wird durch ein allgemeines Interesse gerechtfertigt: die Effizienz, Kontinuität und gute Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen.

3. Wer ist berechtigt, das Vorkaufsrecht auszuüben?

In erster Linie steht dem Pächter des zum Verkauf stehenden Grundstücks ein Vorkaufsrecht zu. Auch den Bauern, die an das zum Verkauf stehende Grundstück mit eigenen Grundstücken angrenzen und diese selbst bewirtschaften, steht das Vorkaufsrecht zu. Beide Gruppen von Personen müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllen.

4. Was passiert, wenn mehrere Personen das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht beanspruchen?

Es kann sein, dass sowohl der Pächter als auch ein angrenzender selbstbebauender Landwirt das Vorkaufsrecht geltend machen wollen. Zudem kann ein Miteigentum an einem landwirtschaftlichen Grundstück bestehen, und es muss geklärt werden, ob der Miteigentümer beim Verkauf bevorzugt wird. Hier gilt es, den Einzelfall zu prüfen, da jede Konstellation anders ist. 

5. Was sind die Bedingungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts?

Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. Es steht dem Pächter des zu erwerbenden Grundstücks zu oder dem, der Landwirtschaft auf den angrenzenden Feldern betreibt. Das Grundstück muss landwirtschaftlichen Charakter aufweisen und die landwirtschaftliche Nutzung beibehalten. Zudem muss überprüft werden, ob der Vorkaufsberechtigte in der Vergangenheit bereits Grundverkäufe getätigt hat und schließlich, ob die Hofstelle des Vorkaufsberechtigten durch den weiteren Erwerb nicht überdimensional groß wird.

6. Was passiert, wenn der Verkäufer und der Käufer das Vorkaufsrecht nicht berücksichtigen?

Ist eine Person berechtigt, das Vorkaufsrecht auszuüben, wird aber von Verkäufer übergangen, dann kann der Vorkaufsberechtigte das Grundstück zurückkaufen. Wenn der Käufer das Rückkaufsrecht nicht freiwillig anerkennt, ist ein Gerichtsverfahren notwendig. Wesentlich: Es besteht nur eine kurze Frist, in welcher der Übergangene sein Recht geltend machen kann!

7. Kann das Vorkaufsrecht vererbt werden?

Das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht ist persönlicher Natur und kann daher nicht vererbt werden. Es erlischt mit dem Tod. Ganz anders gelagert ist das Vorkaufsrecht, das sich aus einer Erbengemeinschaft ergibt. Denn auch zwischen Erben, die gemeinsam und jeder von ihnen zu einer Quote ein Grundstück erben, besteht ein Vorkaufsrecht. Hier wird es dann wirklich spannend, welche Art von Vorkaufsrecht beim Verkauf eines Ackers überwiegt, das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht, oder jenes, das aus der Erbengemeinschaft stammt.

8. Wie kann ich mein Vorkaufsrecht geltend machen?

Die Geltendmachung des Vorkaufsrechts erfolgt unbedingt schriftlich und muss innerhalb einer bestimmten Frist geschehen. Reagiert der Verkäufer nicht darauf, ist es ratsam, dass man selbst aktiv wird.

9. Kann das Vorkaufsrecht abgetreten oder verkauft werden?

Das Vorkaufsrecht ist ein persönliches Recht und kann daher in der Regel nicht abgetreten oder verkauft werden. 

10. Wie wirkt sich das Vorkaufsrecht auf den Verkaufspreis eines Grundstücks aus?

Das Vorkaufsrecht ist an sich kein Nachteil für den Verkäufer. Er kann mit jeder Person einen Kaufvorvertrag abschließen und darin den Verkaufspreis des Grundstücks und die anderen Bedingungen frei vereinbaren. Vor Abschluss des endgültigen Kaufvertrages muss der Verkäufer dem Vorkaufsberechtigten das Grundstück zum gleichen Preis und zu denselben Bedingungen anbieten, wie sie im Kaufvorvertrag vereinbart sind. Wirtschaftlich ist das Vorkaufsrecht somit in der Regel kein Nachteil für den Verkäufer.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder einen Beratungstermin vereinbaren möchten, können Sie uns gerne kontaktieren: info@avv-leiter.it oder +39 (0)474 555356. Gern stehen wir auch für ein Videogespräch zur Verfügung. 


