Die Anerkennung eines Kindes
Andreas Leiter
Tamara L. aus Sexten hat eine 13 Jahre alte Tochter, Lisa L.. Lisas Vater hat seine Tochter nie anerkannt, die beiden haben keinen Kontakt. Nun möchte Tamara L. diese Frage aber regeln, damit ihre Tochter zumindest auf dem Papier Mutter und Vater hat. Nun fragt sie sich, wie die Anerkennung eines Kindes funktioniert? Das Wichtigste im Überblick.
Geburt des Kindes während der Ehe und gesetzliche Vaterschaftsvermutung
Nach der italienischen Rechtsordnung gilt ein Kind, das während der Ehe geboren wird, automatisch als Kind beider Ehegatten. Gemäß der Bestimmung des Art. 231 des Codice Civile wird der Ehemann der Mutter kraft Gesetzes als Vater des Kindes vermutet, wenn das Kind während der Ehe oder innerhalb des 300. Tags nach der Trennung oder Scheidung geboren wird. Diese gesetzliche Annahme dient dem Schutz der familiären Einheit und der Rechtssicherheit des Kindes. In diesem Fall ist also keine formelle Anerkennung des Kindes durch den Ehemann erforderlich – die Elternschaft entsteht automatisch durch das Gesetz. Nur wenn der Ehemann die Vaterschaft bestreiten möchte, muss er ein gerichtliches Verfahren zur Vaterschaftsanfechtung einleiten.
Anerkennung bei nicht verheirateten Eltern
Viele Paare leben zusammen, ohne verheiratet zu sein. Die Anerkennung durch die Mutter erfolgt – natürlicherweise – direkt durch die Geburt. Anders beim Vater: Er muss das Kind formell anerkennen (ital.: riconoscimento). Diese ausdrückliche Erklärung kann innerhalb einer kurzen Frist direkt im Krankenhaus erfolgen. Andernfalls kann man sich später noch an den Notar wenden oder eine Erklärung vor dem Standesbeamten bei der Gemeinde abgeben. Ohne diese Anerkennung erlangt der biologische Vater keine rechtliche Position eines Elternteils, das bedeutet unter anderem: kein Sorgerecht (responsabilità genitoriale), keine Unterhaltsverpflichtungen oder gegenseitiges Erbrecht! Die Mutter kann vom vermuteten Vater jederzeit die Anerkennung einfordern. Nimmt der Vater diese – ggf. nach einem geeigneten medizinischen Test , der die Vaterschaft biologisch bestätigt – nicht freiwillig vor, kann die Mutter im Namen des Kindes dieses Recht auch gerichtlich einfordern.
Anerkennung nach dem Alter von 14 Jahren
Das italienische Zivilgesetzbuchs regelt die besondere Situation, in der ein Kind erst nach Erreichen des 14. Lebensjahres anerkannt wird. Im Unterschied zur Anerkennung von jüngeren Kindern, die ohne deren Mitwirken möglich ist, wertet das Gesetz in diesem Fall das Selbstbestimmungsrecht des Kindes auf. Die Anerkennung ist nur wirksam, wenn das Kind ausdrücklich zustimmt. Das bedeutet, dass der biologische Vater nicht einseitig die rechtliche Elternschaft beanspruchen kann, wenn das Kind bereits das 14. Lebensjahr erreicht hat.
Die Zustimmung des Kindes muss formell erfolgen, typischerweise durch eine öffentliche Urkunde oder durch Erklärung vor dem Standesbeamten. Das Kind wiederun kann diese Zustimmung nicht grundlos verweigern, wenn eine Verweigerung vorliegt, kann sich der Vater diese gerichtlich einfordern.
Im vorliegenden Fall ist es somit für die Mutter, Frau Tamara L., möglich, den biologischen Vater aufzufordern, die Anerkennung vorzunehmen. Sie muss ihre Tochter dabei nicht involvieren. Tut er dies freiwillig, kann es in den oben beschrie
Stand 2024.09