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Rechtstipp

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Filtering by Tag: Führerschein

Führerschein – Führerscheinentzug – Punktestand erheben

Andreas Leiter

 

Klaus B. wird mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Neben einem Bußgeld werden ihm 2 Punkte abgezogen. Nun fürchtet er um seinen Führerschein und möchte wissen, wie viele Punkte er (noch) hat.

Rechtsanwalt Dr. Marco Lo Buono: Seit 2003 gibt es in Italien den sogenannten Punkteführerschein („patente a punti“). Jedem Führerscheininhaber wird dabei eine Anfangspunktezahl von 20 Punkten zugewiesen.

Die Anzahl der Punkte reduziert sich im Fall von Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung (STVO), das heißt die für das Vergehen vorgesehene Punktezahl wird von der Ausgangspunktezahl abgezogen. So sieht der Artikel 186 Abs. 2 und 7 der STVO einen Abzug von 10 Punkten bei Trunkenheit am Steuer vor.

Im Falle von mehreren gleichzeitigen Verletzungen der Straßenverkehrsordnung (zum Beispiel Trunkenheit am Steuer, Führerschein verfallen, Telefonieren am Steuer) können nicht mehr als insgesamt 15 Punkte abgezogen werden – außer die vorgesehene Strafe sieht die Aussetzung oder den Widerruf des Führerscheins vor.

Die Punkte werden ausschließlich zu Lasten des Fahrers des Fahrzeuges abgezogen. Falls dieser nicht identifiziert werden kann, ist der Eigentümer des Fahrzeuges verpflichtet, dem vorgehenden Amt die Personendaten und die Führerscheinnummer dieser Person weiterzuleiten. Falls dies nicht fristgerecht erfolgt, ist eine Geldstrafe von 284 bis 1.133 Euro vorgesehen, jedoch kein Abzug von Punkten. Für den Eigentümer des Fahrzeuges besteht jedoch die Möglichkeit, eine schriftliche Begründung einzureichen, in welcher er glaubhaft darlegen muss, dass er aus gerechtfertigtem Grund nicht in der Lage ist, die Daten des Fahrers mitzuteilen.

Wer wissen will, wie viele Punkte „noch vorhanden“ sind, kann diese unter der Telefonnummer 848782782 erheben. (Dabei handelt es sich nicht um eine grüne Nummer. Es fallen somit die mit dem eigenen Telefonanbieter angewandten Gebühren an.)

Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, die mit dem Führerschein zusammenhängenden Informationen im Internet einholen. Das Internetportal www.ilportaledellautomobilista.it ist vom zuständigen Ministerium für Infrastrukturen und Transport eingerichtet worden. Hier kann man nicht nur den aktuellen Punktestand in Erfahrung bringen, sondern auch einen Erinnerungsdienst per sms oder Mail einrichten, der zum Beispiel auf die Revision des Autos oder das Verfallsdatum des Führerscheins hinweist.

Übrigens: Wenn für mehr als zwei aufeinanderfolgende Jahre kein Abzug von Punkten erfolgt, wird dem Inhaber des Führerscheines wieder die volle Punktezahl von 20 Punkten anerkannt. Wer für mehr als zwei Jahre einen Punktestand von mindestens 20 Punkten hat, erhält für jedes Folgejahr zwei weitere Punkte bis zur maximalen Punktezahl von 30 Punkten „gutgeschrieben“.

Falls Sie dieser Rechtstipp interssiert hat, lesen Sie auch gerne wie man unerwünschte Datenspuren aus dem Internet löscht.

Wünschen Sie zur dargestellten Fragestellung weitere Auskünfte? Oder haben Sie ein ähnliches Problem? Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch unter info@avv-leiter.it oder +39 (0) 474 555356.

 (Stand Juli 2016)

Protokoll: Verena Duregger