Öffnungszeiten Sekretariat
8.00 - 12.30 Uhr
14.00 - 18.30 Uhr

LEITER Rechtsanwaltskanzlei / Studio Legale
Graben / Via Bastioni 11, 39031 Bruneck / Brunico

TEL +39 0474 555356 FAX  0474 556030 MAIL info@avv-leiter.it 
MwSt. Nr. 02452430214 St. Nr. LTR NRS 80D13 B160I

Dr. Andreas Leiter
andreas.leiter@pec.avv-leiter.it 

Dr. Hanspeter Leiter
hanspeter.leiter@pec.avv-leiter.it 

Graben 11 Via Bastioni
39031 Bruneck-Brunico
Italien

+390474555356

Rechttsanwaltskanzlei der Familie Leiter am Gilmplatz in Bruneck. Seit 1883.

DEN2015001D0469.jpg

Rechtstipp

Halten Sie sich immer über neue Rechtsvorschriften aktualisiert

Filtering by Tag: landwirtscahftliches Vorkaufsrecht

Kauf eines landwirtschaftlichen Grünstückes: Welche Vorkaufsrechte sind zu beachten?

Andreas Leiter

Vor einigen Tagen ist ein Bauer aus Antholz an Christa Z. herangetreten. Er möchte ihr ein landwirtschaftliches Grundstück verkaufen. Die Holzunternehmerin ist am angebotenen Wald interessiert. Da sie aus einem anderen Fall im Bekanntenkreis weiß, dass beim Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke Vorkaufsrechte zu beachten sind, sucht sie ihren Anwalt auf.

 

Rechtsanwalt Dr. Andreas Leiter: Wenn jemand einen Grund kauft, ist es immer von Vorteil, die Frage zu einem eventuellen Vorkaufsrechtes vorab zu klären. Es steht nichts dagegen, dass jemand ein landwirtschaftliches Grundstück verkauft, allerdings kann in gewissen Fällen ein Vorkaufsrecht zu Gunsten von einigen Personen bestehen. Dieses betrifft im Fall von landwirtschaftlichen Grundstücken zum einen den Pächter des Grundstückes - und den angrenzenden Eigentümer. Gibt es einen Pächter, hat er gegenüber dem angrenzenden Eigentümer den Vorrang.

Das Pachtverhältnis muss nachgewiesen werden, zum Beispiel mittels eines schriftlichen Pachtvertrags. Es ist von Vorteil, wenn dieser nicht erst vor Kurzem abgeschlossen wurde. Denn anderweitig könnte vom angrenzenden Eigentümer auch ein Missbrauch vermutet werden -  etwa, um ihn beim Verkauf zu umgehen.

Gibt es vorkaufsberechtigte Personen, muss der Verkäufer diesen seine Verkaufsabsichten mitteilen. Tut er das nicht und verkauft den Grund an jemand anderes, dann können sie innerhalb einer im Gesetz festgesetzten Frist ihr Rückkaufsrecht geltend machen und das Grundstück „zurückkaufen“.

Nicht jeder angrenzende Nachbar hat per se ein Vorkaufsrecht. Das Vorkaufsrecht besteht, wenn er selbst als Landwirt, sei es im Voll- als auch im Nebenerwerb, tätig ist und die Felder selbst bewirtschaftet. Es greift auch dann, wenn er die Felder nur zum eigenen Nutzen bestellt, also die Früchte aus der Bebauung ausschließlich zu privaten Zwecken nutzt. Das Vorkaufsrecht kann hingegen ausgeschlossen sein, wenn die Flächen keine landwirtschaftliche Widmung (mehr) haben, oder wenn zwischen den betroffenen Flächen Wege, Straßen oder andere relevante Unterbrechungen bestehen.

Es ist also von Fall zu Fall zu prüfen, ob etwaige Vorkaufsrechte bestehen. Christa Z. konnte das Grundstück schließlich erwerben. Es gab zwar einen angrenzenden Nachbarn, der ebenfalls ein Interesse hatte. Aber eine genau Überprüfung ergab, dass das zum Verkauf stehende Grundstück nicht mehr als landwirtschaftliche Fläche eingestuft und somit frei von Vorkaufsrechten war.

Wünschen Sie zur dargestellten Fragestellung weitere Auskünfte? Oder haben Sie ein ähnliches Problem? Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch unter info@avv-leiter.it oder +39 (0)474 555356.

 (Stand März 2017)