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Einblick ins Vertragsrecht: Der Sponsoringvertrag

Andreas Leiter

Entdecken Sie in unserem umfassenden Artikel alles über Sponsoringverträge im Sport. Lernen Sie die Schlüsselklauseln kennen, die Sportlerinnen, Sportler und Sponsoren beachten müssen, um rechtliche Risiken zu vermeiden und erfolgreiche Partnerschaften aufzubauen. Von finanzieller Unterstützung bis zu Bildrechten – wir decken alle wichtigen Aspekte ab, die Sie über Sponsoringverträge wissen müssen. Perfekt für Sportler, Sponsoren und alle, die sich für die rechtlichen Grundlagen des Sportsponsorings interessieren.

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Ratgeber zum Autorenvertrag: Wichtige Aspekte für Autorinnen und Autoren

Andreas Leiter

Autorin Veronika Dalsass hat eine moderne Sammlung zu Dolomitensagen erstellt, die nicht nur die Mythen aus der Vergangenheit lebendig werden lässt, sondern auch detaillierte Wanderwege und spezielle Fotopunkte in den Dolomiten beschreibt. Sie steht nun vor Verhandlungen mit mehreren Verlagen, die großes Interesse an der Publikation des Werks zeigen. Veronika möchte sicherstellen, dass ihr Buch angemessen vermarktet wird und sie faire Tantiemen für die umfassende Recherche und kreative Arbeit erhält.


Rechtsanwalt Andreas Leiter: Der Abschluss eines Autorenvertrags ist ein wichtiger Schritt in der Karriere eines jeden Schriftstellers. Dieser Vertrag regelt die Beziehung zwischen Autor und Verlag und legt die Rechte, Pflichten und finanziellen Konditionen fest. Um sicherzustellen, dass ein Autor seine Interessen bestmöglich wahren kann, sollte er in der Lage sein, die Schlüsselelemente eines Autorenvertrags zu verstehen.

Im Fall von Frau Dalsass ist sie die Urheberin des Werkes – und ihr Recht muss geschützt werden. Doch was ist dieses Urheberrecht überhaupt genau? Das Urheberrecht ist ein Rechtsbereich, der Kreativen wie Autorinnen, Künstlern und Musikerinnen das exklusive Recht zuspricht, ihre Werke zu nutzen und zu verbreiten. Es schützt ihre Schöpfungen vor unbefugter Nutzung durch Dritte, ermöglicht die Kontrolle über Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der Werke und sichert ihnen potenzielle Einnahmen zu.

Erfahren Sie alles über Autorenverträge zwischen Verlagen und Autoren, inklusive Urheberrechte, Tantiemen und Veröffentlichungsprozess.

Was regelt nun der Autorenvertrag? 

Der Autorenvertrag überträgt nun einige Teilaspekte des Urheberrechts an den Verlag – wobei die Autorin weiterhin Urheberin bleibt. Folgende Klauseln sind in einem Autorenvertrag gängig: 

1. Urheberrecht und Rechteübertragung

Das Urheberrecht schützt den Schöpfer des Werks und gewährt ihm das exklusive Recht zur Veröffentlichung und Verwertung. In einem Autorenvertrag wird festgelegt, welche Rechte genau an den Verlag übertragen werden und unter welchen Bedingungen. Typischerweise räumt der Autor dem Verlag das Recht zur Veröffentlichung, Verbreitung und Vermarktung des Buches ein. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass die Rechteübertragung nicht zu weit gefasst ist und der Autor weiterhin Kontrolle über sein Werk behält. So gilt es zu entscheiden, ob die Übertragung auch für Übersetzungen in andere Sprachen, die digitale Nutzung, Filmrechte usw. … erfolgt beziehungsweise gesondert vereinbart wird. 

2. Vergütung und Tantiemen

Die finanziellen Konditionen sind ein Kernstück des Autorenvertrags. Vereinbart werden unter anderem:

  1. Der Vorschuss: Eine einmalige Zahlung vor Veröffentlichung des Buches.

  2. Die Tantiemen: Laufende Einnahmen, die sich in der Regel nach dem Verkaufserfolg richten. Jeder Autor sollte auf die genaue Definition der Berechnungsgrundlage für Tantiemen und auf faire Prozentsätze achten.

  3. Andere Einnahmequellen: Dazu können Einnahmen aus der Lizenzierung für Übersetzungen, Hörbücher oder Verfilmungen zählen.

3. Pflichten des Verlags

Der Vertrag sollte auch die Verpflichtungen des Verlags klar definieren. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen im Bereich Marketing und Vertrieb, um den Erfolg des Buches zu fördern. Interessant sind Details zu geplanten Marketingaktivitäten und der Distribution des Buches, um sicherzustellen, dass der Verlag sich angemessen für das Werk einsetzt.


4. Manuskriptabgabe und Veröffentlichungstermine

Fristen für die Abgabe des Manuskripts und geplante Veröffentlichungstermine sind wesentliche Elemente des Vertrags. Diese Termine sollten realistisch gesetzt sein und dem Autor und der Autorin genügend Zeit für die Fertigstellung eines Werks lassen. Unbedingt zu beachten: mögliche Konsequenzen einer verzögerten Abgabe. 


