Öffnungszeiten Sekretariat
8.00 - 12.30 Uhr
14.00 - 18.30 Uhr

LEITER Rechtsanwaltskanzlei / Studio Legale
Graben / Via Bastioni 11, 39031 Bruneck / Brunico

TEL +39 0474 555356 FAX  0474 556030 MAIL info@avv-leiter.it 
MwSt. Nr. 02452430214 St. Nr. LTR NRS 80D13 B160I

Dr. Andreas Leiter
andreas.leiter@pec.avv-leiter.it 

Dr. Hanspeter Leiter
hanspeter.leiter@pec.avv-leiter.it 

Graben 11 Via Bastioni
39031 Bruneck-Brunico
Italien

+390474555356

Rechttsanwaltskanzlei der Familie Leiter am Gilmplatz in Bruneck. Seit 1883.

Wohnung vermieten: aber richtig!

Rechtstipp

Halten Sie sich immer über neue Rechtsvorschriften aktualisiert

Wohnung vermieten: aber richtig!

Andreas Leiter

Sie wollen als Eigentümer eine Wohnung vermieten? Dann sollten Sie diese Vertragsklauseln kennen, um eine effiziente Vermietung sicherzustellen und Ihre Interessen zu wahren: 

1. Beschreibung der Immobilie: Eine detaillierte Beschreibung der vermieteten Immobilie ist unerlässlich, dazu gehören auch Informationen zur Lage, zu den Katasterwerten und besonderen Merkmalen. Dadurch können mögliche Missverständnisse ausgeräumt oder zukünftige Streitigkeiten verhindert werden.

2. Laufzeit des Vertrags: Der Mietvertrag muss die Dauer der Vermietung klar definieren. Es gibt Vier-Jahres-Verträge mit der Option der Verlängerung auf weitere vier Jahre oder auch  Verträge mit einer kürzeren Laufzeit. Die Bedingungen für eine eventuelle automatische Verlängerung sowie die Kündigungsmodalitäten sollten im Vertrag angegeben werden. Vertragsdauer und Kündigungsfrist werden weitgehend  von den gesetzlichen Bestimmungen vorgegeben.

3. Mietzins: Nicht nur die Höhe des Mietzinses, sondern auch die Zahlungsmodalitäten müssen festgelegt werden. Hierbei kann zum Beispiel bestimmt werden, dass die Zahlung monatlich, vierteljährlich oder nach anderen vereinbarten Bedingungen zu erfolgen hat. Gut zu wissen: Bei einigen Vertragstypen können die Parteien nicht vollständig autonom über die Höhe der Miete entscheiden.

4. Kaution: Der Vermieter kann vom Mieter eine Kaution als Sicherheit für mögliche Schäden oder Vertragsbruch verlangen. Der Betrag der Kaution (für gewöhnlich drei Monatsmieten) und die Modalitäten für deren Rückgabe sollten im Vertrag festgelegt werden.

5. Nebenkosten und Kondominiumskosten: Es ist empfehlenswert zu klären, wie die Nebenkosten und die Kondominiumskosten für die Immobilie geregelt werden. Es kann bestimmt werden, ob diese im Mietzins enthalten sind oder zusätzlich zu diesem vom Mieter zu entrichten sind. Zudem kann der Vermieter eine monatliche Vorauszahlung für die Nebenkosten verlangen. Die definitive Abrechnung erfolgt dann jährlich, ggf. mit einer Ausgleichszahlung. 

6. Instandhaltung und Reparaturen: Es ist ratsam, eine klare Regelung für die ordentliche und außerordentliche Instandhaltung der Immobilie vorzusehen. So kann zum Beispiel definiert werden, ob der Mieter für kleinere Reparaturen verantwortlich ist oder ob diese vom Vermieter getragen werden.

7. Kündigungs- und Rücktrittsklauseln: Diese Klauseln legen die Bedingungen fest, unter welchen die Parteien das Mietverhältnis beenden können. Die Vertragsfreiheit ist hier stark von den gesetzlichen Bestimmungen eingeschränkt, insbesondere zu Lasten des Vermieters.

8. Rückgabe der Immobilie: Besenrein? Frisch geweißelt? Es ist empfehlenswert zu definieren, in welchem Zustand die Immobilie am Ende des Mietverhältnisses zurückgegeben werden muss. Neben der Reinigung und dem Zustand der Wände kann eine solche Regelung auch Einrichtungsgegenstände betreffen. 

9. Möblierte Wohnung: Sollte eine Wohnung samt Einrichtung vermietet werden, ist es ratsam, eine detaillierte Beschreibung der in der Wohnung enthaltenen Möbel im Vertrag aufzulisten. Dies kann Möbel, Haushaltsgeräte, technische Installationen und Vorkehrungen und andere in der Wohneinheit vorhandene Gegenstände einschließen. Eine detaillierte Inventarliste der Möbel sollte dem Vertrag beigefügt und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

10. Versicherung: Um Streit hinsichtlich der Verantwortung zu vermeiden, empfiehlt sich für den Mieter der Abschluss einer Haftpflicht- oder Hausratsversicherungum seine persönlichen Gegenstände zu schützen und eventuelle Schäden an der Wohnung abzudecken.

Was Sie wissen sollten: Es gibt nicht den einen für alles gültigen Mietvertrag – einzelne Vertragsklauseln können auf Präferenzen des Eigentümers oder andere Umstände angepasst werden. Es empfiehlt sich daher die Konsultation eines auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalts, der einen maßgeschneiderten Vertrag ausarbeiten kann. Das gewährleistet die Einhaltung geltender Gesetze und den Schutz Ihrer Interessen als Vermieter.

Haben Sie zu diesem Thema Fragen? Sie erreichen uns unter info@avv-leiter.it oder +39 (0)474 555356. Für ein erstes informatives Gespräch fallen keine Kosten an. Gerne können wir auch ein Videogespräch vereinbaren.

(Stand August 2023)