Rechtsanwalt Dr. Andreas Leiter

(Stand Juli 2023)


Handy am Steuer, Fahren unter Alkoholeinfluss – vieles ist neu in puncto Straßenverkehrsordnung. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick 

Andreas Leiter

1. Was ist der legale Blutalkoholgehalt beim Fahren in Italien?

Der maximal zulässige Blutalkoholgehalt beim Fahren in Italien beträgt 0,5 g/Liter. 

2. Was passiert, wenn ich mit einem Blutalkoholgehalt zwischen 0,5 und 0,8 Promille erwischt werde?

Wer mit einem Blutalkoholgehalt zwischen 0,5 und 0,8 Promille fährt, muss mit einer Verwaltungsstrafe und einem Führerscheinentzug zwischen drei und sechs Monaten rechnen.

3. Welche Konsequenzen hat das Fahren mit mehr als 0,8 Promille?

Wenn Ihr Blutalkoholgehalt zwischen 0,8 und 1,5 Promille liegt, wird dies strafrechtlich verfolgt. Die Folge sind eine Geld- und eine Freiheitsstrafe. Der  Führerschein wird in der Regel für sechs Monate bis ein Jahr entzogen. 

4. Welche Konsequenzen hat das Fahren mit einem Blutalkoholgehalt von über 1,5 Promille?

Falls Ihr Blutalkoholgehalt über 1,5 Promille liegt, drohen noch härtere Strafen – zusätzlich wird das Fahrzeug eingezogen und versteigert. Der Führerschein wird in der Regel für ein bis zwei Jahre entzogen.

5. Was passiert, wenn ich unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursache?

In diesem Fall verdoppeln sich die Strafen. Es wird voraussichtlich der Einzug des Führerscheins erfolgen. Für italienische Führerscheine kann auch der Widerruf erfolgen, also der definitive Einzug der Fahrerlaubnis. 

6. Gibt es beim Fahren unter Alkoholeinfluss spezielle Regelungen für nächtliches Fahren?

Ja, wenn eine Trunkenheitsfahrt zwischen 22 Uhr und 7 Uhr festgestellt wird, erhöhen sich die Geldbußen.

7. Was sollte ich tun, wenn mir der Führerschein entzogen wurde?

Sie sollten sich umgehend an einen Anwalt wenden. Ein Rechtsanwalt kann die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen die Anklage wegen Trunkenheit am Steuer bewerten und weitere Schritte einleiten. In gewissen Fällen sind sog. “alternative Verfahren” möglich, die für den Betroffenen Vorteile bringen.

8. Gibt es Möglichkeiten, die Dauer des Führerscheinentzugs zu verkürzen?

Ja, in bestimmten Fällen kann die Geld- und Haftstrafe in gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden, was die Dauer des Führerscheinentzugs halbiert.

9. Gibt es spezielle Regelungen in Bezug auf bestimmte Fahrergruppen?

Ja – diese betreffen Führerscheinneulinge (in den ersten drei Jahren ab Erhalt der Fahrerlaubnis), Berufsfahrer des Waren- und Personentransports und Fahrer eines Fahrzeugs von über 3,5 Tonnen. Für sie alle gilt die 0,0 Promille-Grenze! 

10. Was passiert, wenn ich mein Handy während der Fahrt benutze?

Die Benutzung des Handys während der Fahrt kann zu einer Geldstrafe von 161 bis 647 Euro führen und bei Wiederholungstätern innerhalb von zwei Jahren zu einem Führerscheinentzug von einem bis drei Monaten. Die Tat liegt – ganz allgemein gesagt – dann vor, wenn der Fahrer eine Hand vom Lenkrad nimmt und zum Mobiltelefon greift. Das gilt auch, wenn die Freisprechfunktion eingeschaltet ist, der Fahrer aber das Handy in der Hand hält. 


Jeder Fall ist anders und braucht individuelle Lösungen. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben – kontaktieren Sie uns mich unter info@avv-leiter.it oder +39 (0)474 555356 für eine Erstberatung. Wir sind flexibel und sind auch per Videochat erreichbar.


Rechtsanwalt Dr. Andreas Leiter

(Stand Juni 2023).