5. Klauseln zu nachfolgenden Werken

Einige Verträge enthalten Klauseln, die sich auf zukünftige Werke des Autors beziehen. Solche Bestimmungen können beispielsweise dem Verlag das Recht einräumen, bei einem Folgebuch ein Angebot abzugeben. 


6. Vertragsdauer und Kündigungsrechte

Die Laufzeit des Vertrags bestimmt, wie lange das Buch beim Verlag im Vertrieb verbleibt. Wichtig sind auch die Bedingungen, unter denen der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden kann. 


Fazit : Ein gut erstellter Autorenvertrag ist die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Autor und Verlag. Es lohnt sich, den Vertrag, den der Verlag dem Autor meist als Vordruck vorlegt, sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen, um Rechte und Interessen des Autors zu wahren. Ob für bessere Bedingungen, mehr Marketingbudget oder breitere Verteilung – Verhandlungen sind immer möglich. 


Benötigen Sie juristischen Beistand oder haben Sie zusätzliche Fragen? Zögern Sie nicht, uns in Bruneck zu kontaktieren: info@avv-leiter.it oder +39 (0)474 555356. Ich biete gern die Möglichkeit, das Erstgespräch über eine Videokonferenz abzuhalten.

(Stand Februar 2024)

Erben: Was sind die ersten Schritte?

Andreas Leiter

Im Dezember verstarb völlig überraschend Hermann K. aus Bruneck. Einen Monat später sucht sein Sohn Markus K. einen Anwalt auf. Im Gespräch berichtet er, sein Vater habe kein Testament hinterlassen. Hermann K. besaß ein Haus und eine größere Summe Geld. Markus K. will wissen, was jetzt die ersten Schritte sind und wie es  mit seinem Erbrecht aussieht.

Rechtsanwalt Dr. Andreas Leiter: Der erste Schritt nach einem Todesfall in Bezug auf eine mögliche Erbschaft ist, die Erbschaftsmeldung innerhalb der vorgesehenen Frist zu tätigen.

Diese beinhaltet eine Auflistung der vorhandenen Vermögenswerte und Informationen über alle Erben. Im Fall von Hermann K. kommt es, da kein Testament vorhanden ist, zur gesetzlichen Erbfolge. Das heißt, die gesetzlich vorgesehenen Personen, also die nächsten Verwandten des Verstorbenen, erhalten die ihnen per Gesetz zustehende Quote. Es gibt sieben Erben: Markus K., seine Mutter und die fünf Geschwister.

Im näheren Gespräch wird klar, dass ein Sohn schon zu Lebzeiten des Vaters eine größere Summe Geld als Schenkungvon ihm erhalten hat. Diese Summe kann als „Vorschuss“ auf die Erbschaft für den Beschenkten gelten. Dies bedeutet, dass sich der Gegenwert, den er aus der Erbschaft erhält, um jene Summe reduziert, die er zu Lebzeiten des Vaters erhalten hat.  Diese Frage muss im Einzelfall genau betrachtet werden, da zum Beispiel der Vertrag, mit dem die Schenkung der Geldsumme erfolgt ist, bereits eine Regelung vorsehen kann.

Nachdem die Erbschaftsmeldung bei der Agentur der Einnahmen hinterlegt ist (eine Person kann das für alle Beteiligten übernehmen), geht es um die Frage, wie das Vermögen aufgeteilt werden soll. Markus K. beispielsweise gibt an, kein Interesse an dem Haus zu haben, da er in einem anderen Ort lebt und dort auch bleiben möchte. Die Mutter will nach eigener Aussage im Haus wohnen bleiben und dieses weiter nutzen. Dazu hat sie als Ehepartnerin des Verstorbenen auch zu Lebzeiten das Recht, unabhängig von ihrem Anspruch als Erbin.

Da im Haus nur Platz für zwei Parteien ist, es aber insgesamt sieben Erben gibt, macht es in diesem Fall Sinn, bei der Aufteilung der Erbschaftsgüter eine praktikable und vernünftige Lösungzu finden. Hier bietet sich an, dass zwei Geschwister das Haus übernehmen, die anderen Erben teilen unter sich die hinterlassenen Geldsumme auf. Natürlich gilt es genau zu prüfen, ob damit am Ende alle Erben einen ähnlichen Wert erhalten.  Dazu wird es notwendig sein, den Wert der Liegenschaft zu schätzen.

Bei einer Schätzung kann ein Fachmann den Bestand des Gebäudes bewerten. Aber zudem sollte ihm auch der Auftrag erteilt werden, die bestehende urbanistische Kubatur, sowie die mögliche realisierbare Kubatur zu erfassen – da dies oft mehr als ein Bestand den effektiven Wert einer Immobilie darstellt.

Wichtig: Wenn eine Immobilie Bestandteil einer Erbschaft ist, muss vor dem Landesgericht Bozen ein Erbschein beantragt werden, damit die Erben einen Titel haben, um ihr Eigentum im Grundbuch einzutragen (Fachausdruck: einzuverleiben).

 

Haben Sie Fragen zum Thema Erbschaft oder Testament? Oder wünschen Sie zur dargestellten Fragestellung weitere Auskünfte? Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch unter info@avv-leiter.it oder +39 (0)474 555356.

(Stand Februar 2017)